Mehr Sicherheit: Stadt Kassel richtet Tempo 30 vor Kindertagesstätten ein

Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten demnächst vor vier Kindertagesstätten im Kasseler Stadtgebiet. So sorgt die Stadt Kassel vor diesen besonders schutzwürdigen Einrichtungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und reduziert die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde. An den allermeisten Kitas im Stadtgebiet gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung schon jetzt.

„Größtmögliche Sicherheit bleibt unser Auftrag“

„Größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr gerade für die kleinsten Verkehrsteilnehmer ist und bleibt unser stetiger Auftrag“, sagte Verkehrsdezernent Dirk Stochla. „Dabei ist übrigens nicht nur die Straßenverkehrsbehörde gefordert, sondern alle Verkehrsteilnehmer – die mit anderem Ziel einfach nur vorbeifahren, genauso wie Eltern, die ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen. Wir alle haben es durch entsprechend umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr in der Hand, andere nicht unnötig in Gefahr zu bringen.“

In den kommenden Tagen wird das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt entsprechende Schilder auf folgenden Abschnitten anbringen:

Kita „Flitzebogen“ am Steinweg,
die Kita „Die Kurzen“ an der Querallee und
„Die kleinen Räuber“ mit beiden Standorten an der Sandershäuser Straße.
Darüber hinaus wird auch vor der Betriebskindertagesstätte der Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) an der Mönchbergstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen. Bereits jetzt steht fest, dass demnächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Eingangsbereich des Klinikums auf 30 km/h reduziert wird. Aufgrund der örtlichen Nähe der Kita zum Klinikum fällt die Kita in den geschwindigkeitsreduzierten Bereich vor dem Klinikum.

Flächendeckend Tempo 30 auf Querallee

Eine weitere Besonderheit liegt in der Querallee vor, hier befinden sich drei schutzwürdige Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander (Kita „Die Kurzen“, Luisenschule und Seniorenwohnanlage Querallee), sodass in der Querallee zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Wilhelmshöher Allee eine flächendeckende Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h vorgenommen wird.

Bis vor kurzem konnte die Straßenverkehrsbehörde derlei Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht so ohne weiteres einrichten. Durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung im vorigen Jahr ist die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h erleichtert worden. Voraussetzung für streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen ist unter anderem, dass die jeweilige Einrichtung über einen unmittelbaren Zugang zur Straße verfügt oder starker Ziel- und Quellverkehr im Nahbereich der Einrichtung herrscht.

145 Kita-Standorte überprüft

Vor diesem Hintergrund hat die Straßenverkehrsbehörde in den vergangenen Monaten die Standorte der insgesamt 145 Kindergärten und Kindertagesstätten im Stadtgebiet überprüft. In Abstimmung mit der Polizei wurde dabei festgestellt, dass der Großteil der Kitas bereits in Tempo 30-Zonen liegt.

Bereits im Frühjahr hatte die Stadt Kassel alle 61 Schulstandorte überprüft. Danach ist im März 2018 die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor folgenden Schulen reduziert werden:

Albert-Schweitzer-Schule an der Kölnischen Straße,
Heinrich-Schütz-Schule an der Freiherr-vom-Stein-Straße,
Johann-Hinrich-Wichern-Realschule an der Frankfurter Straße (Geschwindigkeitsbegrenzung nur in stadtauswärtiger Fahrtrichtung),
Luisenschule an der Querallee,
Valentin-Traudt-Schule an der Wolfhager Straße.

Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen

Verkehrsdezernent Stochla kündigte an, dass die Straßenverkehrsbehörde weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen prüfen werde: „Für die Sicherheit wollen wir den inzwischen größeren Handlungsspielraum ausschöpfen, den uns die Straßenverkehrsordnung für besonders schutzbedürftige Einrichtungen bietet.“ So werden im nächsten Schritt die Krankenhäuser sowie die Alten- und Pflegeheime überprüft.

Hintergrund

Die nun vorgenommenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zielen rein auf die Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindertagesstätten. Ein Zusammenhang mit den ebenfalls aktuell diskutierten Themen Lärmschutz und Luftreinhaltung bestehe nicht, betonte Stochla. „Dabei gelten jeweils unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, an die sich die Straßenverkehrsbehörden halten müssen“, sagt Stochla.

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