Unterschrift Meldepflichtiger/
Meldepflichtige
Bürgeramt
Einwohnerservice
Obere Königsstraße 8
neue Wohnung (oder weiterbestehende Haupt- oder einzige Wohnung)
Wird die
Wohnung
beibehalten
die Wohnung
- soll sein
- soll bleiben
HW = Hauptwohnung
NW = Nebenwohnung
ggf. abweichender Ehe-/Lebenspartnerschaftsname
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen!
Für die Umzugsmeldung innerhalb derselben Gemeinde und die Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung hält die Meldebehörde andere Vordrucke bereit.
Für jede abzumeldende Person ist ein Vordruck auszufüllen. Bei Familienmitgliedern genügt, wenn ein Familienmitglied alle Meldescheine unterschreibt.
Die Angaben werden von Ihnen auf Grund des § 24 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes in der aktuell gültigen Fassung erhoben.
Angaben zur Wohnung
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
weitere Wohnungen in Deutschland
Namensbestandteile des Familiennamen
Namensbestandteile des Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen
Vornamen (gebräuchlicher Vorname bitte zuerst)
Geburtsort (wenn Ausland, bitte auch Staat angeben)
Ausfertigung für die MELDEBEHÖRDE
wird von der Meldebehörde ausgefüllt
Datenschutzhinweis:
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (
*
) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.
Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.