Warum braucht Kassel einen Antidiskriminierungsbeauftragten?
Menschen sind vielfältig. Das zeigt sich unter anderem bei der geschlechtlichen und sexuellen Identität, beim Lebensalter, in unseren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, in der Herkunft, wie auch in der Religion oder Weltanschauung. Diese Vielfalt macht Kassel aus und ist eine unserer wichtigsten Ressourcen.
Zur Wahrheit gehört jedoch, dass Diskriminierung eine gesellschaftliche Realität und eine Alltagserfahrung sehr vieler Menschen ist. Diskriminierung findet überall statt – in der Schule, am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder durch Behörden. Es ist wichtig, Betroffene damit nicht allein zu lassen.
Kommunale Antidiskriminierungsarbeit ist u.a. darauf ausgerichtet, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die demokratischen Strukturen können nur bestehen, wenn Menschen über gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten verfügen und das Sprechen über Diskriminierung ermöglicht wird.
Für wen ist der Antidiskriminierungsbeauftragter der Stadt Kassel da?
Für alle Menschen, die in Kassel leben!
Alle Menschen, die in Kassel leben beziehungsweise hier eine diskriminierende Erfahrung gemacht haben, können sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich sorge für die anonymisierte Dokumentation Ihres Diskriminierungsfalls, biete Ihnen eine vertrauliche Beratung an, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und unterstütze Sie dabei Ihr Recht auf Gleichbehandlung einzufordern. Auf Wunsch kann an andere Fachberatungsstellen weiter verwiesen werden.
Für Beschäftigte der Stadtverwaltung
Vertrauliche Beratung für Beschäftigte der Stadtverwaltung, bei Diskriminierung, Mobbing und (sexueller) Belästigung seitens des Kollegiums oder Dritter. Unterstützung beim Aufbau von diskriminierungssensiblen Strukturen und Stärkung Ihrer Antidiskriminierungskompetenzen.
Für zivilgesellschaftliche Akteure und Institutionen
Antidiskriminierungsarbeit erfordert viele Perspektiven und Zusammenarbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure der Stadtgesellschaft. Deshalb ist die kommunale Antidiskriminierungsstelle mit zahlreichen Akteuren vernetzt. Dieses stetig wachsende Netzwerk ermöglicht eine qualifizierte Antidiskriminierungsarbeit. Haben Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Diskriminierung als Querschnittsthema zu tun und sind an einer stärkeren Vernetzung mit weiteren Organisationen interessiert? Sprechen Sie mich gerne an.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage der Arbeit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Öffnet in einem neuen Tab). Es definiert sechs geschützte Diskriminierungskategorien.
So sind Benachteiligungen aus Gründen der:
- Herkunft oder wegen rassistischer Zuschreibungen,
- des Geschlechts,
- der sexuellen Identität,
- einer Behinderung,
- des Lebensalters,
- der Religion bzw. Weltanschauung
unzulässig.
Der Schutz erstreckt sich u.a. auf das:
Arbeitsleben: hier gilt das Diskriminierungsverbot in allen Phasen des Arbeitslebens. D.h. von der Bewerbung, Beförderung bis zur Kündigung.
Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich des Wohnungsmarktes: dazu zählen u.a Geschäfte des täglichen Lebens, wie Einkäufe, Gaststätten- und Diskotheken oder Friseurbesuche, Nutzung des ÖPNV