VOLLMACHT PERSONALAUSWEIS
Antragsteller
Bundespersonalausweis mit der Nummer
Unterschrift des Ausweisinhabers/der Ausweisinhaberin
Datenschutzhinweis:
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (
*
) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.
Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.
Das Dokument kann zu folgenden Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeholt werden:
Ist berechtigt, die oben aufgeführten Ausweisdokumente in Empfang zu nehmen.
Der/Die Bevollmächtigte wird sich Ihnen gegenüber ausweisen.
Mir wurde der Brief mit der PIN, der PUK und dem Sperrkennwort zum elektronischen Identitätsnachweis vom Ausweishersteller übersandt.
Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefs (§ 13 PAuswG)
- Bitte bringen Sie Ihr bisheriges Ausweisdokument mit.
- Die Änderung der PIN durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Eine Aushändigung des neuen Personalausweises mit Vollmacht ist nur möglich, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben.