Schwangerschaftskonfliktberatung
Eine ungeplante Schwangerschaft wirft viele Fragen auf, aber es gibt viele Unterstützungsangebote, an die Schwangerschaftsberatungsstellen weitervermitteln können. Auf den Informationsseiten der Schwangerschaftsberatungsstellen sind diese aufgeführt, diese haben wir von hier (Öffnet in einem neuen Tab) aus verlinkt.
Wenn eine Schwangerschaft für Sie derzeit nicht in Frage kommt, gelten folgende Regeln: Wenn sich eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entschließt, benötigt sie den Nachweis, dass sie beraten wurde.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz beinhaltet Folgendes:Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach dem § 218 des Strafgesetzbuches verboten, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Diese sind, dass:
§ die Frau sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat.
§ die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis abgebrochen wird.
§ der Schwangerschaftsabbruch von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird
§ die Frau durch eine Bescheinigung nachweist, dass sie sich mindestens 3 Tage vor dem Abbruch in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab)hat beraten lassen.
§ ein Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation ist nicht rechtswidrig und es ist auch keine Beratung nach dem § 218 des StGB erforderlich.
Die Schwangerschaftskonfliktberatungen werden nicht in Anwesenheit von Kindern durchgeführt.