Darstellung der Maßnahme
Im Abschnitt der Kellermannstraße zwischen der Fauststraße und der Straße Am Fasanenhof mit einer Ausbaulänge von etwa 200 Metern und einer bestehenden Querschnittsbreite von ca. 9,00 m wird eine umfassende Umgestaltung vorgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr zu reduzieren, indem die Straße künftig als Einbahnstraße in Fahrtrichtung von Nord nach Süd (von der Straße Am Fasanenhof zur Fauststraße) geführt wird. Diese verkehrliche Umgestaltung trägt dazu bei, den Schleichverkehr zu minimieren, während der Radverkehr von dieser Regelung unberührt bleibt, da die Einbahnstraße auch für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben wird. Der Gehweg auf der Westseite der Straße erhält eine durchgehende Breite von 2,50 m und wird in Pflasterbauweise neu angelegt. Der bestehende Gehweg auf der Ostseite wird zugunsten eines rund 1,40 m breiten Grünstreifens zurückgebaut.
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Notwendigkeit der Baumaßnahme
1.1 Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur
Der Zustand der Fahrbahn sowie der angrenzenden Gehwegabschnitte ist durch erhebliche bauliche Mängel gekennzeichnet. Die Oberflächen weisen ein fortgeschrittenes Schadensbild auf, das sich durch Rissbildung, zahlreiche Flickstellen sowie erste Anzeichen von Schlaglochbildung manifestiert. Eine flächendeckende Bewertung des Abschnitts nach der Straßenzustandsklassifizierung hat die Einstufung in Klasse 6 ergeben, was dem schlechtesten Zustand entspricht. Aufgrund der umfassenden strukturellen Defizite ist eine grundhafte Erneuerung des gesamten Abschnitts zwingend erforderlich
1.2 Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030
Die Maßnahme trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:
- A6 Fußverkehrsfreundliche Straßenräume/attraktive öffentliche Räume
- D6 Stadtverträgliche und integrierte Straßenraumgestaltung
(vgl. Verkehrsentwicklungsplan Stadt Kassel 2030 vom 20. Juli 2015, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)
1.3 Radverkehrsförderung
Die Oberfläche der Fahrbahn wird neu hergestellt und damit sicherer für die Nutzung des Radverkehrs.
1.4 Fußverkehrsförderung
Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans „Stadt Kassel 2030“, Ziel A6, soll durch die Einhaltung einer Mindestgehwegbreite von 2,50 m den Platz- und Sicherheitsanforderungen des Fußverkehrs Rechnung getragen werden. Der derzeitige Bestand weist beidseitige Gehwege mit einer Breite von etwa 1,50 m auf, welche den Anforderungen nicht genügen. Im Zuge des geplanten Umbaus wird die Zielvorgabe umgesetzt, indem ein einseitiger Gehweg mit einer durchgehenden Breite von 2,50 m baulich hergestellt wird. Zur Sicherstellung einer barrierefreien und sicheren Querung des Straßenraums werden an den Einmündungen entsprechende Bordsteinabsenkungen vorgesehen.
1.5 Gendergerechte Planung
Beim Planungsprozess wird eine gleichberechtigte Teilhabe und die Beteiligung aller Gruppen stattfinden. Bei der Planung wurden genderbezogene Kriterien geprüft, wie die Verbesserung der Attraktivität und Sicherheit des Wohnumfeldes durch die Herstellung eines breiteren Gehweges oder die Beseitigung von Angsträumen durch bessere Beleuchtung.
Technische Gestaltung
Im Abschnitt der Kellermannstraße zwischen der Fauststraße und der Straße Am Fasanenhof mit einer Ausbaulänge von etwa 200 Metern und einer bestehenden Querschnittsbreite von ca. 9,00 m wird eine umfassende Umgestaltung vorgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr zu reduzieren, indem die Straße künftig als Einbahnstraße in Fahrtrichtung von Nord nach Süd (von der Straße Am Fasanenhof zur Fauststraße) geführt wird. Diese verkehrliche Umgestaltung trägt dazu bei, den Schleichverkehr zu minimieren, während der Radverkehr von dieser Regelung unberührt bleibt, da die Einbahnstraße auch für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben wird.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird die Fahrbahn gemäß den städtischen Vorgaben auf einer Breite von 5,05 m grundhaft erneuert. Der Gehweg auf der Westseite der Straße erhält eine durchgehende Breite von 2,50 m und wird in Pflasterbauweise neu angelegt. Der bestehende Gehweg auf der Ostseite wird zugunsten eines rund 1,40 m breiten Grünstreifens zurückgebaut.
Des Weiteren wird die Fahrbahn in Bereichen mit Baumscheiben punktuell auf eine Breite von 4,00 m verengt, um eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen. Auch die Einmündungsbereiche werden auf eine Breite von 4,00 m reduziert. Diese Maßnahme an der Einmündung zur Fauststraße ermöglicht die Schaffung einer erweiterten Grünfläche, was zur Kompaktheit der Einmündung beiträgt und insbesondere die Sicherheit und Komfort für den Fußverkehr verbessert.
Die Breite der Fahrbahn von 5,05 m ermöglicht es, das Parken einseitig am Fahrbahnrand weiterhin zuzulassen. Zusätzlich wird die Beleuchtung in der Kellermannstraße aufgrund des fortgeschrittenen technischen Alters der bestehenden Anlagen (Baujahr 1974) erneuert. Die geplanten Maßnahmen fördern somit sowohl die verkehrliche Sicherheit als auch die Aufenthaltsqualität entlang der Straße.
Klimarelevanz
3.1 Klimaschutz
Im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme wird ein durchgehender Grünstreifen mit einer Breite von etwa 1,40 m angelegt, während in den Bereichen der Baumscheiben ein Grünstreifen von rund 2,50 m breiten Flächen geschaffen wird. Dieser neu entstehende Grünstreifen bietet nicht nur die Möglichkeit zur Bepflanzung mit Kräutern und Stauden, sondern trägt auch zu einer attraktiveren Straßenansicht bei. Darüber hinaus wird er einen positiven Beitrag zur Steigerung der Biodiversität leisten. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen werden 313 m² asphaltierte Fläche entsiegelt, was etwa 15 % der Gesamtfläche entspricht. Im Rahmen der Baumaßnahme ist die Pflanzung von mindestens neun Bäumen vorgesehen, was eine positive Wirkung auf das lokale Kleinklima haben wird. Geplant ist der Einsatz verschiedener Zierkirschen als Baumarten, die aufgrund ihres schwachen Wachstums gut mit den bestehenden Leitungslagen vereinbar sind. Diese Bäume zeichnen sich durch eine eher schmale Wuchsform aus und sind daher auch mit den benachbarten Gartennutzungen sowie den angrenzenden Baumstandorten an Wohngebäuden gut verträglich. Die Wahl der Zierkirschen trägt somit sowohl zur Verbesserung des Mikroklimas als auch zur harmonischen Integration in die Umgebung bei.
Die Fahrbahnen der neu gestalteten Straße erhalten eine spezielle Asphaltdeckschicht, die durch ihre aufgehellte Oberfläche (Albedo-Effekt) zur Minderung des Wärmeinseleffekts beiträgt. Der helle Asphalt reflektiert einen größeren Teil der Sonneneinstrahlung, wodurch eine geringere Aufheizung der Straßenoberfläche erzielt wird. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar, indem die thermische Belastung in städtischen Gebieten verringert wird.
3.2 Regenwassermanagement
Das lokal anfallende Regenwasser gelangt über Bordrinnen zu den Straßenabläufen und wird über den vorhandenen Mischwasserkanal abgeführt. Alternativ kann das lokal anfallende Regenwasser über die Querneigung der Fahrbahn in den östlichen Grünstreifen bzw. den Baumscheiben geleitet werden. Der Grünstreifen wird dann muldenartig ausgebildet und mit Überlaufabflüssen versehen, damit bei stärkerem Regen das Oberflächenwasser den Grünstreifen nicht überspült, sondern über den vorhandenen Mischwasserkanal abgeleitet werden kann.
3.3 Baum- und Grünpflanzung
Im Bestand sind im öffentlichen Bereich des Planungsabschnitts weder Grünflächen noch Baumscheiben vorhanden. Die neu gepflanzten Bäume, die als Flachwurzler ausgewählt wurden, werden als „temporäre Bäume“ klassifiziert. Diese Klassifizierung erfolgt aufgrund ihrer Nähe zu einer bestehenden Versorgungsleitung, wodurch der geforderte Mindestabstand zur Leitung unterschritten wird. Im Falle eines Havarieereignisses dürfen die Bäume ohne Einschränkungen gefällt werden, müssen jedoch nach dem Vorfall wieder ersetzt werden. Diese Regelung dient der Sicherheit und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Versorgungsinfrastruktur.
3.4 Wiederverwendung von Baustoffen
Das Material der vorhandenen Befestigungen muss aufgenommen und entsorgt werden. Ob Bestandteile der Fahrbahn oder des Gehweges recycelt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden, da das dafür notwendige Bodengutachten noch aussteht.
Ausgewählte verkehrliche Wirkungen
Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung sind für alle Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs die Wirkungen auf den Kfz-Verkehr und die Zielkonflikte darzustellen (vgl. Ziffer III im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel, Nr. 101.18.12.37).
Fußverkehr
Die breiteren Gehwege und die punktuelle Reduzierung der Fahrbahnbreite im Bereich der Baumscheiben wirken verkehrsberuhigend und steigern die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Die verbesserte Gehweggestaltung mit einem homogenen Belag erhöht den Komfort für Fußgänger, indem Unebenheiten reduziert werden. Darüber hinaus trägt die neue Beleuchtung maßgeblich zur Verbesserung der Sichtverhältnisse bei, was die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zusätzlich fördert. Insgesamt verbessern diese Maßnahmen die Verkehrssicherheit für den Fußverkehr und schaffen eine angenehmere und sicherere Umgebung für alle Verkehrsteilnehmer.
Radverkehr
Durch den Ausbau der Kellermannstraße wird die Fahrbahn grundlegend erneuert, wodurch die Sicherheit und der Fahrkomfort für den Radverkehr erheblich verbessert werden. Die geplante Maßnahme sorgt für eine besser ausgebaute und verkehrssichere Infrastruktur, die den Radfahrern ein angenehmeres und sicheres Fahren ermöglicht.
Kfz-Verkehr
Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite von 6,00 m auf 5,05 m wird eine verkehrsberuhigende Wirkung auf den fließenden Verkehr erzielt. Diese Maßnahme trägt positiv zur Zielsetzung D6 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) bei, indem sie den Kfz-Verkehr effektiv verlangsamt und so die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in der Straße erhöht.
Ruhender Verkehr
Durch die Fahrbahnbreite von 5,05 m und die daraus resultierende verbleibende Fahrbahnbreite von mehr als 3,05 m bei parkenden Fahrzeugen bleibt das Parken am Fahrbahnrand, auch gegenüber von Grundstückszufahrten, weiterhin möglich. Allerdings wird sich das Stellplatzangebot im öffentlichen Raum aufgrund der baulichen Anpassungen, insbesondere durch die Schaffung von Baumscheiben und der damit verbundenen Fahrbahneinengung, verringern. Eine genaue Anzahl der wegfallenden Stellplätze kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Eine entsprechende Parkraumerhebung ist jedoch bereits in Vorbereitung, um die Auswirkungen präzise zu erfassen.
ÖPNV
Die Maßnahme hat keinen direkten Einfluss auf dem ÖPNV.
Kosten der Maßnahme
Die Kosten für die Herstellung der geplanten Maßnahme belaufen sich auf rund 800.000 € (brutto).
Durchführung der Maßnahme
Die Durchführung der Baumaßnahme ist voraussichtlich ab 2026 vorgesehen.
Tobias Gleim
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