Wenn Ihr Kind geboren ist, möchten Sie sich vermutlich am liebsten ganz und gar Ihrem neuen Familienmitglied widmen. Und das sollen Sie auch, denn diese Zeit ist für Mutter, Vater und Kind eine ganz besonders wichtige. Trotzdem gibt es aber auch nach der Geburt einiges zu tun. Nachfolgend geben wir Ihnen Hinweise und Tipps was wann und wo erledigt werden muss. Mit einer guten Vorbereitung in der Schwangerschaft sind diese Dinge aber gut zu erledigen.
All diese Informationen finden Sie auch im Fahrplan durch die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt. Zudem enthält er eine Checkliste, mit der Sie den Überblick behalten und alle Themen Schritt für Schritt abhaken können.
Sie können den Fahrplan durch die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt kostenfrei bei der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen anfordern.
Willkommen von Anfang an
U-Untersuchung für das Kind wahrnehmen
Wichtig
Termine für die Untersuchungen sind bei der kinderärztlichen Praxis wahrzunehmen, die Sie bereits vor der Geburt ausgewählt haben.
Wann?
Ab der Geburt
Wo?
Kinderärztliche Praxis
Benötigte Unterlagen:
- Krankenversichertenkarte des Kindes
- Heft: U-Untersuchungen
- Impfausweis
Krankenversicherung für das Kind abschließen (Familienversicherung)
Informieren Sie ihre Krankenkasse telefonisch über die Geburt Ihres Kindes und bitten Sie um Zusendung des Antrags auf Familienversicherung. Die Familienversicherung für das Kind ist kostenfrei.
Wann?
Sofort nach der Geburt
Wo?
Krankenkasse
Benötigte Unterlagen:
- Antrag/Formular der Krankenkasse
- Geburtsurkunde des Kindes
Nachsorge durch die Hebamme wahrnehmen
Auch in der Zeit nach der Geburt ist die Betreuung und Unterstützung durch eine Hebamme eine große Hilfe. Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen und sollten unbedingt in Anspruch genommen werden.
Wann?
Ab der Geburt. Um eine Hebamme für die Nachsorge sollten Sie sich bereits (frühzeitig um ca. 12. SSW) in der Schwangerschaft gekümmert haben.
Wo?
Hebamme
Benötigte Unterlagen:
Krankenkassenkarte
Rückbildungskurs besuchen
Nach einer Schwangerschaft ist es wichtig, Bauch und Beckenboden zu kräftigen und zu stärken. Von daher wird jeder Mutter empfohlen, einen Rückbildungskurs zu besuchen. Die Krankenkassen übernehmen, ähnlich wie bei den Geburtsvorbereitungskursen, einen vereinbarten Vertragssatz.
In einem Rückbildungskurs lernen Sie zudem viele andere Mütter kennen und es bietet sich die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Auch lernen Sie weitere Angebote kennen, die Sie mit dem Säugling wahrnehmen können.
Wann?
Etwa sechs bis acht Wochen nach der Geburt
Wo?
Hebammenpraxis
Benötigte Unterlagen:
Krankenkassenkarte
Anmeldung beim Standesamt
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche des Standesamt der Stadt Kassel angezeigt werden. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt anschließend automatisch durch das Standesamt.
Wo?
Geburten, Sterbefälle und Urkunden
Auch online möglich
Kinderbetreuungsplatz suchen
Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig um einen Kinderbetreuungsplatz zu kümmern. Es besteht die Möglichkeit, das Kind in einer Kindertagesstätte oder Krippengruppe betreuen zu lassen oder aber auch bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.
Wann?
Rechtzeitig
Wo?
Informationen und Suche eines Betreuungsplatzes in Kita und Krippe:
Kita und Krippe:
Suchbegriff: kibeka (Öffnet in einem neuen Tab)
0561 787-5900
Kindertagesbetreuung Kassel
Anschrift
Weserstraße 2a
34125 Kassel
Kontakt
Zeiten
| Montag | 8.30 - 12.30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Kinderreisepass ausstellen lassen
Bei Reisen ins Ausland müssen Kinder von Geburt an über ein gültiges Reisedokument verfügen.
Wann?
Bei Bedarf
Wo?
Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus - Bürgerbüro
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
| Montag | 8 – 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
|---|---|
| Dienstag | 8 - 14 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
| Mittwoch | 8 – 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag | 8 - 14 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
| Freitag | 8 – 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
| Samstag | 9 – 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Das Bürgerbüro bietet eine „Notfallsprechstunde“ an, die für dringende, nicht aufschiebbare Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten vorgehalten wird. Die Notfallsprechstunde findet jeweils montags bis freitags von 7.50 bis 9 Uhr ohne Termin statt. Die maximale Personenzahl für diese Termine ist auf 40 Personen beschränkt.
Weitere Informationen
Kindergeld beantragen
Die Familienkasse unterstützt Ihre Familie mit dem Kindergeld. Das Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es Kindergeld geben.
Wann?
Spätestens 6 Monate nach Geburt
Wo?
Familienkasse Kassel
Familienkasse Hessen
Anschrift
Lewinskistraße 6
34127 Kassel
Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld und ist eine Leistung für Familien bis mittleren Einkommen. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen den Zuschlag bekommen. Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Der Kinderzuschlag muss allerdings separat beantragt werden.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag mit dem KiZ-Lotsen:
Wann?
ab der Geburt
Wo?
Familienkasse Hessen
Anschrift
Lewinskistraße 6
34127 Kassel
Elterngeld und ElterngeldPlus beantragen
Das Elterngeld unterstützt Väter und Mütter, die ihr Kind vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Dabei richtet sich das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt hatte.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Weitere Informationen
Wann?
Ab Geburt. Den Antrag am besten schon vor der Geburt besorgen.
Wo?
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Elterngeldstelle
Anschrift
Mündener Straße 4
34123 Kassel
Auch online möglich
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
- Einkommensnachweis
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt oder bei Beamtinnen über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit.
Wohngeld beantragen
Wohngeld kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen. Den Antrag auf Wohngeld, die Aufstellung der benötigten Unterlagen sowie weitere Informationen zu Öffnungszeiten etc. erhalten Sie unter: Wohngeld (Öffnet in einem neuen Tab) [Wohngeld]
Das Bauverwaltungsamt berät Sie, wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Hier werden auch Wohnberechtigungsscheine ausgestellt.
Weitere Informationen: Wohnberechtigungsschein (Öffnet in einem neuen Tab)
Bei Mietschulden berät Sie die zentrale Fachstelle Wohnen. (Öffnet in einem neuen Tab)
Wann?
Bei Bedarf
Wo?
Sozialamt
Wohnen
Anschrift
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3
34117 Kassel
Zeiten
Hinweis
Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung.
Arbeitslosengeld II beantragen
Sollte bereits Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen werden, sollte so schnell wie möglich eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes im Jobcenter eingereicht werden.
ALG II kann auch beantragt werden, wenn der Lebensunterhalt durch die eigenen Einkünfte nicht gesichert ist.
Alleinerziehende können ab dem Entbindungstag einen „Mehrbedarf“ erhalten. Hierfür muss die Geburtsurkunde im Jobcenter vorliegen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche finanzielle Leistung, welche zum Regelsatz addiert wird. Die jeweilige Höhe des Mehrbedarfs ist gesetzlich geregelt.
Wann?
Bei Bedarf
Wo?
Jobcenter Stadt Kassel
Anschrift
Lewinskistraße 4
34117 Kassel
Zeiten
Hinweis
Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Jobcenters Stadt Kassel unter dem blauen Reiter "Öffnungszeiten"
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular und Anlagen
- Personalausweis
- Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kontoauszüge
- Mietvertrag
Unterhalt klären lassen - Einrichtung einer Beistandschaft
Bei nicht zusammenlebenden Eltern ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, i.d.R. zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Das Jugendamt unterstützt mit den Beistandschaften bei der Festsetzung und ggf. Durchsetzung des Unterhalts. Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen, teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.
Wann?
Bei Bedarf
Wo?
Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Anschrift
Scheidemannplatz 1
34117 Kassel
Weitere Informationen
Haushaltshilfe beantragen
Wenn die Weiterführung des Haushaltes (z.B. bei Krankheit oder gesundheitlichen Problemen) nicht möglich ist und auch durch keine andere im Haushalt lebende Person geleistet werden kann, besteht die Möglichkeit über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zur Unterstützung zu beantragen.
Wann?
Bei Bedarf
Wo?
Krankenkasse
Benötigte Unterlagen:
- Antrag der Krankenkasse
- Ärztliches Attest oder Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Haushaltshilfe
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, deren Eltern ein geringes Einkommen haben und Sozialleistungen, Wohngeld bzw. Kinderzuschlag beziehen. So können Angebote am sozialen und kulturellen Leben, wie Sportvereine oder auch Spielkurse finanziell unterstützt werden.
Wann?
Bei Bedarf
Wo?
Sozialamt
Weitere Informationen
Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Tagespflege zu bezahlen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Kostenübernahme oder Bezuschussung. Auch die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung ist möglich.
Wann?
Bei Bedarf
Wo?
Kindertagesbetreuung Kassel
Anschrift
Weserstraße 2a
34125 Kassel
Kontakt
Zeiten
| Montag | 8.30 - 12.30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |