Darstellung der Maßnahme
Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Sie besteht aus der Installation der Signaltechnik, der Erweiterung der östlichen Haltestellenfläche in Richtung Süden sowie der Herstellung einer Aufstellfläche auf der westlichen Seite der Ochshäuser Straße.
Zu Fuß Gehende erhalten mit Einrichtung der Fußgängerschutzanlage eine gesicherte Querungsmöglichkeit. Die Anzahl der Überschreiten-Unfälle könnte mit der Inbetriebnahme der Fußgängerschutzanlage verringert werden.
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Notwendigkeit der Baumaßnahme
1.1 Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur
Die nächste Fußgängerschutzanlage befindet sich in ca. 430 m Entfernung in Höhe des Forstbachwegs. Die geplante Querungsmöglichkeit ist Bestandteil der Liste erforderlicher Querungsstellen im Kasseler Stadtgebiet. Die Ochshäuser Straße weist im Bereich der Haltestelle einen DTV-Wert von etwa 10.400 Kfz/24 h auf. Die Fahrbahn wurde täglich von 190 zu Fuß Gehenden und Radfahrenden gequert (Zähldaten 2019). Zwischen 2014 und 2016 hat es drei Unfälle (Überschreiten) jeweils mit Schwerverletzten gegeben. Ein Fußgängerüberweg ist gemäß dem Regelwerk bei der vorliegenden Haltestellenanordnung nicht zulässig. Für eine Mittelinsel fehlt die erforderliche Straßenraumbreite. Aus diesen Gründen ist vorgesehen, an der Haltestelle Wahlebachsiedlung eine Fußgängerschutzanlage einzurichten.
Nördlich sowie südlich der Haltestelle sind keine Gehwege vorhanden. Der Fußverkehr wird auf der Fahrbahn der mit Tempo 30 ausgewiesenen Nebenfahrbahnen, die parallel zur Hauptfahrbahn der Ochshäuser Straße verlaufen, abgewickelt. Im Bereich der Haltestellen verläuft eine durch die Ochshäuser Straße unterbrochene West-Ost-Gehwegverbindung (aus Richtung Wahlebach in Richtung An der Söhrebahn).
1.2 Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030
Die Maßnahme trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:
- A1 Querungshilfen an Hauptverkehrsstraßen
- C8 Qualitätssicherung der Infrastruktur und hochwertiger Angebote
(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)
1.3 Radverkehrsförderung
Für schiebende Radfahrende bietet sich durch die Fußgängerschutzanlage eine gesicherte Querungsmöglichkeit.
1.4 Fußverkehrsförderung
Durch die Einrichtung der Fußgängerschutzanlage erhalten die Fahrgäste der auf der Ochshäuser Straße verkehrenden Buslinien 37 und 38 eine gesicherte Zu- und Abgangsmöglichkeit an der Haltestelle Wahlebachsiedlung. Die zu Fuß Gehenden der Relation Wahlebach - An der Söhrebahn können die Ochshäuser Straße sicher queren.
1.5 Gendergerechte Planung
Beim Planungsprozess wird auf eine gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen geachtet und genderbezogene Kriterien mit der Planung geprüft. Im Ergebnis wird die Attraktivität und Sicherheit durch die geplante Maßnahme nachhaltig verbessert. Bei allen Nutzergruppen wird das Sicherheitsempfinden erhöht.
Technische Gestaltung
Auf der Ostseite schließt an die vorhandene Haltestellenwartefläche südlich ein Gehwegbereich an, der in eine Wartefläche für die Fußgängerschutzanlage mündet. Die Fußgängerfurt hat eine Breite von 4,0 m. Die Übergänge von der Aufstellfläche auf die Fahrbahn werden barrierefrei ausgeführt. Aufgrund der vorhandenen Böschung zur höher liegenden Nebenfahrbahn wird die Böschung durch Winkelstützen abgefangen. Die Zuwegung zur Wartefläche erfolgt von der Nebenfahrbahn aus über eine vorhandene Treppe und nördlich der Haltestelle über eine vorhandene Rampe.
Auf der Westseite wird im vorhandenen Grünstreifen und einem Teil der Nebenfahrbahn eine Wartefläche hergestellt. Diese wird ebenfalls mit barrierefreien Übergängen zur Fahrbahn ausgestattet. Aufgrund eines Höhenunterschieds zur Nebenfahrbahn ist zwischen Wartefläche und Nebenfahrbahn ein Geländer als Absturzsicherung vorgesehen. Die Zuwegung zur Wartefläche erfolgt über die Nebenfahrbahn.
Im Zuge der Errichtung der Fußgängerschutzanlage ist geplant, eine Fahrbahndeckensanierung der Ochshäuser Straße zwischen Erlenfeldweg und Heidenkopfstraße durchzuführen.
Klimarelevanz
3.1 Klimaschutz
Es finden bauliche Eingriffe in vorhandene Grünflächen statt, die zu einer zusätzlichen Versiegelung von etwa 32 m2 führen. Diese Flächen sind heute mit Rasen bewachsen.
Die Erhöhung der Attraktivität der Fußverbindung hat i.d.R. eine Steigerung des Fußverkehrsanteils sowie in diesem Fall indirekt auch des ÖV-Anteils zur Folge, sodass tendenziell von einer Verringerung des Kfz-Verkehrs ausgegangen werden kann.
3.2 Regenwassermanagement
Aufgrund der Lage der zu versiegelnden Flächen in einem Einschnitt ist eine Entwässerung der Flächen nur zur Fahrbahn hin möglich. Das Regenwasser der zusätzlich versiegelten Flächen wird über die vorhandene Fahrbahnentwässerung abgeleitet.
3.3 Baum- und Grünpflanzung
Im Zusammenhang mit der Maßnahme ist eine Baumpflanzung als Ausgleich für die durch die Maßnahme versiegelten Flächen vorgesehen. Um die Sichtbeziehungen zwischen Kfz und LSA zu gewährleisten, sind in Teilbereichen Rückschnitte der vorhandenen Hecken und Büsche erforderlich.
3.4 Wiederverwendung von Baustoffen
Es können keine Baustoffe wiederverwendet werden, da zusätzliche Flächen hergestellt und Sonderborde sowie Winkelstützen eingebaut werden.
Ausgewählte verkehrliche Wirkungen
Radverkehr
Durch die Umsetzung der Maßnahmen erhalten Radfahrende eine gesicherte Querungsmöglichkeit. Aufgrund der beengten Verhältnisse an den Warteflächen und der unattraktiven Zugänglichkeit für Radfahrende kann die Querung nur mit geschobenem Fahrrad erfolgen.
Fußverkehr
Zu Fuß Gehende erhalten mit Einrichtung der Fußgängerschutzanlage eine gesicherte Querungsmöglichkeit. Die Anzahl der Überschreiten-Unfälle könnte mit der Inbetriebnahme der Fußgängerschutzanlage verringert werden.
Kfz-Verkehr
Bei Anforderung der Fußgängerschutzanlage durch querende zu Fuß Gehende wird der Kfz-Verkehr in der Ochshäuser Straße angehalten. Aufgrund der relativ geringen Querungszahlen dürfte die Anzahl der Anforderungen durch zu Fuß Gehende gering sein. Zudem treten querende zu Fuß Gehende nach Halt eines Busses im Pulk auf.
ÖPNV
Fahrgäste erhalten eine gesicherte Querungsmöglichkeit. Die Fußgängerschutzanlage trägt dazu bei, die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen.
Durchführung der Maßnahme
Die Maßnahmenumsetzung wird voraussichtlich in den Jahren 2025 oder 2026 erfolgen.
Ansprechpartner Planung
Norman Krieger
Anschrift
Raum: 402
Königsplatz 36b
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-6633
- 0561 787-3140
- norman.kriegerkasselde
Ansprechpartner Bauleitung
Stefan Wagner
Anschrift
Raum: 502
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-6097
- 0561 787-3142
- stefan.wagnerkasselde