2.1 Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Mit E-Mail vom 27. Dezember 2021 hat das Ministerium durch Erlass verfügt, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit bei Schutzstreifen ein zusätzlicher Sicherheitsraum abzumarkieren ist, wenn sich rechts davon ein Seitenstreifen für den ruhenden Verkehr befindet. Dabei ist es unerheblich, ob an diesen Stellen in der Vergangenheit sogenannte Dooring-Unfälle aufgetreten sind.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hat daraufhin stadtweit an den Hauptverkehrsstraßen die Bereiche identifiziert, bei denen ein Schutzstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr vorhanden ist. Unter anderem trifft dies auch auf Bereiche der Breitscheidstraße und Kölnischen Straße zu.
Das Ministerium hat deutlich gemacht, dass es keinen Bestandsschutz für bereits markierte Schutzstreifen gibt. Der Ermessensspielraum liegt für die Straßenverkehrsbehörden bei nahezu Null. Folglich müssen Lösungen gefunden werden, mit denen die Verkehrssicherheit für den Radverkehr erhöht werden kann. Es bleibt eine Einzelfallentscheidung, ob die Schutzstreifen zu entfernen oder anzupassen sind, das Parken untersagt wird oder die Schutzstreifen ausnahmsweise (!) in der bestehenden Form belassen werden können.
2.2 Erhalt und Modernisierung der Infrastruktur
Es handelt sich um rein verkehrsbehördliche Maßnahmen, d. h. an der baulichen Substanz ergeben sich keine Änderungen. Der Straßenzustand liegt, abhängig vom Abschnitt, derzeit zwischen drei und vier (Schulnoten). Mittelfristig besteht also baulicher Handlungsbedarf. Allerdings ist dieser bislang weder zeitlich noch finanziell bestimmt und eine Umsetzung in den kommenden Jahren auch nicht unmittelbar zu erwarten.
2.3 Radverkehrsförderung
Es ist das Ziel, mit den geplanten Maßnahmen die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen. Der Radverkehr soll zukünftig mit einem gewissen Abstand an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, so dass die Gefahr von sogenannten Dooring-Unfällen minimiert wird.
2.4 Fußverkehr
Es ergeben sich keine Änderungen.
2.5 ÖPNV
Es ergeben sich keine Änderungen.
2.6 Gendergerechte Planung
Beim Planungsprozess wurde auf eine gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen geachtet und genderbezogene Kriterien mit der Planung geprüft.