Um Ihnen die optimale Nutzung von kassel.de zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Für den Betrieb der Seite und grundlegende Funktionen werden technisch notwendige Cookies gesetzt. Eine Einwilligung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Cookies zur Erfassung statistischer Daten können Sie ablehnen.
Seit 1. Mai gilt die erweiterte Parkgebührenzone. Sie wird schrittweise in den einzelnen Stadtteilen umgesetzt. Auf dieser Seite finden Sie die meist gestellten Fragen übersichtlich zusammengefasst.
Eine Beantragung von Bewohnerparkausweisen in den neuen Bewohnerparkbezirken ist sowohl online als auch vor Ort möglich. Informationen zur Beantragung finden Sie auf Bewohnerparkausweis beantragen.
Wann benötige ich einen Bewohnerparkausweis und wer bekommt ihn?
Sie benötigen einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie in der Parkgebührenzone wohnen und mit Ihrem Kfz ohne Kauf eines Parkscheins auf der öffentlichen Straße parken möchten. Die Bereiche der neuen Bewohnerparkbezirke können Sie der Grafik sowie den entsprechenden Dateien entnehmen.
Die Erweiterung der Parkgebührenzone II betrifft Straßen in den Stadtteilen Bad Wilhelmshöhe, Nord‐Holland, Rothenditmold, Südstadt, Unterneustadt, Vorderer Westen, Wehlheiden und Wesertor.
Die neuen Parkgebührenzonen
Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn
Sie dort Bewohner mit angemeldetem Wohnsitz sind,
das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist bzw. das Fahrzeug eines Dritten dauerhaft privat von Ihnen genutzt wird und
das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Für den Bewohnerparkausweis fällt zukünftig einheitlich eine Gebühr von 110 Euro pro Jahr an.
Woher bekomme ich diesen?
Für eine zügige Bearbeitung und um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir dringend die Nutzung unseres Online‐Services. Wenn Sie die Beantragung nicht online vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde vor Ort (Hölkesches Haus, Friedrichsstraße 36, 34117 Kassel). Besonders in den Monaten Mai bis Juni wird mit erhöhten Wartezeitengerechnet. Aufgrund der erwarteten erhöhten Nachfrage wird die Straßenverkehrsbehörde im Mai die Sprechzeiten erweitern.
Ich habe meinen Bewohnerparkausweis beantragt, aber nicht rechtzeitig zugeschickt bekommen. Wie soll ich vorgehen, wenn ich deswegen ein „Knöllchen“ bekomme?
Sollten Sie ihren Parkausweis bereits beantragt aber noch nicht erhalten haben, entstehen Ihnen hieraus keine Nachteile. Gerade in den ersten Wochen nach Einführung wird mit besonderer Rücksicht vorgegangen. Sollte es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Parkens ohne Parkschein kommen, dann geben Sie im Anhörungsbogen bitte das Datum der Antragstellung an. Bei der Prüfung des Sachverhalts wird das dann entsprechend berücksichtigt und das Verfahren ggf. eingestellt.
Ab wann gelten die neue Parkgebührenordnung sowie die Bewohnerparkausweisgebührenordnung?
Als Termin der frühestmöglichen Wirksamkeit wurde der 1. Mai 2026 bestimmt. Bewohnerparkausweise für die neuen Bewohnerparkbezirke können seit dem 1. April 2026 beantragt werden.
Ab Mai wird schrittweise die Erweiterung der Parkgebührenzone II wirksam. Hierfür werden jetzt die Parkscheinautomaten (PSA) und Schilder in den ersten Straßen zunächst im Vorderen Westen und in Wehlheiden aufgestellt. Ab Juni 2026 folgen weitere Bereiche im Vorderen Westen, Wehlheiden sowie Bad Wilhelmshöhe. Ab Juli gelten dann die neuen Regelungen in der Südstadt, Unterneustadt, Wesertor und Rothenditmold. Eine genaue Auflistung finden Sie in der Pressemitteilung vom 31. März 2026 (Öffnet in einem neuen Tab).
Wie lang darf ich mit Bewohnerparkausweis wo parken?
Man kann im Bewohnerparkbezirk an zulässigen Parkplätzen parken, ohne einen Parkschein lösen zu müssen. An beschilderten/gebührenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen (bis 3 Stunden) gelten Bewohnerparkausweise nicht. Außerdem kann man auf reservierten Bewohnerparkplätzen im eigenen Bewohnerparkbezirk parken.
Warum darf ich mit meinem Bewohnerparkausweis auf Kurzzeitparkplätzen nicht parken obwohl diese in meiner Parkzone liegen?
An solchen Stellen soll aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Bedarfe (z.B. Kunden von Geschäften, Besuchenden von Arztpraxen) sichergestellt werden, dass diese Parkplätze nicht von Dauer- bzw. Langzeitparkern blockiert werden.
Kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen, obwohl ich nicht direkt in der neuen Parkzone wohne, sondern am Randgebiet?
Grundsätzlich ist zum Erwerb eines Bewohnerparkausweises nur berechtigt, wer innerhalb der Grenzen eines Bewohnerparkbezirks wohnt. In unmittelbaren Randbereichen entscheidet die Straßenverkehrsbehörde im Ermessen. Wenn der überwiegende Teil der öffentlichen Straßen im näheren Umfeld der Wohnadresse zu einem Bewohnerparkbezirk gehört, kann das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises rechtfertigen.
Ähnlich verhält es sich, wenn man direkt an der Grenze zweier Bewohnerparkbezirke wohnt. In solchen Fällen kann man sich in der Regel selbst aussuchen, für welchem der Bezirke der Ausweis gelten soll.
Ich arbeite in der neuen Parkgebührenzone, bin aber kein Bewohner, muss ich mir zukünftig jeden Tag ein Ticket ziehen?
Ja, das Parken während der gebührenpflichtigen Zeit erfordert ein gültiges Ticket. Es gelten dieselben Regeln wie seit langem in allen bereits bestehenden Parkgebührenzonen. Allerdings parken E-Fahrzeuge während der örtlich zulässigen Parkhöchstdauer noch kostenlos.
Ich arbeite in einem Pflegeberuf sowie im therapeutischen Bereich mit Hausbesuchen. Gibt es eine andere Möglichkeit?
Ja, Ausnahmegenehmigungen sind möglich für Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und die eine größere Anzahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und dabei auf die Benutzung des Kfz und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben zwingend angewiesen sind. Die genannten Punkte sind ggf. durch Nachweise zu belegen. Neben Pflegediensten fallen unter anderem Hausbesuche der genannten Berufsgruppen unter diese Ausnahmegenehmigungen. Die Straßenverkehrsbehörde stellt dafür Ausnahmegenehmigungen in Form eines Parkausweises aus, die hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss.
Ich arbeite im Handwerk. Wie kann ich hier verfahren?
Auch Personen eines Handwerks‐ oder Gewerbebetrieb oder freiberuflich Arbeitende, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link zu den Handwerkerparkausweisen.
Darf ich weiterhin mit dem E-Auto kostenlos parken?
Hier ist es notwendig zu differenzieren.
Es handelt sich um eine neue Bewohnerparkgebührenzone: Dann können auch Bewohnende, die Halter eines E-Fahrzeugs sind, einen Bewohnerparkausweis für ihre jeweilige Bewohnerparkzone beantragen, benötigen diesen jedoch nicht, da E-Fahrzeuge bis auf Weiteres gebührenfrei parken dürfen. Auf diesen Umstand wird bei entsprechenden Anfragen sowie im Rahmen der Antragstellung hingewiesen.
Es handelt sich um Stellplätzen mit gebührenpflichtigem Kurzzeitparken: Hier berechtigt ein Bewohnerparkausweis nicht dazu, auf die Parkgebühr zu verzichten. Allerdings dürfen E-Fahrzeuge auch in diesen Bereichen während der zulässigen Parkhöchstdauer von drei Stunden kostenfrei parken, sofern eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt ist. Diese Regelung gilt aktuell noch bis zum 31. Dezember 2026, weil sie an das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz, EMoG) gebunden ist. Ob der Bundestag dieses Gesetz verlängert, kann aktuell nicht vorhergesagt werden.
Es handelt sich um reine Bewohnendenparkplätze: Hier darf generell nur als Bewohner geparkt werden, weshalb diese Regelung auch für E-Autos greift.
Eine Online-Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist auch für E-Autos möglich, aufgrund der oben dargestellten Punkte jedoch nicht unbedingt notwendig.
Ich habe erst kürzlich einen neuen Bewohnerparkausweis erhalten, muss ich dann einen neuen beantragen?
Die alten Bewohnerparkausweise bleiben bis zum Ende der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Sie berechtigen dann zum parken in der jeweiligen neuen Bewohnerparkzone.
Ich habe eine Garage/einen Stellplatz, muss ich mir dennoch einen Bewohnerparkausweis holen?
Niemand ist verpflichtet, einen Bewohnerparkausweis zu erwerben. Steht man mit seinem Fahrzeug auf privater Fläche, ist dafür kein Bewohnerparkausweis notwendig, sondern die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Gleiches gilt für Privatstraßen.
Ich bin Halter von mehreren Fahrzeugen. Kann ich für jedes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Nein. In begründeten Einzelfällen können von der Straßenverkehrsbehörde mehrere Kennzeichen in einen Parkausweis eingetragen werden. Jedoch darf nur eines der Fahrzeuge gleichzeitig mit dem Ausweis parken.
Kann ich für einen Anhänger einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Nein. Bewohnerparkausweise können nur für Kraftfahrzeuge beantragt werden.
In meinem Quartier gibt es bereits mit Schildern ausgewiesene/reservierte Bewohnerparkplätze. Gilt der Bewohnerparkausweis künftig dann nur dort?
Nein. Der künftige Bewohnerparkausweis gilt für den gesamten Bewohnerparkbezirk, d.h. sowohl für die reservierten Bewohnerparkplätze als auch für die anderen. Er berechtigt zum Parken ohne Kauf eines Parkscheins.
Ich empfange Sozialleistungen, kann ich einen vergünstigen Bewohnerparkausweis erwerben?
Nein. Es ist nicht möglich, einen vergünstigen Bewohnerparkausweis zu erwerben.
Google Translate
With Google Translate kassel.de can be translated into other languages. If you select a language, you leave kassel.de and retrieve content on Google servers. The city of Kassel has no influence on the processing of your data by Google. If you don‘t want your data to be transmitted to Google close this window by clicking "X".