Gewerbeeinheiten:
Geschäftsgebäude:
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG
Grundstück (Liegenschaft):
Gemarkung:
Blatt:
Flur:
Flurstück:
PLZ:
Antragsteller/in:
Vorname:
Name:
Telefon:
Architekt/in:
Vorname:
Name:
Art des Gebäudes:
Anzahl:
Wohngebäude:
Garagen:
Wohnungen:
Garagenstellplätze:
Nr. des Bauantrages:
Familienname:
Kassel
Straße:
Stadt:
Straße, Nr.:
PLZ:
Stadt:
Telefon:
PLZ:
Stadt:
Straße, Nr.:
Absender
Vorname(n):
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail:
WEG-Nummer:
Ort
Datum
Unterschrift
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gemäß §§ 7 u. 32 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Rechtsgrundlage:
Hausnr.:
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
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Magistrat der Stadt Kassel
Bauverwaltungsamt
Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
Datenschutzhinweis:
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder  gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.
Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug
nach aktuellem Stand (nicht älter als 3 Monate), erhältlich beim Amtsgericht Kassel, Grundbuchamt, Friedrichstr. 32 - 34, Tel.: 0561/912-1904 (1-fach)

Anlagen und Erläuterungen
Für bestehende Gebäude
- Liegenschaftskarte
(1-fach) nach dem neuesten Stand, erhältlich beim Hessischen Amt für Bodenmanagement, Außenstelle Hofgeismar, Tel. 05631/978-160


- Wohnflächenberechnung
nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die einzelnen Wohnungen (1-fach), bei Bedarf Nutzflächenberechnung der gewerblichen Räume
- Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen ,
maßstabsgerecht  1:100  (2-fach, falls eine Mehrausfertigung gewünscht wird, alle Zeichnungen 3-fach) incl. Spitzbodengrundriss (der Spitzbodengrundriss ist nur erforderlich, wenn die lichte Höhe > 1,50 m über der Kehlbalkenlage ist).
Bitte keine aufklebbaren Heftstreifen verwenden.

- Unterschrift
auf dem Antragsformular von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern oder entsprechende Vollmacht.







- Angabe des Baujahres


Der Keller zu Wohnung Nr. 1 wird mit K 1, zu Wohnung Nr. 2 mit K 2 und fortlaufend beschriftet. Gewerblich genutzte Räume werden genauso behandelt (Voranstellung eines Buchstabens mit der fortlaufenden Nummerierung, z. B. B1 für Büro, oder Gew1 für Gewerbe, usw.).

Sollten sich Garagen oder sonstige Nebengebäude auf dem Grundstück befinden, sind diese, wie das Hauptgebäude, in 2- oder 3-facher Ausfertigung (Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen) vorzulegen und mit einem Buchstaben vor der jeweiligen Nummer zu bezeichnen (z. B. G1 oder Ga1 für eine Garage).



Des weiteren ist auf jedem Blatt der vorzulegenden Zeichnungen die Übereinstimmung der Örtlichkeit mit den Bauzeichnungen von Ihrem Architekten zu bestätigen .






In den 2 Satz Zeichnungen sind in den Grundrissen die Wohnung mit nur einer Ziffer zu kennzeichnen, z.B. bekommt von der Wohnung Nr. 1 jeder Raum eine 1, von der Wohnung Nr. 2 jeder Raum eine 2 und fortlaufend.


- Unbeglaubigter Grundbuchauszug
nach aktuellem Stand (nicht älter als 3 Monate), erhältlich beim Amtsgericht Kassel, Grundbuchamt, Friedrichstr. 32 - 34, Tel.: 0561/912-1904 (1-fach)

Anlagen und Erläuterungen
Für Neubauten nach der HBO 2002
- Genehmigter Lageplan
(1-fach) Fotokopie ist ausreichend



- Wohnflächenberechnung
nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die einzelnen Wohnungen (1-fach), bei Bedarf Nutzflächenberechnung der gewerblichen Räume
- Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen ,
maßstabsgerecht  1:100  (2-fach, falls eine Mehrausfertigung gewünscht wird, alle Zeichnungen 3-fach) incl. Spitzbodengrundriss (der Spitzbodengrundriss ist nur erforderlich, wenn die lichte Höhe > 1,50 m über der Kehlbalkenlage ist).
Bitte keine aufklebbaren Heftstreifen verwenden.

- Unterschrift
auf dem Antragsformular von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern oder entsprechende Vollmacht










- Bauschein (Baugenehmigung)
Fotokopie der ersten 5 Seiten



Der Keller zu Wohnung Nr. 1 wird mit K 1, zu Wohnung Nr. 2 mit K 2 und fortlaufend beschriftet. Gewerblich genutzte Räume werden genauso behandelt (Voranstellung eines Buchstabens mit der fortlaufenden Nummerierung, z. B. B1 für Büro, oder Gew1 für Gewerbe, usw.).

Sollten sich Garagen oder sonstige Nebengebäude auf dem Grundstück befinden, sind diese, wie das Hauptgebäude, in 2- oder 3-facher Ausfertigung (Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen) vorzulegen und mit einem Buchstaben vor der jeweiligen Nummer zu bezeichnen (z. B. G1 oder Ga1 für eine Garage).



Gemäß § 56 oder § 57 Hess. Bauordnung (HBO-Genehmigungsfreistellung- oder - vereinfachtes Genehmigungsverfahren- ), bitten wir nachstehende Erklärung Ihres Architekten in den Grundriss- und Schnittzeichnungen anzugeben:







In den 2 Satz Zeichnungen sind in den Grundrissen die Wohnung mit nur einer Ziffer zu kennzeichnen, z.B. bekommt von der Wohnung Nr. 1 jeder Raum eine 1, von der Wohnung Nr. 2 jeder Raum eine 2 und fortlaufend.

"Hiermit bestätige ich, dass in den Bauvorlagen alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten sind, die nach § 56 (§ 57) HBO 2002 nicht bauaufsichtlich geprüft werden."
Unterschrift der/des Entwurfsverfassers/in mit Datum