Darstellung der Maßnahme
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Kassel plant die erstmalige Herstellung der Straße Zum Feldlager im Abschnitt von der Straße Am Versuchsfeld bis zur Niederfeldstraße (Gemarkung 1509 Harleshausen, Flur 2, Flurstück 38/61) dann umzusetzen, wenn sowohl der Straßenendausbau und die Herstellung der Freianlagen im Baugebiet Nr. IV/65 „Zum Feldlager“ abgeschlossen wurde, als auch weitestgehend alle Wohngebäude im vorgenannten Baugebiet errichtet wurden. Der Straßenausbau der Straße Zum Feldlager ist dabei integraler Bestandteil des vorgenannten Bebauungsplanes. Die Baumaßnahme liegt im Stadtteil Harleshausen.
Die Baumaßnahme wurde in der Ortsbeiratssitzung am 17. April 2017 vorgestellt.
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Notwendigkeit der Maßnahme
2.1 Erstmalige Herstellung der für die Erschließung der Grundstücke notwendige Infrastruktur
Zur Erschließung der Wohngrundstücke im Abschnitt von der Straße Am Versuchsfeld bis zur Niederfeldstraße ist die Herstellung von Verkehrsflächen notwendig. Bisher wurden die Grundstücke nur über provisorisch befestige Verkehrsflächen erschlossen, lediglich die Verkehrsflächen im Bereich Zum Feldlager 17, 19, 21, 23, 25 und 25A wurden bereits 1998/99 endgültig hergestellt.
2.2 Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030
Durch die erstmalige Herstellung eines Gehweges im o. g. Abschnitt der Straße Zum Feldlager trägt die Baumaßnahme positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:
- A6 Fußverkehrsfreundliche Straßenräume/attraktive öffentliche Räume
- D6 Stadtverträgliche und integrierte Straßenraumgestaltung
(vgl. Verkehrsentwicklungsplan Stadt Kassel 2030 vom 20. Juli 2015, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)
2.3 Radverkehrsförderung
Die Maßnahmen trägt positiv zu folgender Maßnahme des VEP bei:
- B3 Ausbau des Radwegenetzes
Die Straße Zum Feldlager ist Bestandteil des Nebenroutenradnetzes. Durch den Bau einer bituminös befestigten Fahrbahn wird eine homogene Oberfläche hergestellt. Somit wird eine sichere und komfortable Nutzung für den Radverkehr sichergestellt.
2.4 Fußverkehrsförderung
Bezüglich des Verkehrsentwicklungsplans Stadt Kassel 2030 Ziel A6 soll beim Gehweg durch eine Mindestbreite von 2,50 m der Platz- und Sicherheitsbedarf des Fußverkehrs erfüllt werden (vgl. Verkehrsentwicklungsplan Ziel A6). Im Bestand ist lediglich eine provisorische Befestigung auf der südöstlichen Straßenseite in einer Breite von etwa 1,25 m vorhanden. Im Zuge der erstmaligen Herstellung der Straße wird auf der südöstlichen Straßenseite ein Gehweg mit einer Breite von 3,50 m gebaut. Die Ausbaubreite von 3,50 m dient auch zur Erhöhung des Abstandes der Fahrbahn zu den Gebäuden auf der südöstlichen Straßenseite (Ziel D 10 Lärmschutz des VEP). Zwischen der Straße Am Versuchsfeld und dem Quartiersplatz im Bereich der Niederfeldstraße wird entlang des nordwestlichen Grünstreifens kein Gehweg hergestellt. An den Einmündungen werden entsprechende Bordabsenkungen für eine sichere und barrierefreie Querung geschaffen.
Technische Gestaltung
Vorbemerkung:
Da es sich um eine erstmalige Herstellung der Straße handelt, müssen die Kosten der Maßnahme nach Bau-Gesetzbuch (BauGB) zu 90 % von den Eigentümern übernommen werden (siehe magentafarbene Linienumfahrung im Lageplan der Ausführungsplanung). Um die Baukosten so gering wie möglich zu halten, wird der Straßenquerschnitt auf einen „einfachen“ Ausbaustandard beschränkt:
- Herstellung eines Gehweges nur auf einer Straßenseite.
- Herstellung der Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m, die das Abstellen von Kfz am Fahrbahnrand erlaubt, so dass keine separaten Stellplätze hergestellt werden müssen.
- Keine kleinteilige Gliederung des Straßenraumes. Auf die Herstellung von Baumscheiben kann verzichtet werden, weil auf der nordöstlichen Straßenseite ein über 20 m breiter Grünstreifen existiert, der mit einer Doppelreihe Bäume bepflanzt ist (Zur Information: Dieser Grünstreifen ist nicht Bestandteil der nach BauGB umzulegenden Flächen). Lediglich im Bereich der beiden Neubauten Zum Feldlager 40 und Niederfeldstraße 68 werden die breiten Seitenbereiche durch Grünflächen strukturiert, damit hier Bäume und Sträucher gepflanzt werden können.
- Da die Beleuchtung bereits seit langer Zeit vorhandenen war, wird die jetzige Erneuerung der Beleuchtungsanlage als grundhafte Erneuerung eingestuft, so dass die Ausbaukosten über Straßenbeiträge und nicht über Erschließungsbeiträge nach BauGB abgerechnet werden müssen.
Die Straße Zum Feldlager zwischen der Straße Am Versuchsfeld und der Niederfeldstraße hat eine Ausbaulänge von rund 320 m und weist eine Querschnittsbreite von rund 9,00 m auf. Die Fahrbahn wird gemäß Regelaufbau der Stadt Kassel in einer Breite von 5,50 m in bituminöser Bauweise hergestellt. Sie erhält auf beiden Fahrbahnseiten eine Einfassung mit Bordanlagen in Kombination mit einer zweizeiligen Rinnenanlage aus Betonwürfelsteinen. Aufgrund der gewählten Fahrbahnbreite ist das Parken einseitig am Fahrbahnrand möglich. Auf der Nordwestseite schließt direkt an der Bordanlage ein ca. 20 m breiter Grünstreifen an.
Die drei Zufahrten zu den Grundstücken auf der Nordwestseite der Straße Zum Feldlager werden ebenfalls ausgebaut. Sie erhalten entsprechend den Zufahrten auf der südöstlichen Straßenseite eine Befestigung mit Betonsteinpflaster. Während die Zufahrten zu den Grundstücken Zum Feldlager 13/15 und 27/27A in einer Breite von 4,00 m ausgebaut werden, erhält die mittlere Zufahrt zu den Grundstücken 17, 19, 21, 23, 25 und 25A eine Breite von 5,00 m.
Lediglich im Anschlussbereich der Straße Zum Feldlager an die Straße Am Versuchsfeld werden zwei Senkrechtstellplätze baulich hergestellt (Befestigung mit Betonsteinpflaster).
Der einseitige Gehweg auf der Südwestseite wird mit einer durchgehenden Breite von 3,50 m baulich hergestellt. Er erhält eine Befestigung aus Betonsteinpflaster.
Die Beleuchtung wird auf der Gehwegseite neu hergestellt.
Klimarelevanz
4.1 Klimaschutz
Die vorhandene Baustraße hatte vor Beginn der Erschließung des Baugebietes Zum Feldlager eine durchschnittliche Ausbaubreite von ca. 6,50 m. Im Zuge der endgültigen Herstellung der Straße wird die Breite der Verkehrsflächen auf 9,00 m erhöht. Die Verbreiterung erfolgt auf der nordwestlichen Seite, Somit ergibt sich bei einer Ausbaulänge von 321 m abzüglich der sich auf der Nordwestseite befindenden drei Zufahrten von 13 m Gesamtbreite eine zusätzliche Flächenversiegelung von 770 m². Diese zusätzliche Flächenversiegelung wird im Zuge der mit der Umsetzung des Bebauungsplanes festgelegten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Beispielhaft ist hier die Erhöhung der Anzahl der Bäume im bis zu 20 m breiten Grünstreifen auf der Nordwestseite der Straße Zum Feldlager von 18 auf 45 (!). Diese deutliche Erhöhung des Baumbestandes wird positiv zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen.
Die Fahrbahn der neu hergestellten Straße erhält eine aufgehellte Asphaltdeckschicht (Albedo-Effekt) und erfüllt damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Der aufgehellte Asphalt besitzt verbesserte Reflexionseigenschaften gegenüber der Sonneneinstrahlung. Dadurch erfolgt eine geringere Aufheizung der Straßenkonstruktion, dies beugt dem sogenannten Wärmeinseleffekt vor.
4.2 Regenwassermanagement
Das lokal anfallende Regenwasser gelangt über Bordrinnen zu den Straßenabläufen und wird im Abschnitt von der Straße Am Versuchsfeld bis zum Grundstück Zum Feldlager 30 über den vorhandenen Mischwasserkanal abgeführt. Im Abschnitt von Zum Feldlager 32 bis zur Niederfeldstraße existiert ein Trennsystem, so dass das Regenwasser dem Regenwasserkanal zugeführt werden kann. Im Zusammenhang mit dem aktuell diskutierten Thema „Schwammstadt“ soll jedoch geprüft werden, ob das Regenwasser nicht über Öffnungen in der nordwestlichen Hochbordanlage in den vorhandenen Grünstreifen geleitet werden kann.
4.3 Baum- und Grünpflanzung
Wie bereits unter 4.1 ausgeführt, soll die Anzahl der Bäume im Grünstreifen von 18 auf 45 erhöht werden.
Durch die Einfassung dieses Grünstreifens durch einen Hochbord mit 10 cm Anschlag soll verhindert werden, dass diese Grünfläche befahren wird. Im Bestand gibt es auf der südöstlichen Straßenseite keine Büsche/Sträucher und Bäume. Deshalb sollen auf dieser Seite 4 Pflanzflächen angeordnet werden, die das Pflanzen von 2 Bäumen und mehren Büschen/Sträucher ermöglichen.
4.4 Wiederverwendung von Baustoffen
Das Material der vorhandenen Befestigungen muss aufgenommen und entsorgt werden.
Ausgewählte verkehrliche Wirkungen
Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung sind für alle Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs die Wirkungen auf den Kfz-Verkehr und die Zielkonflikte darzustellen (vgl. Ziffer III im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel, Nr. 101.18.12.37).
Fußverkehr
Der Gehweg trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fußverkehr bei. Durch den homogenen Belag verbessert sich der Komfort für Fußgänger. Die neue Beleuchtung trägt ebenfalls zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr bei. Die Breite von 3,50 m bietet die Möglichkeit des Aufenthaltes vor der Wohnbebauung.
Radverkehr
Mit dem Ausbau der Straße Zum Feldlager wird die Fahrbahn neu hergestellt. Dadurch steigert sich die Sicherheit und der Fahrkomfort für den Radverkehr.
Kfz-Verkehr
Da die gewählte Fahrbahnbreite von 5,50 m das Parken von Fahrzeugen am Fahrbahnrand erlaubt, die verbleibende Fahrbahnbreite von ca. 3,50 m jedoch keine Fahrzeugbegegnung zulässt, wirkt die Maßnahme verkehrsberuhigend auf den fließenden Verkehr. Eine Begegnung ist dann nur in den Bereichen möglich, in denen keine Fahrzeuge abgestellt sind. Dies ist in jeden Fall in den Bereichen der drei Zufahrten zur Wohnbebauung auf der nordwestlichen Straßenseite möglich. Die Maßnahme trägt somit positiv zu Ziel D6 des VEP bei, indem der Kfz-Verkehr verlangsamt wird.
Ruhender Verkehr
Aufgrund der oben genannten Fahrbahnbreite und der daraus resultierenden Restfahrbahnbreite bei parkendenden Fahrzeugen von mehr als 3,05 m ist das Fahrbahnrandparken weiterhin möglich. Da der neue Gehweg eine Breite von 3,50 m haben wird, kann auch gegenüber von Grundstückszufahrten geparkt werden, weil eine notwendige Rangiertiefe von 6,0 m erreicht wird.
ÖPNV
Die Planung berücksichtigt durch den 3,50 m breiten Gehweg den perspektivisch vorgesehenen direkten Anschluss des Wohnquartiers an die RegioTram-Haltestelle „Bahnhof Harleshausen“. Hierfür wird nördlich des Grundstückes Zum Feldlager 34 ein Grundstück mit direktem Anschluss an die Gleisanlagen vorgehalten.
Gendergerechte Planung
Beim Planungsprozess hat eine gleichberechtigte Teilhabe und die Beteiligung aller Gruppen stattgefunden. Bei der Planung wurden genderbezogene Kriterien geprüft, wie die Verbesserung der Attraktivität und Sicherheit des Wohnumfeldes durch die Herstellung eines breiteren Gehweges oder die Beseitigung von Angsträumen durch bessere Beleuchtung.
Kosten
Die Kosten für die Herstellung der geplanten Maßnahme belaufen sich auf rund 610.000 € (brutto). Die Ausbaukosten für die bereits in 1998/99 hergestellten Verkehrsflächen im Bereich Zum Feldlager 17, 19, 21, 23, 25 und 25A beliefen sich auf 51.502,25 €.
Durchführung der Maßnahme
Die Durchführung der Baumaßnahme ist voraussichtlich ab 2026 vorgesehen.
Ansprechpartner Planung
Karl-Heinz Göttlich
Anschrift
Raum: 703
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-6237
- 0561 787-3142
- karl-heinz.goettlichkasselde
Ansprechpartner Bauleitung
Tim Honnens
Anschrift
Raum: VH-504
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-2140
- 0561 787-3142
- tim.honnenskasselde