Übernachtungssteuer in Kassel (FAQ)

In Kassel wird ab 1. Juli 2025 eine Übernachtungssteuer erhoben. Das hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 5. Mai 2025 entschieden.

Kassel ist mittlerweile seit Jahren ein beliebtes Ziel für Übernachtungsgäste. Diese erfreuliche Entwicklung ist auch der städtischen Infrastruktur zu verdanken. Für die Unterhaltung und Bereitstellung von Infrastruktur von touristischem Interesse werden durchschnittlich über 50 Millionen Euro jährlich im städtischen Haushalt aufgewendet, davon allein über 30 Millionen Euro für Kassel Marketing, Kongress Palais und vielfältige Veranstaltungen sowie für die kulturelle Landschaft, bestehend aus documenta, städtischen Museen, GRIMMWELT und dem Staatstheater.

Es erscheint daher angemessen, auch die Übernachtungsgäste mit einem für den Einzelnen relativ niedrigen Steuerbetrag zu belasten, der nach dem Gesamtdeckungsprinzip dem städtischen Haushalt zufließt.

Was sich hinter der Übernachtungssteuer verbirgt und was Übernachtungsbetriebe und Gäste wissen müssen, erläutern wir in untenstehenden Fragen und Antworten.