Grundhafte Erneuerung der Gottlieb-Kellner-Straße

Die Gottlieb-Kellner-Straße wird im Abschnitt zwischen der Wolfhager Straße und dem Weg in der Aue grundhaft erneuert. Geplanter Baubeginn ist 2021.

Der Streckenabschnitt liegt im Stadtteil Harleshausen (Gemarkung 1577 Kassel-Rothenditmold, Flur 1, Flurstück 99/15 und 101/24).

Notwendigkeit des Projektes - das wird gemacht

1. Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur 

Die Fahrbahn in der Gottlieb-Kellner-Straße ist in einem baulich schlechten Zustand und in diesem Streckenabschnitt mit einer Straßenzustandsnote von 6 bewertet. Fahrbahn und Gehweg sind durch Risse und Setzungen an den Oberflächen gekennzeichnet. Bei dem vorhandenen Schadensbild reicht eine Sanierung der Oberflächen nicht aus. Daher beabsichtigt das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, diesen Straßenabschnitt im Nachgang der Leitungsarbeiten der Städtischen Werke Netz + Service GmbH (Beleuchtung, Wasser- und Stromleitung), grundhaft zu erneuern. KASSELWASSER hat im Vorfeld der Baumaßnahme geprüft, inwieweit das sanierungsbedürftige Kanalnetz in diesem Abschnitt zu erneuern ist. Notwendige Maßnahmen wurden bereits im Jahr 2019 baulich durchgeführt.

2. Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 

Die Maßnahme trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:

  • A3 Barrierefreie Wegenetze
  • A6 Fußverkehrsfreundliche Straßenräume/attraktive öffentliche Räume
  • B7 Systematischer Ausbau der Abstellanlagen für den Radverkehr

 (vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751).

3. Klimaschutz  

Im Zuge der baulichen Umsetzung werden in dem gesamten Streckenabschnitt insgesamt vier neue Baumscheiben mit Einzelbäumen festgesetzt. Die Neupflanzungen werden mit der Baumart „Acer campestre“ (Feldahorn) vorgesehen, wobei die Oberflächen der Baumscheiben, als Blühfläche mit einer Blumenmischung „Wärmeliebender Saum“ ausgebildet und aufgewertet werden.

4. Fußverkehrsförderung 

Durch den Bau eines verbreiterten Gehweges und verbundenen eindeutigen Trennung zwischen dem Kfz-Verkehr und den Fußgängern soll der gesamte Streckenabschnitt insgesamt fußgängerfreundlicher und verkehrssicher umgebaut werden. Darüber hinaus werden durch die Umsetzung der Baumaßnahme ausreichende Bewegungsräume und ebene Oberflächen im Bereich der Gehwege für die mobilitätseingeschränkten Fußgänger geschaffen, die wiederum der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der gleichberechtigen Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer dienen. Zudem wird im Kreuzungsbereich der Sybelstraße das Verkehrszeichen „Kinder“, zur Erhöhung der Aufmerksamkeit angeordnet. 

5. Radverkehrsförderung 

Durch Erneuerung der vorhandenen Schäden am Straßenbelag, wird die Sturzgefahr durch die Unebenheiten (Risse und Löcher) an der Oberfläche für Radfahrende reduziert. Gleichzeitig erhöht sich damit die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden.