Um Ihnen die optimale Nutzung von kassel.de zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Für den Betrieb der Seite und grundlegende Funktionen werden technisch notwendige Cookies gesetzt. Eine Einwilligung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Cookies zur Erfassung statistischer Daten können Sie ablehnen.
Bei den allgemeinen Kommunalwahlen werden in Kassel die Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtverordnetenversammlung sowie die Mitglieder der 23 Ortsbeiräte gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Die nächsten Kommunalwahlen finden gemeinsam mit der Wahl des Ausländerbeirates am 15. März 2026 statt.
Das Briefwahlbüro im Rathaus öffnet am Montag, 2. Februar. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Kassels haben dort die Möglichkeit, ihre Stimmen für die am 15. März stattfindenden Kommunalwahlen sowie die Ausländerbeiratswahl sofort abzugeben oder sich Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen.
Am Sonntag, 15. März, stellen sich 13 Parteien und politische Gruppierungen zur Wahl in die Kasseler Stadtverordnetenversammlung. Der Wahlausschuss der Stadt Kassel hat am Freitag, 16. Januar, über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl und die Ausländerbeiratswahl entschieden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Personen,
die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben
und die am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt sind, also am 15. März 2008 oder früher geboren sind,
seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, also mindestens seit dem 1. Februar 2026 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Das sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).
Wählen kann zudem nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind
Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Außerdem müssen Sie am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt sein, also am 15. März 2008 oder früher geboren sein,
seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 15. Dezember 2025 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen.
Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Nicht wählbar ist,
wer nicht wahlberechtigt ist und
wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wann ist die nächste allgemeine Kommunalwahl?
Die Wahlperiode bei Kommunalwahlen beträgt fünf Jahre. Die nächste Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte findet am 15. März 2026 statt.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Alle Musterstimmzettel für die allgemeine Kommunalwahl finden Sie hier.
Wie und wo kann ich wählen?
Als Wahlberechtigte können Sie am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Alternativ können Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen dürfen, auch ab dem 9. März 2026 über den Wahllokal-Finder auf dieser Seite finden. Auch eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wohllokale finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Für die Wahl im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit, was auf Wunsch des Wahlvorstandes vorzulegen ist. Bringen Sie am besten auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sollten Sie diese verlegt haben, ist die Wahl aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich.
Um vorab per Briefwahl zu wählen benötigen Sie einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist.
Alle Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins und zur Briefwahl finden Sie hier.
Bis wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen werden rechtzeitig vor der Wahl an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Wer bis 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen.
Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 27. Februar 2026 erfolgen kann. Besonders relevant ist dies auch bei Umzügen in den 6 Wochen vor der Wahl. Wer dies nicht veranlasst, läuft Gefahr, bei den allgemeinen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl nicht wählen zu dürfen.
Weitere Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Was ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu beachten?
Die vollständigen Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei der Wahlleitung einzureichen. Für die Kommunalwahl und die Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026 endet die Frist am 5. Januar 2026 um 18 Uhr.
Damit Sie die Möglichkeit haben, mögliche Mängel Ihres Wahlvorschlags noch rechtzeitig zu beheben, empfehlen wir, den Wahlvorschlag deutlich früher einzureichen!
Der Wahlvorschlag und die entsprechenden Anlagen sind nach Vordruckmustern einzureichen. Die Vordruckmuster können Sie ganz einfach über die Parteienkomponente digital ausfüllen und anschließend ausdrucken. Erforderliche Unterschriften sind händisch zu leisten. Um den Link für die Onlineanwendung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde (wahlenkasselde).
Sollten Sie für Ihren Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften sammeln, erhalten Sie das erforderliche Formblatt von der Wahlleitung bei der Wahlbehörde. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Sollten Sie kurz vor der Wahl nach Kassel umziehen oder 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Bewerberinnen und Bewerber die zu einer Wahl antreten wollen, müssen mit ihrem Wahlvorschlag gegebenenfalls Unterstützungsunterschriften einreichen. Zum Sammeln dieser Unterschriften wird ein Formblatt benötigt.
Amtliches Endergebnis der Wahl vom 14. März 2021
Die letzte Kommunal‐Wahl war am 14. März 2021. Nach Auszählung aller Stimmzettel ergibt sich folgende Stimmen- und Sitzverteilung:
CDU: 19,18 Prozent – 14 Sitze
GRÜNE: 28,70 Prozent – 20 Sitze
SPD: 24,58 Prozent – 17 Sitze
AfD: 5,58 Prozent – 4 Sitze
FDP: 5,64 Prozent – 4 Sitze
DIE LINKE: 11,23 Prozent – 8 Sitze
FREIE WÄHLER: 2,26 Prozent – 2 Sitze
Die PARTEI: 0,98 Prozent – 1 Sitz
Rettet die Bienen: 1,86 Prozent – 1 Sitz
Die Wahlbeteiligung bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung liegt bei 43,71 Prozent.
Google Translate
With Google Translate kassel.de can be translated into other languages. If you select a language, you leave kassel.de and retrieve content on Google servers. The city of Kassel has no influence on the processing of your data by Google. If you don‘t want your data to be transmitted to Google close this window by clicking "X".