Förderung von Jugendprojekten
Eine unserer Aufgaben ist es, dass Ideen, die wir gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt haben, auch Gehör im Rathaus finden: Wir helfen dabei, die Entscheidungsträger davon zu überzeugen. Und mit etwas Glück und guten Argumenten werden Ideen auch finanziell unterstützt.
1. Was ist der "Feuerwehrtopf"?
Im Haushalt der Stadt Kassel wurde ein so genannter „Feuerwehrtopf Jugend“ eingerichtet, mit dem auf unvorhergesehene Situationen und Bedarfe im Jugendbereich flexibel reagiert werden soll. Die Mittel sollen unkomplizierte und schnelle Unterstützung für Projekte im Kinder- und Jugendbereich ermöglichen.
2. Welche Regeln gelten für die Antragsstellung?
Für die Antragsstellung müssen zwei von vier Kriterien erfüllt sein:
- Es handelt sich um ein Projekt von Jugendlichen für Jugendliche.
- Durch eine unvorhergesehene oder aktuelle Situation besteht Handlungsbedarf.
- Eine kurzfristige und schnelle Handlungsnotwendigkeit ist vorhanden.
- Eine Notfinanzierung für laufende Projekte ist möglich.
3. Wer kann beantragen?
Anträge können von Jugendlichen oder Jugendgruppen gestellt werden. Gemeinnützige Vereine, anerkannte Verbände und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe können für Jugendliche Anträge stellen. Wenn ihr unsicher seid, ob ein Antrag möglich ist, wendet euch an die Kinder- und Jugendförderung, dort können alle Fragen geklärt werden.
4. Was kann beantragt werden?
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Die Mittel können für Teil- oder Vollfinanzierung von Projekten beantragt werden.
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Die Mittel können als Sachkosten und/oder Personalkosten verwendet werden.
- Investitionen, also z.B. Computer, Beamer etc. können nicht gefördert werden.
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Förderung von Jugendverbänden
Jugendverbände sind selbstorganisiserte Strukturen Jugendlicher, sie bieten Raum für Freizeitgestaltung wie Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Jugendverbände sind gelebte Orte der Demokratie und werden deshalb von der Stadt Kassel organisatorisch wie finanziell unterstützt.
Als zentralen Ansprechpartner und Dachverband für die Kasseler Jugendverbände unterstützen wir den Kasseler Jugendring (KJR) mit seiner Geschäftsstelle im Haus der Jugend. Der KJR ist zudem unser Partner bei vielen Veranstaltungen, z.B. beim Weltkindertag, dem politischen Fußballturnier "Kick rechts weg" etc.
1. Was wird gefördert?
Wir unterstützen Jugendverbände mit Allgemeinen Mitteln, Investitionsgeldern, aber auch in der Durchführung längerer oder kürzerer Fahrten sowie internationaler Jugendbegegnungen.
- Allgemeine Mittel
Beantragung bis zum 01.03. des Jahres.
Abgabe Verwendungsnachweis bis 31.01. des folgenden Jahres. - Investitionsmittel
Beantragung bis zum 01.03. des Jahres.
Abgabe Verwendungsnachweis bis 31.01 des folgenden Jahres. - Internationale Jugendbegegnungen
Beantragung bis zum 01.03. des Jahres.
Abgabe Verwendungsnachweis bis 31.10 des gleichen Jahres. - Kinder- und Jugenderholung
Beantragung bis zum 01.03. des Jahres.
Abgabe des Verwendungsnachweises bis zum 31.10 des gleichen Jahres. - Fahrten und Lager
Beantragungen bis zum 01.03. des Jahres.
Abgabe des Verwendungsnachweises bis zum 31.10. des gleichen Jahres.
Wie wird gefördert?
Hier finden sie Anträge für die Förderung. Die Anträge bitte runterladen und ausgefüllt an die Kinder- und Jugendförderung senden. Eine Abstimmung mit dem Kasseler Jugendring ist sinnvoll und wünschenswert.
Terminplanung Jugendverbandsförderung
Die Anträge bitte herunterladen und ausgefüllt an die Kinder- und Jugendförderung senden. Eine Abstimmung mit dem Kasseler Jugendring ist sinnvoll und wünschenswert.