Was wird gefördert?
Gefördert wird die Begrünung von Gebäuden (z.B. Dachbegrünung, Dachgärten, Fassadenbegrünung) und Freiflächen (z.B. Umwandlung von Asphalt zu Rasengittersteinen, Entsiegeln eines Innenhofes und Neugestaltung als Garten). Voraussetzung ist: Das Klima und die Aufenthaltsqualität der Fläche müssen sich verbessern, und die neue Fläche erlaubt die Versickerung von Regenwasser.
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie PDF-Datei 221 kB.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderquote beträgt 85 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus gibt es weitere Grenzen:
- Extensive Dachbegrünung – max. 25 €/m²
- Intensive Dachbegrünung (Dachgarten) und Fassadenbegrünung – max. 50 €/m²
- Entsiegelung und Begrünung/Gestaltung von Freiflächen (z.B. Einfahrten, Innenhöfe) – max. 50 €/m²
Leistungen, die unabhängig von der Fläche anfallen (z.B. Anfahrten, Planungen), werden auf die gesamte Fläche umgerechnet.
Wer kann einen Antrag stellen?
Um eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie besitzen das Gebäude um das es geht (Eigentümergemeinschaft/Genossenschaft/Erbbauberechtigte auch möglich)
- Das Gebäude befindet sich im Fördergebiet (siehe Karte rechts)
- Das Gebäude ist älter als 5 Jahre
- Die geplante Maßnahme ist nicht gesetzliche Pflicht
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die einzelnen Schritte der Antragstellung können Sie der nebenstehenden Grafik entnehmen.
Wir empfehlen, immer zunächst einen telefonischen Beratungstermin zu buchen, um Informationen und eine erste Einschätzung zu erhalten, ob und wie viel Förderung Sie bekommen könnten. Dort werden Sie auch beraten, welche Unterlagen Sie mit ihrem Antrag einreichen müssen (z.B. Angebot einer Firma, Planungsunterlagen). Den Termin können Sie ganz einfach über untenstehenden Button vereinbaren ("Hier klicken und telefonisch beraten lassen!").
Wenn Sie sich entscheiden, einen Antrag zu stellen, vereinbaren wir bei Bedarf mit Ihnen einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin, um die Details ihres Vorhabens zu besprechen. Außerdem können Sie sich auch die städtische Beispielfläche (Öffnet in einem neuen Tab) ansehen und sich dort inspirieren lassen, was bei Ihrem Projekt denkbar wäre.
Sie können den Antrag online oder per Post an das Umwelt- und Gartenamt stellen. Die Anträge werden laufend bearbeitet, sodass es keine Rolle spielt, an welchem Tag Sie den Antrag einreichen. Wenn der Antrag bewilligt wurde, benötigen wir noch eine Unterschrift von Ihnen und Sie können mit der Umsetzung beginnen.
Zum Abschluss reichen Sie alle Unterlagen zu den entstandenen Kosten bei uns ein und erhalten die Fördersumme ausgezahlt.
Antrag online stellen: Klicken Sie bitte auf diesen Link (Öffnet in einem neuen Tab), Sie werden dann automatisch weitergeleitet.
Antragsunterlagen per Post bestellen unter gruenfoerderungkasselde
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur Förderung und Antragstellung buchen Sie bitte einen telefonischen Beratungstermin über das untenstehende Feld. Dort können Sie auch Themen und Fragen angeben, die Sie besprechen möchten, sodass Sie auf jeden Fall zur richtigen Ansprechperson weitergeleitet werden.
Kleine Projekte und Eigenleistung
Sie planen keinen großen Dachgarten gemeinsam mit einem Architekten oder einer Architektin? Auch kleine Projekte sind förderfähig, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Eigenleistung in Stunden kann nicht angerechnet werden, Materialkosten sind jedoch förderfähig. Dabei gelten die gleichen Grenzwerte wie bei großen Projekten. Falls Sie zum Beispiel in Eigenarbeit ihr Garagendach begrünen möchten, finden Sie hier einen Erfahrungsbericht (Öffnet in einem neuen Tab) als Anregung.
Auch bei kleinen Projekten empfehlen wir eine telefonische Erstberatung, die Sie über den Button oben buchen können. So bekommen Sie eine Einschätzung, ob ihr Projekt förderfähig ist und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Den Vermieter oder die Vermieterin informieren / Für Eigentümergemeinschaften
Falls Sie selbst zur Miete wohnen, aber eine Idee haben, wie ihr Vermieter oder ihre Vermieterin die Förderung nutzen könnten, schreiben Sie gerne eine E-Mail an gruenfoerderungkasselde – wir können Ihnen ein Informationspaket zusammenstellen, das sie weitergeben können. Auf Wunsch auch mit höherer Anzahl der Exemplare, z.B. für Eigentümergemeinschaften. Senden Sie uns bitte dazu eine E-Mail mit Ihrer Adresse, sowie der gewünschten Anzahl der Info-Materialien. Bei Eigentümergemeinschaften müssen alle Mitglieder dem Projekt zustimmen um einen Antrag stellen zu können.
Weitere Dokumente und Links
Das Haus- und Hofbegrünungsprogramm „Grün in Rothenditmold“ wird gefördert mit Mitteln des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.