Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt Kassel, insbesondere in bzw. gegenüber deren Organen. Er arbeitet für die Verständigung zwischen allen Bevölkerungsteilen. Auch Informations- und kulturelle Veranstaltungen gehören zu seinen Aufgaben.
Was ist ein Ausländerbeirat?
Am 31. Mai 1981 wurde der Ausländerbeirat der Stadt Kassel erstmalig gewählt und vertritt die Interessen der zugewanderten Bevölkerung in der Stadt Kassel gegenüber den städtischen Gremien. Der Beirat besteht aus 37 ehrenamtlichen Mitgliedern, darunter der Vorstand, mit einem Vorsitzenden oder einer Vorsitzenden und mehreren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Die Sitzungen des Ausländerbeirates finden im Abstand von etwa sechs Wochen statt.
Vorstand des Ausländerbeirats mit Bürgermeisterin Ilona Friedrich.
Unser Anspruch
Wir stehen Migrantinnen und Migranten in der Stadt Kassel mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie Fragen haben zu:
behördlichen Schreiben
Leben und Alltag in Kassel
Bildung und Karriere etc.
kommen Sie zu uns — wir helfen Ihnen gerne weiter!
Unsere Ziele
Ein friedliches Zusammenleben unterschiedlichster Kulturen.
Die Situation der zugewanderten Bevölkerung in Kassel verbessern.
Integration fördern.
Diskriminierung vorbeugen und entgegenwirken.
Vorurteile gegenüber Religionen, Kulturen und Bräuchen abbauen.
Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
Die Arbeit des Ausländerbeirates wird von der Geschäftsstelle der Beiräte unterstützt. Sie ist die Schnittstelle in der Verwaltung der Stadt Kassel.
Der Ausländerbeirat der Stadt Kassel stellt sich vor
Neben dem Vorsitzenden kommen auch weitere Mitglieder zu Wort und erzählen, warum sie sich im Beirat engagieren und was sie noch erreichen möchten. Schauen Sie doch mal rein.
Was ist der Ausländerbeirat der Stadt Kassel
Das Video verfügt über Untertitel in den Sprachen Türkisch, Russisch, Englisch und Arabisch. Dazu das Video starten und dann unten rechts auf das Einstellungsrädchen klicken. Dort lassen sich dann die Untertitel einstellen.
Wo ist der Ausländerbeirat aktiv?
Gremien der Stadt
Der Ausländerbeirat hat eine beratende Funktion gegenüber den Gremien der Stadt Kassel. Dies sind insbesondere:
die Stadtverordnetenversammlung (StaVo)
die Ausschüsse der StaVo
der Magistrat
die Kommissionen des Magistrats und
die Ortsbeiräte
Der Ausländerbeirat hat ein Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung. Der oder die Vorsitzende des Ausländerbeirats hat zudem ein Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung.
Arbeit in unterschiedlichen Gremien
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen von Migrantinnen und Migranten auch in nicht städtischen Gremien, wie zum Beispiel:
im Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsbaugesellschaft
im Anstaltsbeirat der Justizvollzugsanstalt Kassel I
im Stadtschulelternbeirat
Arbeit in Fachausschüssen
Zur Vertiefung seiner Arbeit und der Vorbereitung von Beschlüssen und Diskussionen für die Plenarsitzungen hat der Beirat folgende Fachausschüsse gegründet:
Fachausschuss „Bildung, Schule, Jugend“
Fachausschuss „Flüchtlinge, Soziales, Religion und Chancengleichheit“
Frauenausschuss
Fachausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“
Fachausschuss „Kultur und Sport“
Fachausschuss „Finanzen, Recht, Organisation und Integration“
Die Fachausschüsse „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Kultur und Sport“ vertreten den Ausländerbeirat in der Öffentlichkeit bei eigenen Veranstaltungen oder durch Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen oder Initiativen.
Wie können Sie mitmachen?
Die Sitzungen des Beirates sowie der Fachausschüsse sind öffentlich. In den Fachausschüssen können alle Personen mitarbeiten, die Interesse an der Arbeit der Ausländerbeirates haben. Einzige Ausnahmen sind der Frauenausschuss, der nur für Frauen zugänglich ist und der Fachausschuss „Finanzen, Recht, Organisation und Integration“, dessen Sitzungen nicht öffentlich sind.
An welchen Themen arbeiten wir?
Die folgenden Themenfelder sind ein beispielhafter Auszug unserer Arbeit:
Doppelte Staatsangehörigkeit
Sprachförderung in Kindergärten und Schulen
Kommunales Wahlrecht
Unterstützung der ausländischen Vereine
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Einrichtung eines Dolmetscher-Pools
Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Arbeit
Durchführung von Kultur–, Sport– und Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit den städtischen Ämtern
In einer Stadt zusammen zu leben heißt auch, andere so zu akzeptieren wie sie sind. Fragen, Anregungen und Vorschläge Ihrerseits nehmen wir gerne entgegen. Besonders freuen wir uns über Ihre aktive Mitarbeit in unseren Fachausschüssen!
Sitzungen 2023
Termin
Zeit und Ort
7. Februar
17.30 – 19 Uhr (Philipp-Scheidemann-Haus)
28. März
17.30 – 19 Uhr (Philipp-Scheidemann-Haus)
6. Juni
17.30 – 19 Uhr (Rathaus, Bürgersaal)
18. Juli
17.30 – 19 Uhr (Rathaus, Bürgersaal)
12. September
17.30 – 19 Uhr (Philipp-Scheidemann-Haus)
31. Oktober
17.30 – 19 Uhr (Philipp-Scheidemann-Haus)
12. Dezember
17.30 – 19 Uhr (Rathaus, Bürgersaal)
Wenn Sie an einer dieser öffentlichen Sitzung teilnehmen möchten oder Interesse zur Teilnahme an Sitzungen der Fachausschüsse des Ausländerbeirats haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirats an.
Afrika Liste - Afrika: 4 Sitze Alternative Liste Kassel - ALK: 4 Sitze Democratic Women Power - DWP: 6 Sitze Europa-Liste - Europa: 7 Sitze Gemeinschaft 2000 - G 2000: 8 Sitze Kassel International - Kas int: 3 Sitze Zukunftsliste Kassel - ZLK: 5 Sitze
Dem Ausländerbeirat der Stadt Kassel werden jedes Jahr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um die migrantischen Selbstorganisationen / ausländischen Vereine in der Stadt Kassel in ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen. Gefördert werden können einzelne Projekte der ausländischen Vereine. Die Voraussetzungen für einen Antrag sind:
Eintragung beim Amtsgericht (Vereinsregister) muss erfolgt sein.
Der Verein muss vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Die Anerkennung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Der Verein muss seinen Sitz in der Stadt Kassel haben.
Der Verein muss Integrationsarbeit in Kassel durchführen.
Es muss sich um ein förderungswürdiges Projekt handeln. Nicht gefördert wird der Verein als Institution.
Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Über den größten Teil der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird ab Anfang Mai eines jeden Jahres entschieden. Das heißt, dass Ihr Antrag, um gegebenenfalls bei der ersten Verteilung der Gelder mit berücksichtigt werden zu können, spätestens bis zum 30. April eines Jahres vollständig der Geschäftsstelle der Beiräte vorliegen muss. Weitere Anträge können bis zum 31. Oktober eines Jahres gestellt werden.
Sie können Ihren Antrag schriftlich mit den zuvor in der Geschäftsstelle zu beantragenden Unterlagen und Formblättern beim Ausländerbeirat über folgende Wege einreichen:
Bitte beachten Sie, dass der rechtzeitige Eingang des Antrages in Ihrer Verantwortung liegt. Mit der Antragstellung ist keine automatische Förderung Ihres Vereins verbunden. Eine Förderung erfolgt nach den Zuwendungsrichtlinien der Stadt Kassel und dem Kriterienkatalog des Ausländerbeirats. Sollten Sie Fragen zum Antragsverfahren oder zum Kriterienkatalog haben, können Sie sich telefonisch mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Im Dezember 2000 hat die UNO den 18. Dezember als den Internationalen Tag der Migranten ausgerufen. Ziel ist es, einen wirksamen und umfassenden Schutz der Menschenrechte für alle Migrantinnen und Migranten zu gewährleisten.
Wir, der Ausländerbeirat Kassel, sehen, dass Migration ein positiver Faktor für die sozioökonomische Entwicklung ist. Es liegt an der Politik ein Klima der Solidarität, des Respekts und der Menschenwürde für alle Migranten zu schaffen.
Die Aktion am 18. Dezember soll zeigen: "Wir sind da."
Wie sind unsere Sprechzeiten?
Es gibt keine festen Sprechzeiten. Wir vereinbaren gerne einen individuellen Termin mit Ihnen. Dazu können Sie sich an die Geschäftsstelle der Beiräte oder an den Vorsitzenden des Ausländerbeirats wenden.
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