Magistrat der Stadt Kassel
- Sozialamt -
Wohngeldbehörde
Obere Königsstr. 8
34117 Kassel
Für bestimmte Angaben sind Unterlagen erforderlich. Sie erleichtern der Wohngeldstelle die Arbeit und beschleunigen die Entscheidung, wenn Sie diese Unterlagen gleichzeitig beifügen. Originalunterlagen erhalten Sie so bald wie möglich zurück.

Wohngeld wird nur vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht.

Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag zu unterschreiben.

Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Wohngeldstelle zur Verfügung.

Kommen Sie bitte zu den Sprechzeiten.

alle Fragen im Antragsvordruck sind notwendig, um prüfen zu können, ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld gewährt werden kann.

Bitte beantworten Sie die Fragen richtig und vollständig. Unvollständig ausgefüllte Anträge führen zu Nachfragen und verzögern die Antragsbearbeitung.

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Datenschutzhinweis:
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder  gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.

Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Wohngeldbehörde

Sofern das Wohngeld postbar ausgezahlt wird, werden die dafür anfallenden Kosten nach § 26, Abs. 2 WoGG vom Wohngeld abgezogen. Die Kosten betragen ¤ 6,50 für die ersten 50 Euro und für jede weitere 50 Euro jeweils 0,65 ¤.
Magistrat der Stadt Kassel
- Sozialamt -
34117 Kassel
Obere Königsstr. 8
Absender
Familienname:
Vorname(n):
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail:
*
*
*
*
Antrag auf Wohngeld
An die Wohngeldbehörde
Wohngeldnummer (wenn schon bekannt)
(Mietzuschuss)
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Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
*
Wohnungs-
nummer
Antragsteller/in
Name
Vorname/n
geb. am
*
*
Geburtsort
Familienstand
Persönliche Verhältnisse
Anschrift der Wohnung, auf die sich der Antrag bezieht
PLZ
Ort
Straße
HausNr.
Etage
Geben Sie bitte die Bankverbindung an, auf welche das Wohngeld überwiesen werden soll:
Name des Kreditinstituts
Bankleitzahl (BIC)
Kontonummer (IBAN)
Kontoinhaber (in):
Haben Sie oder ein zu Ihrem Haushalt rechnendes Familienmitglied/Person eine
der nachstehenden Leistungen beantragt, für die noch kein Bescheid vorliegt?
Wenn ja, bitte ankreuzen
Wenn ja, wer hat die Leistung
beantragt?
Name, Vorname
Name, Vorname
*
Name und Anschrift des(r) Zahlungsempfängers(in), sofern es nicht der/die Antragsteller(in) ist.
*
*
Die Wohnung bewohne ich als:
*
Ich lebe in einer
Wer hat Ihnen die Wohnung vermietet oder untervermietet?
Name
Vorname
Telefon (freiwillige Angabe)
Straße
PLZ
Ort
Die Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl ist derzeit noch zwingend erforderlich. Die IBAN und BIC, die Sie aus dem Kontoauszug entnehmen können, tragen Sie in Klammern gesetzt, ebenfalls ein.
Erhalten Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Wohngeld oder andere Zuschüsse zur Bezahlung der Miete (z.B. Zusatzförderung für Mieter) für diese oder eine andere Wohnung? oder wurde ein entsprechender Antrag gestellt?
Wenn ja, Leistung durch bzw. Antrag gestellt bei:
(Behörde, Name, Anschrift)
Seit wann?
Euro
Hat sich eine dritte Person gegenüber der Ausländerbehörde/Ausländer-
vertretung nach § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraumes eines oder mehrerer ausländischer Haushaltsmitglieder zu tragen?
Wenn ja, wie hoch sind die monatlich übernommenen Kosten für den Wohnraum?
Euro
Die Miete beträgt einschließlich der Nebenkosten (Umlagen, Zuschläge) monatlich
Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert und
unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung (Sozialwohnung) ?
Wann sind Sie und/oder die zu Ihrem Haushalt zählenden Familienmitglieder eingezogen ?
(bitte Tag, Monat und Jahr angeben)
Die Wohnung hat eine Gesamtfläche von
m2
Ist ein Teil der Gesamtfläche
- ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt?
- untervermietet oder einer anderen Person überlassen?
Falls Sie untervermietet haben, fordern Sie bitte das hierfür besonders vorgesehene Formular von der Wohngeldstelle an.
¤
und ist in dieser Höhe zu zahlen seit
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Falls Sie Fragen zur Wohnung nicht beantworten können, fragen Sie bitte Ihre(n) Vermieter(in).
In der monatlichen Gesamtmiete sind enthalten:
a)  Kosten der Heizung
in Höhe von
¤
b)  Immissionsmessung
in Höhe von
¤
c)  Thermenwartung
in Höhe von
¤
d)  Kosten für Warmwasser / Fernwarmwasser
in Höhe von
¤
e)  Untermietzuschläge
in Höhe von
¤
in Höhe von
¤
f)  Zuschläge für gewerbl. od. berufl. Nutzung
in Höhe von
¤
g)  Zuschläge für Vollmöblierung
in Höhe von
¤
h)  Zuschläge für Teilmöblierung
in Höhe von
¤
i) Vergütung für Garage / Stellplatz
in Höhe von
¤
Leistungen an Dritte neben der Miete
in Höhe von
¤
Art der Leistungen:
Falls Sie Beträge für die Fernheizung/das Fernwarmwasser zu bezahlen haben:
Wie hoch sind die Leistungen monatlich insgesamt?
¤
Wie hoch ist darin der Grundpreis einschließlich Mehrwertsteuer monatlich?
¤
Falls Sie Untermieter sind, geben Sie bitte die Fläche der Räume an, die Sie gemietet haben.

Die Miete setzt sich zusammen aus der Grundmiete und den Nebenkosten. Die Kosten von Strom- oder Gasverbrauch sind keine Nebenkosten. Ebenfalls nicht zur Miete gehören Beträge für die Überlassung einer Garage, eines Einstellplatzes oder eines Gartens.

(Tag, Monat, Jahr)
j)  Sonstiges
Falls Sie eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen, geben Sie bitte als Miete den Betrag an, den Sie für eine vergleichbare Wohnung bezahlen müssten.
¤
Zu meinem Haushalt rechnen die nachfolgend genannten Personen.
Sie haben folgende Einnahmen:
a)  Familienname
b)  ggf. Geburtsname
c)  Vorname
d)  Geburtsdatum
e)  Verwandtschafts-
     verhältnis zu
     Antragsteller/in
f) Persönliche
    Verhältnisse

Geschlecht
/
deutsche
Staatsange-
hörigkeit


Art der
Einnahme
w*


Betrag
¤

Werbungs-
kosten/
Betriebs-
ausgaben
¤

Entrichtung
v. Lohn-/
Einkommen-
steuer
Beiträge zur
gesetzl.
Kranken- u.
Pflegeversi-
cherung oder
zu entspr.öff.
/privaten Ver-
sicherungen
Beiträge zur
gesetzl.
Rentenver-
sicherung
oder zu ent-
sprech.öff./
privaten Ver-
sicherungen
1
Antragsteller
2
3
4
5
6
a)
b)
c)
d)
e)
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x
x
Bitte tragen Sie alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert ein, die Ihnen jetzt bekannt und in den nächsten zwölf Monaten zu erwarten sind. Hierzu zählen auch einmalige Einnahmen. Die Wohngeldbehörde wird prüfen, ob die Einnahmen wohngeldrechtlich als Einkommen zu werten sind. Sofern Sie zu den zu erwartenden Einnahmen keine Angaben machen können, geben Sie bitte die Einnahmen der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung an. Bitte geben Sie auch einmaliges Einkommen an, das innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung angefallen ist, jedoch für die Zukunft bestimmt war (z.B. Abfindungen).

Sie können zu einer schnelleren Bearbeitung Ihres Antrages beitragen und Rückfragen der Wohngeldbehörde vermeiden, wenn Sie alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z.B. Naturalleistungen) angeben, die zur Deckung des Lebensunterhaltes der zum Haushalt rechnenden Personen dienen.

Machen Sie bitte auch eine entsprechende Angabe, wenn zu Ihrem Haushalt rechnende Personen keinerlei Einkünfte haben. Höhere Aufwendungen, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten und Werbungskosten für steuerfreie Einnahmen müssen Sie uns nachweisen. Weitere Informationen zum wohngeldrechtlich relevanten Einkommen erhalten Sie in den Erläuterungen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngeldbehörde.

f)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Wenn ja, wer?
Name,  Vorname
Betrag der erhöhten Werbungskosten
Machen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Werbungskosten über den Pauschbetrag von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 9a Einkommensteuergesetz) hinaus geltend?

Verfügen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied über Vermögen?
f)
m*
j*
* w = wöchentlich; m = monatlich; j = jährlich
Rechnen Sie damit oder ist Ihnen jetzt schon bekannt, dass sich Ihre Einkommens-,
Wohn- oder Familiensituation in den nächsten zwölf Monaten ändert?
Haben Sie oder eine zu Ihrem Haushalt rechnende Person innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung einmaliges Einkommen (z.B. Abfindung, Unterhalts-, Renten oder Gehaltsnachzahlungen, Versicherungsleistungen zur Altersvorsorge o.ä.) erhalten ?
Falls ja:
Änderungsgrund
Zeitpunkt der Änderung
Werden sich die Einnahmen einer oder mehrerer der zum Haushalt rechnenden Personen in den nächsten zwölf Monaten gegenüber den angegebenen Einnahmen
verringern?
falls ja:
Person-Nr.
Einnahmeart
Änderungsgrund
Zeitpunkt der Änderung
erhoehen?
falls ja:
Person-Nr.
Einnahmeart
Änderungsgrund
Zeitpunkt der Änderung
Person Nr.
ab dem
Art des einmaligen Einkommens
Betrag
¤
Rechnen zu Ihrem Haushalt Kinder, für die Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird?
Wenn ja:
Anzahl der Kinder
Wer ist die/der Kindergeldberechtigte?
Machen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied als Elternteil Kinderbetreuungs-
kosten für leibliche Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder bis zum 14. Lebensjahr oder ohne altersmäßige Begrenzung bei behinderten Kindern, deren Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, geltend?
Wenn ja, für wen und in welcher Höhe je Monat (ggf. enthaltene Verpflegungskosten sind abzusetzen)
Name(n),  Vorname(n) des Kindes/der Kinder
Betrag der Kinderbe-
treuungskosten je Kind
Betreuen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied als nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern oder Pflegeeltern mit gemeinsamen Sorgerecht ein oder mehrere Kinder und wird dafür besonderer Wohnraum bereit gehalten?
Wenn ja, wer ist der andere Eltern- oder Pflegeteil, mit dem die Betreuung geteilt wird?
Name, Vorname
Wohnanschrift
Folgendes Kind wird/
folgende Kinder werden betreut
Kind
(Name, Vorname, Geb.dat.)
Kind
(Name, Vorname, Geb.dat.)
Kind
(Name, Vorname, Geb.dat.)
annähernd zu gleichen
Teilen (mind. 1/3 zu 2/3)
zu geringeren Teilen
durch
Wohnen in Ihrer Wohnung andere Personen oder Familienmitglieder, die nicht zu Ihrem Haushalt rechnen?

Wenn ja, bitte Name und Vorname angeben
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schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und ausserdem häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung)
Ist ein Familienmitglied, das zu Ihrem Haushalt gehörte und keine Transferleistung erhalten hat, innerhalb der letzten 12 Monate verstorben?

Haben Sie nach dem Tode des Familienmitgliedes eine weitere Person in den Haushalt aufgenommen?
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Werden von Ihnen oder Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören, Unterhaltszahlungen geleistet, zu denen Sie oder diese Personen gesetzlich verpflichtet sind (z.B. für nicht zum Haushalt rechnende Kinder)?
Wenn ja, für wen?
Person
Zweck
Betrag
monatlich
Name
Vorname
zum Haushalt rechnende Person, die zur Ausbildung (auch Schule) auswärts untergebracht ist
nicht zum Haushalt rechnender geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte
sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person
¤
¤
¤
Folgende zum Haushalt rechnende Personen sind
Person-Nr.
schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 100
schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von unter 80 und ausserdem häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung)

Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes
Name(n):
Haben Sie die Wohnung nach dem Tode des Familienmitgliedes gewechselt?
Name(n):
Erhalten Sie oder eine zum Haushalt rechnende Person Unterhaltsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit?
Person-Nr.
Betrag
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Ort
Datum
Unterschrift
Wichtige Hinweise
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind. Die Angaben sind erforderlich, um nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) über den Antrag zu entscheiden und die Wohngeldstatistik führen zu können.

Ich versichere, dass alle Angaben, auch soweit sie in Anlagen zum Antrag zu machen sind, richtig und vollständig sind. Insbesondere bestätige ich, dass die auf Seite 3 des Antragsformulars aufgeführten Haushaltsmitglieder und anderen Personen, die nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind, keine weiteren Einnahmen als die angegebenen haben, auch nicht aus gelegentlicher Nebentätigkeit.

Mir ist bekannt, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, der Wohngeldbehörde

a)

b)

c)

Verstöße gegen diese Mitteilungspflichten sowie unrichtige bzw. unterlassene Angaben im Antragsverfahren, die den Anspruch auf Wohngeld mindern würden, können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro bzw. als Straftat geahndet werden;

Ein zu Unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen, wenn ich die ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten habe. In diesem Fall habe ich unter Umständen mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen. Ist ein zu Unrecht empfangenes Wohngeld zurückzuzahlen, haften alle volljährigen, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner.

Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Einnahmeerhöhungen oder Mietverringerungen von mehr als 15% (v.H.). Gleiches gilt, wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert. Der Wohngeldbescheid enthält hierzu nähere Erläuterungen;

Unverzüglich anzuzeigen, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld gewährt wird, vor Ablauf des Bewilligungszeitraums von allen zum Haushalt rechnenden Personen nicht mehr genutzt wird. Auch ein Umzug innerhalb des Hauses ist unverzüglich mitzuteilen. Der Wohngeldanspruch entfällt ab dem nach dem Auszug folgenden Zahlungsabschnitt. Für Ihre neue Wohnung ist ein neuer Wohngeldantrag erforderlich;

Unverzüglich anzuzeigen, wenn ich, die zu meinem Haushalt rechnenden Personen oder weitere Personen einen Antrag auf eine der im Hinweisblatt genannten Transferleistungen gestellt haben oder eine dieser Leistungen beziehen;

d)

Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht habe ich den auf der Grundlage dieses Antrages entstehenden Wohngeldbescheid auf Übereinstimmung mit den von mir gemachten Angaben im Antrag zu überprüfen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Kosten, die mir selbst im Zusammenhang mit der Stellung des Wohngeldantrages entstehen, nicht erstattet werden (§ 22 Abs. 5 WoGG).

Weiterhin nehme ich zur Kenntnis, dass die für die Aufgabenerledigung des WoGG (Berechnung und Zahlung des Wohngeldes) erforderlichen personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet werden. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind § 67 a SGB X und die §§ 23, 33 bis 36 WoGG. Die Daten werden auch aufgrund des § 35 WoGG ohne Namen für Zwecke der Wohngeldstatistik verwendet. Zulässig ist auch ein Datenabgleich zwischen der Wohngeldbehörde und der für die Einziehung der Ausgleichzahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) zuständigen Stelle. Die Wohngeld- behörde darf zudem im Wege eines automatisierten Datenabgleichs regelmäßig überprüfen, ob und für welche Zeiträume zum Haushalt rechnende Personen Transferleistungen beantragt haben oder erhalten, die zum Ausschluss von Wohngeld führen (vgl. Hinweise). Dies gilt auch für zum Haushalt rechnende Personen, die bei der Berechnung des Bedarfs für die Transferleistungen mit berücksichtigt worden sind. Die Wohngeldbehörde ist darüber hinaus berechtigt, durch automatisierten Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen, ob und in welcher Höhe vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge gemeldet wurden (§ 33 Abs.2  WoGG).

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Erläuterungen und Beispiele zu den Einnahmen
auf Seite 3 des Antragsformulars
Zum wohngeldrechtlichen Einkommen gehören alle steuerpflichtigen Einnahmen. Sie sind von allen zum Haushalt gehörenden Personen gewissenhaft anzugeben.

Dies sind

-

-

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z.B. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen),

Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen aus Sparguthaben, Ausschüttungen aus Wertpapieren),

-

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (jedoch ohne Einkünfte aus Untervermietung)

-

Renten, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder soweit sie die jeweils maßgebliche Werbungskostenpauschale oder höhere nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Werbungskosten übersteigen.

Bei

-

-

Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie

Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft ist wohngeldrechtlich der Gewinn als Einkommen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind neben den steuerpflichtigen Einkünften auch einige im Gesetz genannte steuerfreie bzw. teilweise steuerfreie Einnahmen sowie einige Freibeträge, Absetzungen oder Abschreibungen, die steuerrechtlich absetzbar sind.

Das betrifft im Einzelnen folgende Einnahmen:

-

Versorgungsbezüge (z.B. Wartegelder, Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengelder) und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen,

-

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

-

Arbeitslohn, der vom Arbeitgeber pauschal besteuert wird,

-

der Sparerfreibetrag,

-

Rentenleistungen (z.B. Altersrenten, Witwen-/Witwerrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, Renten aus privaten Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall, Versorgungsrenten),

-

der Mietwert eigen genutzten Wohnraums,

-

Ansparabschreibungen, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen,

-

Rentenleistungen und Bezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach Gesetzen, die auf dieses verweisen,

-

Lohn- und Einkommensteuerleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Krankengeld, Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Eingliederungshilfe, Verdienstausfallentschädigung,  Vorruhestandsgeld, Aufstockbeträge und Zuschläge zu den Leistungen, Elterngeld),

-

Ausländische Einkünfte,

-

Ausbildungsbedingte Zuschüsse (z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Stipendien, Leistungen der Begabtenförderungswerke, Zuschüsse nach dem BAföG und nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz),

-

als Zuschüsse gewährte Graduiertenförderung,

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Unterhaltsleistungen (als Geld- oder Sachleistungen) von nicht zum Familienhaushalt rechnenden Personen, Unterhaltshilfen, Unterhaltsbeihilfen und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,

-

Abfindungen

-

die Hälfte des Erziehungsbetrags für Kinder und Jugendliche in Familienpflege bei der Pflegeperson und die Hälfte des Grundbetrags für Kinder und Jugendliche in Familienpflege beim Pflegekind,

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Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen,

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Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge,

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Leistungen Dritter zur Senkung der Belastung.

Auch einmaliges Einkommen , das innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung angefallen ist, ist wohngeldrechtlich zu berücksichtigen und daher anzugeben.

Zum Nachweis über das Jahreseinkommen ist es erforderlich, entsprechende Belege vorzulegen.