Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Was ist eine Waffentrageverbotszone?
Als Waffentrageverbotszone wird ein Gebiet bezeichnet, in dem per behördlicher Verordnung das Mitführen von Waffen verboten ist. Diese Zonen können für Kriminalitätsschwerpunkte sowie für publikumsträchtige Bereiche ausgewiesen werden.
Warum richtet die Stadt eine solche ein?
Sicherheit im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Gut, damit sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt sicher fühlen gibt es Zonen, in denen keine Waffen getragen werden dürfen. Die Waffentrageverbotszone ist als ein Mosaikstück in einem ganzen Puzzle an Sicherheitsmaßnahmen zu verstehen und wird zunächst für 3 Jahre erprobt, um die Wirkung einer derartigen Zone angemessen beurteilen zu können. Der Kriminalitätsdruck wird mit jeder sichergestellten Waffe von den Straßen genommen. Im Blick hat hier die Stadt insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, vornehmlich männlich, die nachts in bestimmten Stadtquartieren unterwegs sind, um sich zu treffen und zu feiern. Es gibt Befragungen unter diesen jungen Menschen, die zeigen, dass 2 bis 7 % junger Männer Messer als „Selbstschutz“ regelmäßig mitführen. Diese können unter Alkoholeinfluss und in Feierlaune bzw. in Streitigkeiten schnell zur gefährlichen bis tödlichen Waffe werden.
Wo befindet sich diese Zone?
Die Zone erstreckt sich über Flächen der Stadtteile „Mitte“, „Nord-Holland“ und „Wesertor“ und wird umgrenzt im Norden durch die „Heinrichstraße“ (nördlich des Holländischen Platzes), im Osten von der „Henschelstraße“ bis einschließlich „Müllergasse“, im Süden durch den „Entenanger“ einschließlich „Königsplatz“ sowie im Westen durch die „Spohrstraße“ einschließlich der „Hoffmann-von-Fallersleben-Straße“. Neben der Veröffentlichung der Übersichtskarte auf dieser Seite wird die Zone auch durch Beschilderung für alle Bürgerinnen und Bürger erkennbar sein.
Gibt es bestimmte Zeiträume, in der die Waffentrageverbotszone gilt?
Die Waffentrageverbotszone für den umschriebenen Bereich gilt ganztägig, weil die Kriminalitätsdaten der Polizei Straftaten verteilt über den ganzen Tag ausweisen.
Auf welche Gegenstände bezieht sich die Waffentrageverbotszone?
Das Verbot umfasst Waffen im Sinne des Waffengesetzes, z.B. Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Spring-, Fall- und Faustmesser sowie alle Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern. Aber auch andere tragbare Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise dazu geeignet sind andere Personen erheblich zu verletzen.
Sind Waffen nicht generell verboten?
Das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist grundsätzlich verboten. Die Verordnung für die Waffentrageverbotszone geht mit der Benennung von Messern mit mehr als vier Zentimetern Klingenlänge über den Verbotstatbestand des Waffengesetzes hinaus. Mit der Einrichtung der Verbotszone ist die Möglichkeit gegeben illegale Waffen, insbesondere Messer im öffentlichen Raum durch Sicherheitsbehörden bereits zu konfiszieren bevor sie Gegenstand von Gewaltverbrechen werden. Somit wird Kriminalitätsdruck von den Straßen genommen. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass sich diese Maßnahme bewährt hat und sich positiv auf die Sicherheit auswirkt.
Was passiert, wenn bei Kontrollen ein verbotener Gegenstand aufgefunden wird?
Ein Verstoß gegen die Verordnung stellt zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Verbotswidrig mitgeführte Waffen, Messer und andere Gegenstände können von den Sicherheitsbehörden eingezogen (sichergestellt) werden.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot des Waffentragens innerhalb dieser Zone?
Vom Verbot ausgenommen sind die Polizeien, Bundeswehr, Zollverwaltung, Bezirkliche Ordnungsdienste, Feuerwehren, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, öffentlich beauftragte Sicherheitsdienste sowie Mitarbeitende von Geld- und Werttransporten.
Darüber hinaus sind folgende Privatpersonen ausgenommen:
• Personen die Waffen und Messer in Fahrzeugen mit geschlossenem Fahrgastraum innerhalb des bzw. durch den Geltungsbereich transportieren,
• Gewerbetreibende mit Betriebssitz innerhalb des Geltungsbereiches, die zum Handel mit Waffen berechtigt sind, ebenso wie deren Angestellte und Kunden,
• Handwerker und Handwerkerinnen, Gewerbetreibende und deren Angestellte, soweit die Gegenstände zur Berufsausübung dienen,
• Anwohner und Anwohnerinnen, die melderechtlich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Geltungsbereich haben, sofern diese Waffen in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die den unmittelbaren Zugriff verhindern, bei sich führen,
• Personen die Speisemesser im Bereich von Außengastronomie nutzen.
Kontrolle und Rechtsverordnung
Die Polizei sowie die Stadtpolizei kontrollieren die Einhaltung der Verbotsregelungen und ahnden Verstöße.
Die Rechtsverordnung zur Waffentrageverbotszone mit den festgelegten Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Bereiches ist auch im Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht unter: Amtsblatt_2024_47_Sonderausgabe.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)