Magistrat der Stadt Kassel
nach §§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
Antrag auf Auskunfts- und Übermittlungssperren
weitere Familienangehörige, für die der Antrag gilt:
Ich widerspreche folgende Datenübermittlungen:
Wenn Ihre Familie verschiedenen Konfessionen angehört, wird durch diese Übermittlungssperre verhindert, dass Ihre Daten an die Kirche Ihres Ehepartners oder Kindes weitergegeben werden. Die Datenweitergabe an die eigene Kirche wird nicht verhindert.
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (
*
) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.