Akkumulatoren

Entsorger: Fachhandel
Entsorgung ist: unentgeltlich
Hinweis: Batterien/Akkumulatoren müssen getrennt entsorgt werden. Gemäß Batterieverordnung sind die Vertreiber verpflichtet, diese in haushaltsüblichen Mengen vom Endverbraucher unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien/Akkumulatoren der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat.