Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) hat am 23.02.2023 beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für das o.g. Vorhaben beantragt.
Aufgrund des Umfangs der seither erfolgten Änderungen und des Umstands, dass der Kreis der von den Änderungen Betroffenen nicht mit letzter Sicherheit abschließend individuell bestimmbar ist, erfolgt die öffentliche Auslegung der geänderten Unterlagen zur Anhörung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Änderungen.
Die Änderungen sind in den Planunterlagen in blauer Farbe kenntlich gemacht.
Anhörungsverfahren
Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) hat am 23.02.2023 beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für das o.g. Vorhaben beantragt.
Die erste Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 17.04.2023 bis 16.05.2023.
Nach der Auslegung wurden im Sommer 2023 in der schalltechnischen Untersuchung des Verkehrslärms nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BimSchV) die Beurteilungspegel für die Nachtzeit an den drei folgenden Immissionspunkten ergänzt: IP 13.1 OG4West, IP 13.3 OG1West und IP 13.3 OG2West. Im September 2023 wurden die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und die betroffenen Dritten über diese Änderung informiert und sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Aufgrund der seitdem im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse erfolgten danach noch weitere Änderungen an den folgenden Planunterlagen:
- Die schalltechnischen Untersuchungen nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Unterlage 8.1), zum Gesamtlärm (Unterlage 8.2) und zum Baulärm (Unterlage 8.3) wurden überarbeitet. Insbesondere wurden in allen drei schalltechnischen Untersuchungen fehlende Immissionspunkte ergänzt und im Gesamtlärmgutachten die Berechnung dahingehend berichtigt, dass nun die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 – RLS-19 für die Berechnung der Beurteilungspegel aufgrund des Straßenverkehrslärms angewendet wird.
- Diese Änderungen führten zu Folgeänderungen im Erläuterungsbericht (Unterlage 1) und im Umweltbericht (Unterlage 9.1), die daher ebenfalls in Teilen überarbeitet wurden.
Einzelheiten zu Anlass, Zweck und Art der Änderung können den geänderten Unterlagen und der diesen vorangestellten Erläuterungen zur Begründung und zum Umfang der Planänderung entnommen werden.
Für das geplante Vorhaben werden ausschließlich Grundstücke der Stadt Kassel und der Deutschen Bahn AG beansprucht.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen und des Umstands, dass der Kreis der von den Änderungen Betroffenen nicht mit letzter Sicherheit abschließend individuell bestimmbar ist, erfolgt die öffentliche Auslegung der geänderten Unterlagen zur Anhörung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Änderungen.
Die Änderungen sind in den Planunterlagen in blauer Farbe kenntlich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nummerierungen der Immissionspunkte in den schalltechnischen Untersuchungen nach der Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Unterlage 8.1), zum Gesamtlärm (Unterlage 8.2) und zum Baulärm (Unterlage 8.3) wegen unterschiedlicher Untersuchungsbereiche und Untersuchungsdichte der Gutachten teilweise voneinander abweichen. Die Nummerierung der Immissionspunkte ist jeweils den Anlagen zu den schalltechnischen Untersuchungen zu entnehmen.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegen die geänderten Planunterlagen in der Zeit
vom 09. September 2025 bis einschließlich 08. Oktober 2025
im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Kassel, Friedrichsstraße 36, 34117 Kassel, im 2. Stock, Anmeldung in Zimmer Nr. 208, in den Dienststunden von 8:30 bis 15:00 Uhr von Montag bis Donnerstag und von 8:30 bis 12:30 Uhr am Freitag zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die vom 17.04.2023 bis zum 16.05.2023 ausgelegten Planunterlagen werden nachrichtlich zusammen mit den geänderten Planunterlagen ausgelegt.
Die Einsichtnahme der Unterlagen im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Kassel, Friedrichsstraße 36, 34117 Kassel ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch/per Email) möglich.
Ansprechpartner ist der Amtsleiter Herr Dr. Förster, eine Terminvereinbarung erfolgt über die Assistenz der Amtsleitung Frau Laubert unter der Rufnummer 0561 787 – 1261 bzw. per E-Mail an strasse-tiefbaukasselde.
Zusätzlich werden die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 09. September 2025 bis einschließlich 08. Oktober 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.hessen.de) unter „Menü / NordOstHessen / Öffentliche Bekannt-machungen“ veröffentlicht (https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen); maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 HVwVfG). Auch dort werden zusätzlich die vom 17.04.2023 bis zum 16.05.2023 ausgelegten Planunterlagen nachrichtlich abrufbar sein.
Für das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Für das Vorhaben besteht daher gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG die UVP-Pflicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die geänderten Planunterlagen einschließlich des UVP-Berichts sind daher zusätzlich im gleichen Zeitraum auf dem UVP-Portal der Länder (https://uvp-verbund.de) zugänglich. Auch dort sind zusätzlich die vom 17.04.2023 bis zum 16.05.2023 ausgelegten Planunterlagen nachrichtlich abrufbar.
Einwendungen
Alle, deren Belange durch die Änderung berührt werden, können sich bis zum 10. November 2025 (maßgeblich ist der Eingang der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) bei dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 22, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel (zuständige Anhörungsbehörde) oder der Stadt Kassel schriftlich oder zur Niederschrift äußern und Einwendungen erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Erhebung einer Einwendung mit einfacher E-Mail ist nicht möglich. Für die Erklärung zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0561/1061023 erforderlich.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Für Rückfragen und zur Benachrichtigung über einen etwaigen Erörterungstermin sowie für das weitere Verfahren ist der vollständige Name und eine zustellungsfähige postalische Anschrift mitzuteilen. Soweit die Beeinträchtigung von Grundeigentum geltend gemacht wird, sollte die jeweilige Flurstücksnummer, die Flur und die Gemarkung der betroffenen Grundstücke angegeben werden.
Grundsätzlich sind nur solche Äußerungen und Einwendungen zugelassen, die sich auf Änderungen der Planfeststellungsunterlagen beziehen. Abweichend davon können Personen, deren Betroffenheit erst durch die Änderung der Planfeststellungsunterlagen ersichtlich geworden ist, Einwendungen zu den geänderten und den unveränderten Teilen der Planunterlagen erheben.
Soweit im bisherigen Verfahren Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben wurden, gelten diese unverändert fort.
Bei Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner mit ihrem bzw. seinem Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin bzw. Vertreter der übrigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu benennen (§ 17 Abs. 1 HVwVfG). Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 HVwVfG).
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des geänderten Vorhabens beziehen (§ 21 Abs. 5 UVPG) und für Stellungnahmen der Vereinigungen.
Anbaubeschränkungen, Veränderungssperre
Die bereits mit der ersten Auslegung bewirkte Veränderungssperre gemäß § 28a Abs. 1 PBefG besteht fort. Das Vorkaufsrecht nach § 28a Abs. 3 PBefG steht der Vorhabenträgerin weiter zu.
Erörterungen
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen zum Vorhaben verzichten (§ 29 Abs. 1a Nr.1 PBefG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen die Vertreterin oder der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Erörterung kann auf bestimmte Beteiligte und auf bestimmte entscheidungserhebliche Einwendungen sowie Stellungnahmen beschränkt werden. In diesem Fall werden nur die bestimmten Beteiligten benachrichtigt (bei mehr als 50 Benachrichtigungen gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung).
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie oder ihn verhandelt werden.
Entscheidung
Über die Einwendungen und Stellungnahmen sowie über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Planfeststellungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel.
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die Einwendungen erhoben oder eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 S. 1 HVwVfG).
Weitere Informationen
Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Abgabe von Stellungnahmen, die Teilnahme an einem Erörterungstermin oder durch Vertretungsbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
vom Land Hessen anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der
sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind
von der Auslegung des Plans. Auf § 73 Abs. 4 HVwVfG wird hingewiesen.
Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird zudem darauf hingewiesen, dass
die ausgelegten und im Internet veröffentlichten geänderten Planunterlagen die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Angaben enthalten, soweit diese von der Änderung betroffen sind und
die Anhörung zu den geänderten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. §§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 UVPG ist.
Die geänderten Unterlagen enthalten die folgenden im Inhaltsverzeichnis der Planunterlagen aufgeführten entscheidungserheblichen Unterlagen:
• Unterlage 1: Erläuterungsbericht
• Unterlage 8.1: Schalltechnische Untersuchung 16.BlmSchV
• Unterlage 8.2 Schalltechnische Untersuchung Gesamtlärm
• Unterlage 8.3 Schalltechnische Untersuchung Baulärm
• Unterlage 9: UVP-Bericht
Information über die Verarbeitung Ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten grundsätzlich ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von dem Regierungspräsidium Kassel als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Einwenderinnen und Einwendern ist für die Durchführung dieses Verfahrens erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO. Zudem kann im Rahmen der Prüfung und Bearbeitung von Einwendungen eine Weiterleitung an verfahrensbeteiligte Träger öffentlicher Belange erfolgen, wenn deren fachlicher Zuständigkeitsbereich durch die Einwendung berührt wird. Der Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Kassel ist erreichbar unter der o.g. Anschrift des Regierungspräsidiums Kassel, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Kassel und unter dsbrpks.hessende. Weitere Informationen finden Sie zusammen mit dieser öffentlichen Bekanntmachung und während der oben genannten Auslegungsfrist auch zusammen mit den geänderten Planunterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter „Menü / NordOstHessen / Öffentliche Bekanntmachungen“ (https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen). Bei Einsichtnahme in die Unterlagen beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Kassel werden diese Informationen ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Veröffentlichung der Planunterlagen
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel abrufbar unter:
Stadt Kassel - Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Anschrift
Herr Dr. Georg Förster
Friedrichsstraße 36
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-1260
- 0561 787-3140
- strasse-tiefbaukasselde