Verkehrsversuch Philosophenweg

Für die Dauer von einem Jahr wird im Philosophenweg eine Fahrradzone als Verkehrsversuch eingerichtet.

Seit April 2025 ist der Philosophenweg als dritte Fahrradzone in Kassel eingerichtet. Wie bei den anderen Fahrradzonen handelt es sich hierbei um einen Verkehrsversuch. Die  Pressemitteilung gibt weitere Informationen.

In der Informationsveranstaltung am 23. November 2023 wurden die Planungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße kritisiert. Deshalb wird der Vorschlag aus der Veranstaltung, zunächst einen Verkehrsversuch durchzuführen, umgesetzt. Dieser wird nun in erweiterter Form zu den im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Januar 2023 vorgesehenen Maßnahmen realisiert werden. Ab dem 23. April 2025 wird der Verkehrsversuch als temporäre Fahrradzone eingerichtet. Die Erreichbarkeit aller Anliegenden ist weiterhin gegeben. 

Allgemeine Erläuterungen zu den Unterschieden einer Fahrradstraße und einer Fahrradzone einschließlich einer Übersicht bereits bestehender Fahrradstraßen und Fahrradzonen finden Sie auf der  Seite Fahrradstraßen und Fahrradzonen

Darstellung der Baumaßnahme

Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Kassel plant auf folgenden Grundlagen den fahrradfreundlichen Ausbau am Philosophenweg:

  • Radverkehrskonzept Stadt Kassel 2030
  • Beschluss Förderung des Radverkehrs im Stadtgebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.1237) der Stadtverordnetenversammlung (Stavo) vom 23. September 2019
  • Vorgaben des Landes Hessen (Qualitätsstandards und Musterlösungen, Nahmobilität Hessen 2030)
  • öffentliche Beteiligungsveranstaltungen (Workshop für Anlieger am 13. Januar 2022, Ortsbeiratssitzung am 15. Februar 2022, Online-Anwohnerbefragung vom 21. März 2022 bis zum 10. April 2022 und Schulbeteiligungsprojekt „Sicher zur Friedrich-Wöhler-Schule/Hort“ im April und Mai 2022, Informationsveranstaltungen im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche am 16. September 2023 sowie am 23. November 2023)

Grundlage für die Durchführung eines Verkehrsversuchs ist zusätzlich der Beschluss „Verkehrsversuche für Kassel“ (Nr. 101.19.670) vom 23. Januar 2023. Hierin wird der Magistrat gebeten die Verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Modalen Filters, als zeitlich begrenzten Verkehrsversuch zu schaffen.

Das Planungsgebiet befindet sich im Philosophenweg im Stadtteil Südstadt (Gemarkung 1530, Flur 10, Flurstück 10/29 sowie Flur 10, Flurstück 43/26) zwischen Tischbeinstraße und „An der Karlsaue“ (bis zur bereits als Fahrradstraße ausgewiesenen Anbindungsbereich östlich des Unterführungsbauwerks Frankfurter Straße) einschließlich der Verbindungsstraße zwischen Tischbeinstraße und Philosophenweg (Flur 8, Flurstück 9/12).

Der Verkehrsversuch umfasst die verkehrsbehördliche Anordnung einer neuen Verkehrsführung mit Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Wehlheiden zwischen der Verbindungsstraße und dem Parkplatz östlich der Brücke Frankfurter Straße sowie die Einrichtung von Bewohnerparken, Elternhaltestellen und Ladezonen mit der dafür erforderlichen Fahrbahnmarkierung und Straßenbeschilderung. Die geplanten lokalen baulichen Anpassungen, wie die Baumscheiben, die Straßenentwässerung sowie die Anlagen für den ruhenden Verkehr, sind nicht Gegenstand des Verkehrsversuchs.

Im Unterschied zu den Planungen der Fahrradstraße, wird für den Verkehrsversuch eine Fahrradzone unter Einbeziehung der Verbindungsstraße zur Tischbeinstraße eingerichtet. Im Wesentlichen unterscheidet sich die Fahrradzone zu einer Fahrradstraße hier nur in der geänderten Vorfahrtsregelung für den von der Verbindungsstraße in den Philosophenweg einmündenden Verkehr. In der Fahrradzone gilt grundsätzlich „rechts-vor-links“.

Zur Erhöhung der Schulwegesicherheit und Barrierefreiheit wird im Bereich der Friedrich‐Wöhler‐Schule temporär eine Fahrbahneinengung für den Fußverkehr (FV) sowie ein Behindertenparkplatz hergestellt.

Für die Verdeutlichung des bereits heute nicht StVO-konformen Parkens im westlichen Abschnitt des Philosophenweges wird eine Halteverbotsbeschilderung vorgesehen. Das heutige Gehwegparken im östlichen Abschnitt bleibt für den Verkehrsversuch erhalten. Die Parkplatzbeschilderung, wie auch für die übrigen Parkplätze werden an die Einbahnstraßenregelung angepasst bzw. ergänzt.

Ungefähr die Hälfte der legalen Parkmöglichkeiten wird für das Bewohnerparken reserviert. Die entsprechenden Bewohnerparkberechtigungen können ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Empfohlen wird die Nutzung des einfachen  Online-Verfahrens

Die Verbindungstraße zwischen Philosophenweg und Tischbeinstraße wird durch die Einbahnstraßenregelung (modaler Filter) für den motorisieren Individualverkehr (MIV) zu einer Sackgasse. Die unmittelbare Erreichbarkeit der Tiefgarage für die Weinbergbebauung zwischen den Hausnummern 38 und 42 des Philosophenwegs sowie die Zufahrten, der an die Verbindungsstraße angrenzenden Gebäuden bleiben durch die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen erhalten. Zusätzlich wird für Pkws vor der Einmündung zum Philosophenweg eine Wendemöglichkeit geschaffen. Für Lkw steht hier nicht genügend Fläche zur Verfügung. Die Erreichbarkeit der Verbindungsstraße bleibt über den Philosophenweg bestehen.

Jeweils im westlichen und östlichen Bereich wird durch Anordnung eines zeitlich begrenzten Parkverbots die Möglichkeit zum Be- und Entladen privater Pkws sowie für den Anlieferverkehr (Ladezonen) geschaffen.

Sowohl an der Tischbeinstraße im Bereich des Hegelwegs, als auch auf dem Parkplatz östlich der Frankfurter Straße werden jeweils eine Elterntaxihaltestelle durch eine verkehrsbehördlich angeordnete Beschilderung eingerichtet.