Endergebnis der Stichwahl zum Oberbürgermeister
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 29. März, das amtliche Endergebnis zur Oberbürgermeister-Stichwahl vom 26. März festgestellt. Demnach verteilen sich die Stimmen auf Dr. Sven Schoeller (Bündnis 90 / Die Grünen) als einzigen Kandidaten der Stichwahl wie folgt: Mit „JA“ stimmten 50,38 Prozent (24.152 Stimmen) der Wählerinnen und Wähler, mit „NEIN“ 49,62 Prozent (23.792 Stimmen). Damit ist Dr. Sven Schoeller zum zukünftigen Oberbürgermeister der Stadt Kassel gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 33,15 Prozent.
Zur Pressemitteilung
Ausführliche Wahlanalyse
Ergebnis des 1. Wahlgangs vom 12. März 2023
Der Wahlausschuss hat am Mittwoch, 15. März, das amtliche Ergebnis des 1. Wahlgangs festgestellt: Demnach wäre es eigentlich zu einer Stichwahl zwischen Christian Geselle (Geselle) und Dr. Sven Schoeller (GRÜNE). Allerdings trat Christian Geselle nicht zur Stichwahl an. Dies hatte zur Folge, dass sich die Wahlberechtigten bei der Stichwahl am Sonntag, 26. März, für oder gegen Dr. Sven Schoeller als Oberbürgermeister entscheiden konnten.
Stimmverteilung
- Dr. Schoeller, Sven (GRÜNE): 27,84 Prozent
- Dr. Carqueville, Isabel (SPD): 12,77 Prozent
- Kühne‐Hörmann, Eva (CDU): 16,75 Prozent
- Bock, Violetta (DIE LINKE): 9,17 Prozent
- Käufler, Stefan (Die PARTEI): 1,92 Prozent
- Geselle, Christian (Geselle): 31,56 Prozent
Die Wahlbeteiligung liegt bei 40,94 Prozent.
Die Amtszeit des derzeitigen Oberbürgermeisters Geselle endet am 21. Juli 2023.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Stichwahl sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Stichwahltag (26. März)
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Wochen in Kassel ihren Wohnsitz haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Erstmals zur Stichwahl gehen
Wer für die Stichwahl am 26. März erstmals wahlberechtigt ist (s.o.: Zuzug oder Alter) bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt. Mit dem Wahlschein kann in einem Wahllokal im Wahlkreis Kassel gewählt werden oder per Briefwahl. Die Wahlbriefe können bis zum 26. März, 18 Uhr in einem Rathaus-Briefkasten oder im Briefwahlbüro abgegeben werden. Wer sich für eine Postzustellung entscheidet, sollte die Zustellzeiten beachten.
Wählen im Wahllokal
Kann ich eigentlich in ein beliebiges Wahllokal gehen?
- Nein. Sie können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Ihr richtiges Wahllokal finden Sie unter folgendem Link: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6611000 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausnahme: Wer einen Wahlschein für die Briefwahl hat, aber nicht per Briefwahl gewählt hat, kann am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Kassel wählen. (Bitte Wahlschein und Ausweis mitbringen.)
Was muss ich bei der Wahl an der Urne noch beachten?
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument zum Wählen mit - am besten Personalausweis oder Reisepass. Der Ausweis dient bei Bedarf der Identifizierung.
Damit das Wahlgeheimnis gewahrt wird,
- ist die Stimmabgabe nur in der Wahlkabine erlaubt.
- müssen Sie alleine in der Wahlkabine sein. Ausnahme sind hier Kleinkinder. Die dürfen mit.
- sind Selfies und Videos im Wahllokal verboten.
Wahlbezirke und Wahllokale
Wahlbezirke und Wahllokale
Wahlbezirke und Wahllokale
Wählen per Briefwahl
Wer bekommt die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt?
- Alle Personen, die dies bei Beantragung auf dem Wahlscheinantrag zur ersten Wahl angegeben haben.
- Alle Personen, zur Stichwahl am 26. März zum ersten Mal wahlberechtigt werden (bspw. durch Alter oder Zuzug).
Wer kann bei der Stichwahl per Briefwahl wählen?
Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Dazu benötigen sie einen Wahlschein, der auf Antrag ausgestellt wird. Den Wahlschein können Sie bis zum 19. März, 23.59 Uhr online beantragen. Weitere Informationen zum Wahlschein/Briefwahl beantragen sowie zu unserem Online-Service finden Sie hier.
Kann man die Briefwahlunterlagen ausschließlich online beantragen?
Nein. Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite ein schriftliches Antragsformular. Das können Sie per Post senden. Bitte achten Sie hier auf die Zustellzeiten. Außerdem können Sie die Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlbüro beantragen und auf Wunsch direkt vor Ort im Bürgersaal des Rathauses wählen.
Wann ist das Briefwahlbüro geöffnet?
Das Briefwahlbüro ist von Donnerstag, 16. März, bis Freitag, 24. März 2023, geöffnet.
Bis wann muss ein Wahlbrief eingegangen sein?
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen. Bitte beachten Sie dabei die Postzustellungszeiten. Sie können den Wahlbrief auch im Briefwahlbüro abgeben oder in die Briefkästen des Rathauses einwerfen.
Kann ich wählen, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht abgegeben habe?
Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt und haben Sie noch nicht per Briefwahl gewählt, können Sie am Wahltag in jedem Wahllokal der Stadt Kassel wählen. Bitte bringen Sie hierfür den Wahlschein (siehe Briefwahlunterlagen) und ein Ausweisdokument mit.
Bitte beachten Sie
Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 25. März, keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden können. Der Gesetzgeber hat die Frist für den Abschluss des Wählerverzeichnisses auf Freitag, 24. März, 13 Uhr, festgeschrieben.
Briefwahlbüro/Wahlbehörde
Anschrift
Rathaus - Bürgersaal
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
Hinweis
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und somit wählen dürfen. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben:
- zum Wahltag,
- zur Wahlzeit,
- zum Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
- zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Alle Wahlberechtigten sollten die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Es kann in Einzelfällen aber durchaus vorkommen, dass einige Wahlberechtigte keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. In diesem Fall können Sie sich mit der Wahlbehörde unter (0561) 787 8510 in Verbindung setzen oder persönlich ins Briefwahlbüro kommen.
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
- Hessische Gemeindeordnung (HG0)
- Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Kommunalwahlordnung (KWO)
Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl
Die Wahlergebnisse der Stadt Kassel werden über den votemanager der ekom 21 ausgespielt. Schon am Wahlabend können Sie über dieses Tool die Ergebnisse mitverfolgen.
Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
Wahltermine der Stadt Kassel seit 1999 (Öffnet in einem neuen Tab)
Videos in den Sozialen Medien
In regelmäßigen Abständen posten wir in den Sozialen Medien Videos zu allen wichtigen Fragen, die die OB-Wahl betreffen.
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