Worauf Sie bei extremer Schneewetterlage achten sollten

Schnee räumen, Eiszapfen entfernen, Dachlawinen vermeiden: Lesen und befolgen Sie die Sicherheitstipps der Feuerwehr. So kommen Sie gut gut durch den Winter - auch bei großer Kälte und hohen Schneemengen.

Hausbesitzer müssen Schnee räumen und Eiszapfen entfernen

Schneeschieber, Besen und abstumpfende Streumittel sollten jetzt auf jedem Grundstück bereitstehen. Von einem verlässlich durchgeführten Winterdienst auf Gehwegen profitieren alle Mitbürger, denn bei glatten Gehwegen können Fußgänger leicht stürzen, was nicht selten mit Knochenbrüchen einhergeht. Verantwortlich für das Schneeräumen ist der Grundstückseigentümer.  

Bei Wintereinbruch gilt es, die Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr abzukehren oder frei zu schieben sowie bei anschließender Schnee- oder Eisglätte abzustreuen. Hierbei sollten abstumpfende Materialien wie Granulat, Sand oder Splitt genommen werden. Auftausalz darf nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Eisregen eingesetzt werden. 

Damit die Feuerwehr und der Rettungsdienst die Gebäude bei einem Notfall schnell erreichen können, sollten Zufahrten und Wege von der Straße zu den Hauseingängen im Winter immer von Schnee und Eis geräumt sein. Dies gilt insbesondere für die ausgeschilderten Feuerwehrzufahrten. Auch der Zugang zu einer Haltestelle oder einem Fußgängerüberweg ist vom Grundstückseigentümer, soweit er Anlieger ist, in angemessener Breite frei zu halten. 

Mit der Schneebeseitigung kann der Grundstückseigentümer auch eine Firma beauftragen. Zahlreiche regionale Firmen sowie die Stadtreiniger bieten Winterdienstleistungen an. Sinnvoll ist es, die gültige Winterdienstsatzung der Stadt Kassel als Vertragsbestandteil einzubeziehen. Erfüllt ein Grundstückseigentümer seine Winterdienstpflicht nicht, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Vorsicht Lebensgefahr: Eiszapfen und Dachlawinen!

Bei länger anhaltenden Schneefällen und Kälteperioden besteht die Gefahr, dass sich an Gebäuden Eiszapfen und Dachlawinen bilden, die auf die Straße oder den Gehweg herabfallen können. Hausbesitzer sind verpflichtet, Eiszapfen oder Schneeüberhänge, die eine Gefahr für Menschen oder Sachen darstellen, unverzüglich zu beseitigen oder den Gefahrenbereich zu sichern. Kontrollieren sie in regelmäßigen Abständen ihr Dach, um eine Gefahr für andere zu vermeiden. 

Anwohner und Hausbesitzer sollten Eiszapfen (etwa an Balkonen) aber nur dann selbst entfernen, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Sollte dies nicht gefahrlos möglich sein, sollten die Hauseigentümer eine Fachfirma, z. B. eine Dachdeckerfirma, damit beauftragten.

Auf nicht notwendige Autofahrten verzichten

Verzichten Sie auf nicht notwendige Autofahrten. Sollten Sie dennoch mit dem Auto unterwegs sein müssen, nehmen Sie sich eine Decke bzw. warme Winterkleidung, etwas zu Essen und warme Getränke mit. Dies gilt insbesondere bei längeren Überlandfahrten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten auf Autobahnen, wenn man aufgrund einer unfallbedingten Staubildung länger im Fahrzeug verharren muss. Auch auf nicht notwendige Fußwege sollten Sie verzichten, um Stürze auf Schnee oder Eis zu vermeiden.

Vögel können nicht festfrieren

Wenn die Gewässer zufrieren, sieht man immer wieder einzelne Schwäne oder Enten, die unbeweglich auf dem Eis sitzen -um Energie zu sparen. Besorgte Beobachter denken oft, dass diese Tiere festgefroren sind und alarmieren die Feuerwehr. In der Regel frieren Wildvögel jedoch nicht am Eis fest und ein Rettungseinsatz der Feuerwehr ist nicht erforderlich.

Solange die Tiere ausreichend natürliche Nahrung und Ruhe finden, sind sie nicht gefährdet. Nur bei kranken Tieren kann es passieren, dass sie an der Eisfläche haften bleiben. Deshalb prüfen Sie erst einmal, ob die Vögel tatsächlich in Not sind. Versuchen Sie, das Tier anzulocken. Darauf reagieren die Tiere eigentlich immer. Sie kommen angelaufen und man sieht, ob sie sich bewegen können.

Betreten Sie nicht selbst die Eisfläche. Es besteht Lebensgefahr, wenn Sie einbrechen. 

Vögel regulieren die Temperatur in den Füßen nach dem Prinzip des Wärmetauschers, so dass diese kalt bleiben und das Eis unter ihnen nicht antauen kann. Dadurch können Sie nicht am Eis festfrieren. Indem sie sich so wenig wie möglich bewegen, sparen die Tiere im Winter wertvolle Energie. Grundsätzlich ist es wichtig, die Tiere nicht aufzuscheuchen, damit sie nicht zusätzlich Reserven verbrauchen. Spaziergänger sollten also sich und ihre Hunde zurückhalten. Keinesfalls sollten sie versuchen, die vermeintlich Festgefrorenen zu retten. Ansonsten gilt für Wildvögel, wie auch für Enten und Schwäne: Bitte nicht füttern!

Eingefrorene Wasserleitungen sicher auftauen

Temperaturen unter dem Gefrierpunkt führen erfahrungsgemäß zu zahlreichen Wasserrohrbrüchen. Dabei müssen oft auch die Feuerwehren tätig werden, um weitere Wasserschäden zu verhindern. Im Zusammenhang mit eingefrorenen Rohren warnt die Feuerwehr Kassel vor der großen Brandgefahr, wenn solche Leitungen unsachgemäß aufgetaut werden.

Rohre frostfrei halten – die Feuerwehr rät:

  • Stellen Sie Wasserleitungen in unbeheizten Räumen nach Möglichkeit ab und entleeren Sie die Rohre.
  • Drehen Sie Heizkörper in der kalten Jahreszeit nie ganz ab, auch nicht nachts oder im Urlaub. Wählen Sie mindestens die gekennzeichnete Frostschutzstellung.
  • Sichern Sie Leitungen in unbeheizten Räumen mit einem Frostwächter, wenn sie nicht abgestellt werden können.


Wasserleitungen richtig auftauen – die Feuerwehr rät:

  • Benutzen Sie auf keinen Fall eine Lötlampe oder anderes offenes Feuer, dies ist oft der Grund für Brände. Die Hitze entzündet durch Wärmeleitung oftmals unkontrolliert brennbare Stoffe an anderen Stellen und in Hohlräumen, zum Beispiel Isoliermaterial.
  • Benutzen Sie zum Auftauen besser Haartrockner, Heizlüfter, Heißluftgebläse, ein Dampfstrahlgerät oder Tücher, die in heißes Wasser getaucht wurden. Auch Heizmatten oder Wärmflaschen sind gute Hilfsmittel.

Im Winter sicher heizen – die Feuerwehr rät:

  • Vermeiden Sie offenes Feuer in der Wohnung: Durch unvollständige Verbrennung kann es zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen, das zu Vergiftungen führt.
  • Sicherer sind Heizlüfter oder Kachelöfen. Achten Sie bei Heizlüftern darauf, dass diese ausreichend Abstand zu brennbaren Gegenständen haben. Trocknen Sie keine feuchte Kleidung oder Ähnliches auf Heizung oder Heizlüfter.
  • Achten Sie darauf, dass Steckdosen nicht durch zu viele Heizgeräte überlastet werden. 
  • Wenn Sie Kabeltrommeln als Verlängerung nutzen, rollen Sie das Kabel komplett ab.
  • Sorgen Sie beim Einsatz von Gasheizlüftern für gute Belüftung.
  • Lagern Sie Brennmaterialvorräte nicht zu nahe am Ofen, entsorgen Sie heiße Asche nur in feuerfeste Mülleimer oder Mülltonnen.
  • Stellen Sie provisorische Feuerstätten sachgerecht auf, lassen Sie dies am besten von einem Fachmann erledigen. Lassen Sie Heizungsanlagen und Kamine regelmäßig warten.

Wählen Sie im Falle eines Notfalles oder Brandes sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Stadt Kassel empfiehlt, Schnee von Dächern räumen lassen

Hohe Schneelast kann verheerende Folgen haben: Mit dem bloßen Auge sind bedrohliche Schneelasten nur schwer zu erkennen, denn oft ist nicht die Dicke der Schneeschicht auf dem Dach entscheidend, sondern die darunter liegende Zusammensetzung. Gerade bei einem ungünstigen Wechsel von Tau- und Frost-Phasen können dicke und schwere Eisplatten das Gewicht auf den Dächern immens erhöhen. Denn eine gerade mal ein Zentimeter dicke Eisschicht wiegt genauso viel Pulverschnee mit einer Tiefe von zehn Zentimetern. 

Bei anhaltendem Winterwetter mit viel Schneefall, empfiehlt die Feuerwehr Kassel je nach Einzelfall, die Dächer von den Schneelasten befreien zu lassen. Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob das Dach vorsorglich vom Altschnee befreit werden muss oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist, den Schnee schadlos zu tragen, durch den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage zu treffen ist. Daher wird angeraten, Experten einzuschalten, welche fachlich beurteilen können, ob eine Räumung des Daches als erforderlich angesehen wird. 

Aufgrund der Ausrutsch- und Einsturzgefahr sollten Sie nicht selbst auf dem Dach tätig werden. Vor dem Betreten des Daches ist erst zu prüfen, ob die Dacheindeckung für ein Betreten geeignet ist. Um Unfälle zu verhindern, müssen Personen bei der Räumung des Daches gesichert werden. Besonderes Augenmerk ist wegen der Absturzgefahr darauf zu legen, dass vom Schnee und Eis überdeckte Dacheinbauten, z. B. Dachflächenfenster, nicht betreten werden. 

Daher sollte bei langanhaltenden Schneefällen auf jeden Fall professionelle Hilfe von Dachdeckern hinzugezogen werden, um die Schneelast zu bemessen und zu räumen.