Darstellung der Maßnahme
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Kassel plant in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz und dem Umwelt- und Gartenamt den Um- und Ausbau des Töpfenmarkt und der Zeughausstraße. Der Straßenausbau am Töpfenmarkt zur Stärkung der Radverbindung zwischen Universität und Innenstadt sowie die Umgestaltung und Aufwertung der Grünfläche am Töpfenmarkt und der Zeughausstraße zur Verbesserung der Freiraum- und Aufenthaltsqualität werden mit Mitteln aus dem Städtebau-Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt gefördert. Die Erweiterung der Grünfläche mit fußläufiger Erschließung der angrenzenden Bebauung erfolgt gemeinsam mit dem Umwelt- und Gartenamt. Für die Entwurfs- und Ausführungsplanung der Verkehrsflächen ist das Straßenverkehrs- und Tiefbaumamt zuständig.
Der Töpfenmarkt und die Zeughausstraße liegen im innerstädtischen Quartier Pferdemarkt, das allseitig von mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen umgeben ist. Die Quartiersstraßen sind als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Das Quartier befindet sich am Rand des Zentrums in der Parkgebührenzone II. Die betreffenden Straßen liegen im Stadtteil Wesertor(Gemarkung 1530 Kassel, Flur 1).
Im September 2019 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die Stärkung der Radverkehrsführung zwischen Universität und Innenstadt beschlossen. Im Rahmen der Planung für den im Frühjahr 2025 abgeschlossenen Umbau der Platz- und Verkehrsflächen am Pferdemarkt wurde hierfür eine Streckenführung über Artilleriestraße – Bremer Straße – Müllergasse –Mittelgasse und eine ergänzende Streckenführung über die Artilleriestraße und Töpfenmarkt zur Kreuzung Altmarkt vereinbart. Die Baumaßnahme dient unter anderem dem fahrradfreundlichen Ausbau der genannten Radverbindungen.
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Notwendigkeit der Maßnahme
Das Projekt „Fahrradfreundlicher Ausbau Töpfenmarkt“ ist die letzte Baumaßnahme in dem seit 2003 entwickelten Fördergebiet Sozialer Zusammenhalt Wesertor. Die Maßnahme muss daher bis 2028 abgerechnet werden. Neben der Stärkung der Radverkehrsführung zwischen Universität und Innenstadt sind weitere Ziele die Aufwertung der innerstädtischen Freiräume im Bereich Töpfenmarkt und Zeughausstraße sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der stadtklimatischen Bedingungen zur Stärkung des Wohnquartiers Pferdemarkt.
1.1 Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur
Die vorhandene Fahrbahndecke im Töpfenmarkt besteht teilweise aus Natursteinpflaster, das insbesondere im ansteigenden Streckenabschnitt in Richtung Kurt-Schumacher-Straße für die vorgesehene Radverkehrsführung nicht gut geeignet ist. Der Töpfenmarkt ist mit einer Fahrbahnbreite von 7m zudem überdimensioniert. Die bestehenden Verkehrsfunktionen sollen insgesamt erhalten bleiben. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite und die Herstellung einer durchgängigen Asphaltdecke sollen die Verkehrssicherheit erhöht und der Fahrkomfort verbessert werden. Die Zeughausstraße wird in Richtung Weserstraße wie im Bestand als Sackgasse mit Wendemöglichkeit für PKW ausgewiesen.
Die vorhandene Grünfläche ist für die öffentliche Nutzung nur unzureichend erschlossen und bietet keine Aufenthaltsmöglichkeiten. Die vorhandenen großkronigen Bäume sollen erhalten werden. Durch die Anpassung des Erschließungsweges im Bereich der Grünfläche, die Schaffung von Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheit und die Erweiterung der Vegetationsflächen soll die Freiraumqualität der innerstädtischen Grünfläche verbessert werden.
Im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme werden die Grünflächen und Sitzgelegenheiten als eigenes Projekt in Zuständigkeit des Umwelt- und Gartenamtes geplant und hergestellt. Die befestigten Erschließungsflächen werden durch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hergestellt.
Das vorhandene Natursteinpflaster im Bereich der Zeughausstraße soll an gleicher Stelle wiederverwendet werden. Das Natursteinpflaster aus dem Fahrbahnbereich am Töpfenmarkt soll für Wegeinfassungen, Trauf- und Funktionsstreifen wiederverwendet werden. Die auf der Nordseite der Zeughausstraße vorhandenen Granitborde bleiben nach Maßgabe des Denkmalschutzes lageseitig erhalten.
1.2 Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Die Maßnahme des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:
- A3 - Barrierefreie Wegenetze
- A6 - Fußgängerfreundliche Straßenräume / attraktive öffentliche Räume
- A7 - Einrichtung von Sitz- und Spielrouten
- B1 - Erweiterung des Haupt- und Nebenroutennetzes
- B3 - Ausbau des Radwegenetzes
- B7 - Ausbau der Radabstellanlagen
- D6 - Stadtverträgliche und integrierte Straßenraumgestaltung
- D9 - Parkregelungen in Stadtteilzentren
(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751).
2.3 Radverkehrsförderung
Der Ausbau der Radverbindung zwischen Universität und Innenstadt erweitert das bestehende Nebenroutennetz im Bereich des Stadtzentrums. Die Planung für den Töpfenmarkt berücksichtigt die geplanten Radverkehrsführung von der Universität/Querungsstelle Artilleriestraße über die Artilleriestraße zur Kreuzung Altmarkt. Auf dem Streckenabschnitt wird der Verkehr weiterhin mit Tempo 30 geführt. Die Anpassung der Straßenachse und die Neuordnung der Verkehrsflächen dienen der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die Nahmobilität und der Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Im Bereich der geplanten Platzfläche an der Zeughausstraße und im Bereich der Grünfläche an den Hauseingängen werden Fahrradstellplätze nach den Anforderungen der hessischen Richtlinie für Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Ergänzende Fahrradabstellanlagen sind am Haupteingang der Oskar-von-Miller-Schule im Bereich der vorhandenen Schrägparkplätze an der Artilleriestraße vorgesehen. Damit kommt die Planung dem Stadtverordnetenbeschluss Nr. 101.18.1237 in den Punkten (4), (5) und (7), nach.
Alternativ ist für den Streckenabschnitt Artilleriestraße / Töpfenmarkt die Ausweisung als Fahrradstraße möglich. In diesem Fall wird im Abschnitt Töpfenmarkt die Ausweisung für einseitiges Längsparken am westlichen Fahrbahnrand entfallen. Die baulich angelegten Längs- und Schrägstellplätze auf Gehwegniveau bleiben hiervon unberührt. Die Kernfahrbahn würde entsprechend der erforderlichen Breite der Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 4,25-4,50m markiert.
2.4 Fußverkehrsförderung
Durch den Ausbau der Gehwegflächen mit barrierefrei hergestellten Einmündungsbereichen entlang dem Töpfenmarkt, die Reduzierung der Fahrbahnbreite und die gesicherte Radverkehrsführung auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Töpfenmarkt wird die Verkehrssicherheit für den Fußverkehr erhöht.
Im Bereich Zeughausstraße wird zusätzlich eine hohe Aufenthaltsqualität durch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit ergänzenden Baumstandorten und der Herstellung einer Platzfläche vor der Zeughausruine mit neuer Sitzgelegenheit geschaffen. Dieser Bereich wird insbesondere durch die Schüler der beiden angrenzenden Berufsschulen stark frequentiert und soll künftig sowohl Anwohner als auch Schüler und Passanten vor der historischen Kulisse zum Verweilen einladen. Der Vorrang für den Fußverkehr im fußläufig stark frequentierten Einmündungsbereich der Zeughausstraße in die Artilleriestraße/Töpfenmarkt erhöht insbesondere die Sicherheit für den Schülerverkehr im Bereich der Zuwegung zum Schulgelände. Die Herstellung von Gehwegüberfahrten an der Zufahrt von der Weserstraße in die Zeughausstraße und an der Grundstückszufahrt von der Zeughausstraße zu den rückwärtig gelegenen Garagenhöfen tragen ebenfalls zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit bei.
Der zur Erschließung der östlich angrenzenden Wohnbebauung im Bereich der Grünfläche vorhandene Weg wird zur Verbesserung der fußläufigen Erschließung und zur Stärkung der Freiraum- und Aufenthaltsqualität von der Bebauung abgerückt und durch Sitzgelegenheiten und Fahrradabstellmöglichkeiten an den Hauseingängen ergänzt.
Technische Gestaltung
2.1 Beschilderung
Die verkehrsrechtliche Beschilderung wird an die Nutzung des Straßenraums angepasst. Die Zufahrten zum Quartier Pferdemarkt werden wie bisher durch die Zeichen 274.1 und 274.2 („Zone 30 Anfang und Ende“) gekennzeichnet. Die Zeughausstraße wird mit dem Zeichen 325.1 („Verkehrsberuhigter Bereich“) ausgewiesen. Die Zufahrt von der Zeughausstraße in die Weserstraße wird wie im Bestand durch Zeichen 267 („Einfahrt verboten“) unterbunden. Am Fahrbahnrand und auf den baulich angelegten Stellplätzen werden die Parkflächen mit den Zeichen 314-10 und 314-20 („Parken Anfang und Parken Ende“) gekennzeichnet. Entsprechend der Parkgebührenzone II sind die Zusatzzeichen 1024-KS („Parkschein, Elektrofahrzeuge mit Parkscheibe frei“) und Zusatzzeichen 1042-KS (Befristung Kurzparken und Langparken, Mo-Sa 9-18h“) vorgesehen. Ergänzend wird die Radverkehrsführung mit den Richtungszeichen 1052-20 („Radverkehr geradeaus, links oder rechts“) ausgewiesen.
2.2 Fahrradabstellbügel
Auf der überfahrbaren Platzfläche vor der Zeughausruine ist die Aufstellung von 8-9 Fahrradabstellbügeln vorgesehen. Die Bügel grenzen auch die Platzüberfahrt vom Aufenthaltsbereich rund um das geplante Sitzelement ab. Ergänzend ist an den neu gestalteten Hauseingängen der Häuser 12 bis 16 jeweils ein Fahrradabstellbügel vorgesehen. Neben dem Haupteingang zur Oskar-von-Miller-Schule sollen weitere 9 Fahrradabstellbügel im Bereich der vorhandenen Stellplatzanlage vorgesehen werden.
2.3 PKW-Parkplätze
Am Töpfenmarkt bleibt die Möglichkeit des Fahrbahnrandparkens auf der Westseite unverändert erhalten. Auf der Ostseite wird auf baulich angelegten Stellplätzen das Längsparken ermöglicht. Im Abschnitt Zeughausstraße wird der ruhende Verkehr durch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich neu geordnet. Auf der Südseite werden Stellplätze in Längsrichtung baulich angelegt und durch Baumstandorte gegliedert. Auf der Nordseite werden Stellplätze in Längsrichtung ausgewiesen. Im Bereich der Platzfläche vor der Zeughausruine und im Wendehammer vor dem Anschlussbereich an die Weserstraße sollen künftig keine Stellplätze mehr ausgewiesen werden. Insgesamt entfallen im Rahmen der Baumaßnahme gegenüber dem Bestand am Töpfenmarkt und in der Zeughausstraße ca. 19 Stellplätze zugunsten der Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und ergänzenden Baumstandorten.
Wenn im Streckenabschnitt Artilleriestraße / Töpfenmarkt alternativ zur gegenwärtigen Planung eine Fahrradstraße ausgewiesen wird, würden im Abschnitt Töpfenmarkt ergänzend ca. 18 Längsstellplätze am Fahrbahnrand entfallen.
2.4 Bauliche Anpassungen
Im Straßenabschnitt Töpfenmarkt wird die Fahrbahnbreite entsprechend der bereits erneuerten Straßen im Quartier einheitlich auf 5,50m angepasst. Auf der Ostseite der Fahrbahn werden einseitig baulich angelegte Stellplätze in Längsrichtung hergestellt. Im Streckenabschnitt zwischen Hanseatenweg und Weißer Hof werden diese durch neu geplante Baumstandorte gegliedert. Die Gehwege werden mit Betonpflaster neu hergestellt. Für die Traufstreifen entlang der Gebäude ist die Wiederverwendung des aus dem Fahrbahnbestand vorhandenen Basaltkleinpflasters vorgesehen. Die Querungsstellen an den Einmündungsbereichen werden barrierefrei ausgebildet. Die neue Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit aufgehellter Deckschicht hergestellt.
Die Zeughausstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich niveaugleich ausgebildet. Das vorhandene Basaltkleinpflaster wird dabei wiederverwendet. Die Seitenbereiche und der überfahrbare Platzbereich werden aus barrierefrei berollbarem Betonpflaster hergestellt.
An der Artilleriestraße werden im Zuge der Baumaßnahme vor der Zeughausruine zwei Unterflurcontainer für Altpapier als Ersatz für die vorhandenen Rollcontainer vorgesehen. Ergänzend sind 9 Fahrradabstellbügel im Bereich der vorhandenen Stellplatzanlage vorgesehen.
2.5 Beleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung sind in Abstimmung mit den städtischen Werken die quartierseinheitlich verwendeten „Laternen“ mit 4,00m Masthöhe beidseitig der Fahrbahn vorgesehen.
Klimarelevanz
3.1 Klima
Die geplante Baumaßnahme trägt erheblich zur Verbesserung der mikroklimatischen Bedingungen im Quartier Pferdemarkt bei. Die Entsiegelung vorhandener Verkehrsflächen und die Neupflanzung von Straßenbäumen erhöhen die Luftfeuchtigkeit und bieten Schatten, wodurch die starke Überwärmung des innerstädtischen Wohnquartiers gemindert wird. Die geplante Begrünung fördert nicht nur die Kühlung des Umfelds, sondern trägt auch zur Verbesserung der Luftqualität bei, indem sie CO₂ bindet und Sauerstoff produziert. Zudem wird durch die Ableitung des Niederschlagswassers von Gehwegflächen in angrenzende Grünflächen die Versickerung von Regenwasser und der Erhalt der natürlichen Bodenfeuchtigkeit unterstützt. Bei der Neuanlage asphaltierter und gepflasterter Flächen trägt der Albedo-Effekt durch die gezielte Auswahl von Materialien mit höherem Reflexionsvermögen dazu bei, die Aufheizung der Verkehrsflächen zu reduzieren und so das Mikroklima positiv zu beeinflussen. Insgesamt leistet die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die Klimarelevanzprüfung wird parallel zu den Ämterabstimmungen durchgeführt.
3.2 Ver- und Entsiegelung
Gegenüber dem Bestand werden ca. 450m² Verkehrsfläche zusätzlich entsiegelt, wodurch der Vegetationsanteil erhöht und der Anteil der Oberflächenabflüsse gemindert wird.
3.3 Regenwassermanagement
Die geplanten Grünflächen werden zu den angrenzenden Nebenanlagen niveaugleich ausgebildet. Das anfallende Niederschlagswasser kann dadurch in die Grünflächen abgeleitet werden. Die natürliche Bodenfeuchte wird so gefördert und das kommunale Entwässerungssystem entlastet.
Bei Starkregenereignissen ist der Kreuzungsbereich Töpfenmarkt / Artilleriestraße / Zeughausstraße aufgrund der topographischen Lage besonders überschwemmungsgefährdet. Um die Fahrbahnentwässerung zu verbessern, sollen daher in Abstimmung mit KasselWasser modellhaft Seiteneinläufe vorgesehen werden, die in den Bereich der Bordanlage entwässern. Durch die seitliche Entwässerung soll vermieden werden, dass die Straßeneinläufe sich bei markanten Wetterlagen durch im Regenwasserabfluss mitgeführtes Schwemmgut zusetzen.
3.4 Baum- und Grünpflanzung
Durch Erweiterung der Grünfläche am Töpfenmarkt sowie die Herstellung von neuen Pflanzstreifen und Baumscheiben werden insgesamt ca. 450qm vorhandener Verkehrsflächen entsiegelt und insgesamt 15 Bäume neu gepflanzt.
Die neu geplanten Baumstandorte unterschreiten teilweise die Regelabstände zu vorhandenen Versorgungsleitungen. Mit Bezug auf die Dezernentenvorlage vom 29. Januar 2025 und in Abstimmung mit den Versorgungsträgern ist daher die Ausweisung dieser Baumstandorte als „Bäume auf Zeit“ im Baumkataster des Umwelt- und Gartenamtes vorgesehen. Zusätzlich werden in den Baumgruben Wurzelschutzfolien zur Trennung der durchwurzelten Bodenbereiche und der vorhandenen Leitungstrassen eingebaut. Zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Hanseatenweg sind keine ergänzenden Baumpflanzungen möglich, da hier vorhandene Leitungstrassen im unmittelbaren Pflanzbereich verlaufen. In diesem Abschnitt ist daher die Herstellung eines Vegetationsstreifens vorgesehen.
Die Grünfläche am Töpfenmarkt wird durch Anpassung der Fahrbahnachse nach Westen erweitert. Der eingewachsene großkronige Baumbestand wird während der Baumaßnahme geschützt und bleibt erhalten. Im Bereich der Platzfläche vor der Zeughausruine wird ein vorhandener Baumstandort mit einer ca. 80qm großen Pflanzfläche durch das geplante Sitzelement eingefasst. Das Sitzelement wird aus Sitzauflage und Bankfüßen hergestellt, so dass Niederschlagsabflüsse von der umgebenden Platzfläche in die Grünfläche geleitet und versickert werden können. Die eingefasste Vegetationsfläche soll mit Bodendeckern und Solitärgehölze ergänzend bepflanzt werden. Die Erweiterung der vorhandenen Grünflächen entspricht der im Integrierten Handlungskonzept Wesertor (2. Fortschreibung, Stavo-Beschluss: Nov. 2020) auf Seite 77 definierten Maßnahme VIII 3 im Handlungsfeld „Klimaanpassung und Klimaschutz“.
3.5 Wiederverwendung von Baustoffen
Das im Fahrbahnbereich am Töpfenmarkt abschnittsweise vorhandene Basaltkleinpflaster wird für Einfassungen, Funktions- und Traufstreifen wiederverwendet. In der Zeughausstraße wird das vorhandene Natursteinpflaster zur Flächenbefestigung wiederverwendet. Unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange ist für die baulich angelegten Stellplätze zudem der materialgerechte Einbau von Basaltgroßpflaster aus dem Bereich der laufenden Baumaßnahme Bremer Straße vorgesehen. Das in der Zeughausstraße als nordseitige Fahrbahnbegrenzung vorhandene Granitbord bleibt lageseitig erhalten und wird zur Trennung der Pflasterflächen niveaugleich wieder eingebaut.
Ausgewählte verkehrliche Wirkungen
Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung sind für alle Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs die Wirkungen auf den Kfz-Verkehr und die Zielkonflikte darzustellen (vgl. Ziffer III im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel, Nr. 101.18.1237).
4.1 Fußverkehr
Durch die Ausweisung der Zeughausstraße als verkehrsberuhigter Bereich mit einer überfahrbaren Platzfläche vor der Zeughausruine werden die Gehflächen erweitert, die Aufenthaltsqualität verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Die fußläufige Wegeverbindung durch die Grünanlage und die Gestaltung der Hausvorbereiche vor den Eingängen der angrenzenden Bebauung verbessern zudem die Zugänglichkeit und Freiraumqualität der öffentlichen Grünanlage. An den Straßeneinmündungen wird das Queren der Fahrbahnen durch reduzierte Fahrbahnbreiten erleichtert und die Einmündungsbereiche werden barrierefrei hergestellt.
4.2 Radverkehr
Die Planung für den Töpfenmarkt berücksichtigt die angepasste Radverkehrsführung von der Uni/Querungsstelle Artilleriestraße zum Knotenpunkt am Altmarkt. Im Zuge der Maßnahme wird im Bereich der vorgesehenen Streckenführung das vorhandene Basaltkleinpflaster durch einen Asphaltaufbau ersetzt und damit der Fahrkomfort für den Radverkehr erhöht. Zusätzlich sorgen die geplanten Radbügel für gesicherte Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld der Berufsschulen und der angrenzenden Wohnbebauung.
4.3 Kfz-Verkehr
Für den Kfz-Verkehr bleiben alle im Bestand vorhandenen Verkehrsbeziehungen erhalten. Die Ausweisung der Zeughausstraße als verkehrsberuhigter Bereich und die Reduzierung der Fahrbahnbreite am Töpfenmarkt tragen zur Verkehrsberuhigung innerhalb des als Zone-30 ausgewiesenen Quartiers bei und erhöhen so die Verkehrssicherheit.
4.4 Ruhender Verkehr
Am Töpfenmarkt bleiben die bereits im Bestand am Fahrbahnrand ausgewiesenen Stellplätze erhalten. Am östlichen Fahrbahnrand werden baulich angelegten Stellplätze in Längsaufstellung hergestellt und durch neue Baumstandorte gegliedert. Im verkehrsberuhigten Bereich der Zeughausstraße werden ebenfalls Stellplätze in Längsrichtung ausgewiesen. Durch die Neuordnung der Verkehrsflächen und des ruhenden Verkehrs entfallen insgesamt ca. 19 Stellplätze im Bereich Töpfenmakt und Zeughausstraße zugunsten der Aufwertung des öffentlichen Raums mit verbesserter Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität. Die Zufahrt über die Zeughausstraße zu den rückwärtig an die Weserstraße angrenzenden Garagenhöfen bleibt erhalten. Im Bereich der Artilleriestraße entfallen neben dem Haupteingang zur Oskar-von-Miller-Schule weitere 5 Stellplätze zugunsten von zwei geplanten Unterflurcontainern und 18 neuen Fahrradstellplätzen.
4.5 ÖPNV
ÖPNV-Belange werden durch die Maßnahme nicht berührt.
Gendergerechte Planung
Beim Planungsprozess wurden auf eine gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen geachtet und genderbezogene Kriterien mit der Planung geprüft. Im Ergebnis wird die Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Sicherheit des Wohnumfeldes durch die geplante Maßnahme nachhaltig verbessert. Die erhöhte Aufenthaltsqualität und übersichtliche Gestaltung des Straßenraums trägt auch zur Verbesserung der sozialen Kontrolle bei und vermindert subjektiv empfundene Angsträume. Insbesondere die verbesserte Beleuchtung trägt zu einem erhöhten Sicherheitsempfinden bei.
Kosten
Die geschätzten Kosten für die Herstellung der geplanten Maßnahme belaufen sich auf rund 2,1 Mio. € (brutto). Im Haushalt sind bei der Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz die erforderlichen Mittel eingestellt. Die Maßnahme wird durch das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aus Bundesmitteln gefördert.
Durchführung der Maßnahme
Die Umsetzung der Maßnahme ist im Jahr 2027 vorgesehen. Vorab ist für 2026 die Erneuerung und Instandsetzung von Ver- und Entsorgungsleitungen durch KasselWasser und die Netz- und Service GmbH geplant. Unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt müssen die Arbeiten bis 2028 vollständig abgerechnet sein.
Ansprechpartner Planung
Markus Behrendt
Anschrift
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Kontakt
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