Neues Gebührenmodell für Trinkwasser in Kassel und Vellmar ab 2020

Über 20 Jahre konnten Kassel und Vellmar ihre Wassergebühren trotz erheblich steigender Kosten stabil halten. Dennoch verlangen die stetig wachsenden Anforderungen an die Infrastruktur, die Gewinnung, Aufbereitung, den Transport, die Bereitstellung von Trinkwasser und Beseitigung von Abwasser ein Umdenken. Auch der vergangene Sommer hat gezeigt, dass zukünftig immer größere Herausforderungen auf Kassels Ver- und Entsorger zukommen, um den Bewohnern zu jeder Zeit unbegrenzten Zugang zu frischem, sauberen Trinkwasser zu gewährleisten.

Oberbürgermeister Christian Geselle fasst es zusammen: „Es geht nicht darum, mit Wasser Geld zu verdienen. Wir haben ein Gebührenmodell entwickelt, das für alle Bewohner eine leistungsgerechte und nachvollziehbare Lösung darstellt und auch für zukünftige Investitionen garantiert, dass wir täglich den Hahn aufdrehen und klares, reines Wasser sprudelt. Das neue Gebührenmodell stellt sicher, dass heute und morgen alles dafür getan werden kann, dass die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser nachhaltig gewährleistet ist.“

Anders als in der Vergangenheit besteht die neue Trinkwassergebühr aus drei Komponenten: Dem Anschluss (Zähler), der Bereitstellung und dem tatsächlichen Verbrauch. Bei der Verbrauchsgebühr wird der Preis je Kubikmeter um 15 Cent auf 1,85 Euro gesenkt. Die Zähler- und Bereitstellungsgebühr, zusammengefasst in der Grundgebühr, beinhaltet hingegen alle Kosten für die tägliche Bereitstellung des Trinkwassers – 24 Stunden, 7 Tage die Woche.

Das bedeutet für die Bewohner von Kassel und Vellmar ab dem 1. Januar 2020 beispielhaft: eine vierköpfige Familie in ihrem Einfamilienhaus zahlt bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 160 Kubikmetern 6,10 Euro mehr pro Monat als bisher. Für ein Ein-Personen-Haushalt in einem Mehrfamilienhaus werden pro Monat knapp 5 Euro mehr fällig.

Die Trinkwasserversorgung in Kassel und Vellmar ist eine Herausforderung. Anders als in vielen Städten Deutschlands sind weite Strecken und viele Höhenmeter zu überwinden. Kontinuierlich werden neue Quellen wie in Nieste mit einer Investition von 4,2 Millionen Euro erschlossen. Wasserwege für wachsende Städte wie Kassel und Vellmar sind neu zu definieren.

„Vor immer neue Herausforderungen stellen uns auch die stark anwachsenden Verunreinigungen durch Mikroplastik, Antibiotika, Bakterien und multiresistente Keime“, erläuterte Christof Nolda, Stadtbaurat der Stadt Kassel. „Diesen müssen wir mit nachhaltigen Lösungen begegnen –durch Wissen und Erfahrung, um hochwertige Systeme für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.“

Manfred Ludewig, Bürgermeister der Stadt Vellmar, bringt abschließend einen treffenden Vergleich: „Wenn ich mir vor Augen führe, was wir vor 20 Jahren für ein Brötchen bezahlt haben und es mit heute vergleiche, ist es nur nachvollziehbar, dass wir mit unserem wichtigsten Gut, unserem Wasser, verantwortungsvoll und behutsam umgehen sollten.“

In diesem Zuge werden ab Januar 2019 auch die Abwassergebühren um 43 Cent auf 2,86 Euro pro Kubikmeter angepasst. Eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 160 Kubikmetern zahlt dann 5,73 Euro mehr pro Monat als bisher. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegen die monatlichen Mehrkosten bei 1,43 Euro.

Hintergrund

Das neue Gebührenmodell für Trinkwasser besteht aus drei Komponenten: Die Mengengebühr liegt bei 1,85 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommt die Zählergebühr, die sich nach der Querschnittsgröße des Hausanschlusses richtet. Für die allermeisten Haushalte in Kassel und Vellmar liegt diese bei 25 bzw. 28,33 Euro pro Jahr. Weitere Komponente ist die Bereitstellungsgebühr, die je nach Zahl der Wohneinheiten in einem Haus zwischen ca. 54,51 und 90,51 Euro pro Wohneinheit liegt. Dabei zählt das Gerechtigkeitsprinzip: Je mehr Wohneinheiten einen Hausanschluss nutzen, desto geringer die Bereitstellungsgebühr.

Die genannten Gebührensätze sind Nettobeträge. Während auf die Gebühren für Trinkwasser Umsatzsteuer in Höhe von sieben Prozent erhoben werden, sind die Gebühren für das Abwasser steuerbefreit.

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