Bewerbungsfrist bis zum 31. August
Bewerben können sich - bis jeweils zum 31. August - alle, die im Tierschutz im Stadtgebiet aktiv sind, egal ob mit Haustieren, verwilderten Haustieren (zum Beispiel Stadttauben oder Katzen) oder gehaltenen Tieren. Der Preis kann an Initiativen, Vereine, Schulen, Unternehmen und Privatpersonen verliehen werden. Für die Prämierung infrage kommen ehrenamtliche Aktivitäten genauso wie unternehmerische. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury.
Der 1. Platz ist verbunden mit einem Preisgeld von 1.500 Euro, der 2. Platz mit 1.000 Euro und der 3. Platz mit 500 Euro. Außerdem erhalten die Gewinnerinnen und Gewinner eine Urkunde. Ihre jeweiligen Tätigkeiten und Projekte sollen eine öffentliche Würdigung in Form von Kurzporträts erhalten.
Mit dem Antragsformular ist ein Konzept oder auch eine Darstellung der Tätigkeit einzureichen. Aus den Ausführungen müssen insbesondere Angaben hervorgehen, die für die Wertungskriterien relevant sind. Diese sind:
- Volumen (Tierzahl), auf das die Tätigkeit Einfluss nimmt / Umfang (Einzeltier, 100 Tiere etc.);
- Anzahl der betroffenen Tierarten;
- Wirksamkeit nach außen (Arbeit mit Infoständen, Social Media, Medienpräsenz, Schulungen etc.);
- Ehrenamtlichkeit bzw. berufsmäßige Ausübung;
- Nachhaltigkeit/Langzeiterfolg der Tätigkeit.
Ausschlussgründe sind Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere das Tierschutzrecht. Darunter fallen beispielsweise erlaubnispflichtige Tätigkeiten ohne Erlaubnis gemäß Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes.
Die Bewerbung kann über das nachfolgende Online-Bewerbungsformular erfolgen (alternativ dazu ist unten das Antragsformular als Word-Dokument verfügbar und auf Wunsch auf dem Postweg an das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, Stegerwaldstraße 26a, 34123 Kassel, zu schicken). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.