Familienname:
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PLZ, Ort:
Stadt Kassel
Absender
Vorname(n):
Straße, Nr.:
Telefon:
E-Mail:
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Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
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34117 Kassel
Der Oberbürgermeister
Bürgeramt
Obere Königsstraße 8
Abgabe einer Verpflichtungserklärung und Einladung
von  visumspflichtigen Ausländer/-innen für einen Besuchsaufenthalt

Gastgeberin / Gastgeber

Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Ggf. Aufenthaltsstatus
Postleitzahl
Wohnort
Straße, Haus-Nr.
Familienstand
Wievielen Personen (Ehepartner/-in und Kinder) sind Sie zum
Unterhalt verpflichtet?
Personen
Haben Sie innerhalb der letzten 6 Monate eine Einladung/Verpflichtungs-
erklärung abgegeben oder ausstellen lassen?
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Gast

Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Paß-Nummer
Adresse
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Verwandtschaftsbeziehung mit dem Gastgeber

Begleitende Personen (nur Ehepartner/-in und Kinder)

Name, Vorname, Geburtsdatum des(r) Ehepartners(in)
Name, Vorname, Geburtsdatum der Kinder
Frühestmöglichstes Einreisedatum:

Wichtiger Hinweis:

Folgende Unterlagen müssen bei Vorsprache vorgelegt werden:
-> Personalausweis/Reisepaß
-> Letzte 3 Verdienstabrechnungen oder sonstige Einkommensnachweise; bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuer-
    beraters über durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen abzüglich der Kosten der Krankenversicherung
-> Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,00 Euro
Wir weisen darauf hin, dass für die Visumsbeantragung bei der deutschen Auslandsvertretung eine Auslandskrankenversicherung vorgelegt werden muss. Diese bitte abschließen oder den Gast darauf hinweisen.
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Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II oder XII (Sozialhilfe/
Grundsicherung/Arbeitslosengeld II)?
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Liegen Pfändungsbeschlüsse gegen Sie vor?
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Datenschutzhinweis:

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder  gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.

Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.

Ausländerbehörde / Auslandsvertretung:

Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH/AV
zur Abgabe der Verpflichtungserklärung

vom:

Nr.:
„Ich bestätige, vor Abgabe der Verpflichtungserklärung auf folgende Punkte ausdrücklich hingewiesen worden zu sein:

1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen

Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung.

Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen.

Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 AufenthG. Derartige Abschiebungskosten sind z.B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.

2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen

Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts.

Im Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.

3. Vollstreckbarkeit

Die aufgewendeten öffentlichen Mittel können im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden.

4. Freiwilligkeit der Angaben

Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Mir ist dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann.

Ich wurde von der Ausländerbehörde / Auslandsvertretung auf den Umfang und die Dauer der Haftung hingewiesen, die Möglichkeit von Versicherungsschutz sowie die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Weg der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme.

Ich wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können (z.B. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, vgl. § 95 AufenthG - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren  oder Geldstrafe).

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 2h AufenthV gespeichert werden.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung bei der Auslandsvertetung abzugeben ist und somit vor Antragstellung eine Kopie gefertigt werden sollte.

Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden."

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt dieser Belehrung verstanden und einen Abdruck davon erhalten habe.

Ort
Datum
Unterschrift des sich Verpflichtenden