Rechtslage zum angespannten Wohnungsmarkt

Ob der Wohnungsmarkt in Kassel angespannt ist, ist umstritten. Klar ist: Das Land Hessen bestimmt Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung. Hier finden Sie die einschlägigen Regelungen, die für die Stadt Kassel gelten.

§ 556d BGB enthält Regelungen zum angespannten Wohnungsmarkt

Rechtliche Situation

Ob eine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgestellt wurde, ist für viele Mietende und Vermietende relevant. Denn hiervon hängen zum Beispiel Mieterschutzvorschriften ab. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Baugesetzbuch (BauGB) kennen Vorschriften zum angespannten Wohnungsmarkt. In wortgleichen Regelungen ermächtigen beide Vorschriften die Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

Aktuelle Situation am Kasseler Wohnungsmarkt

Von 2015 bis 2020 war die Stadt Kassel vom Land Hessen als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Seitdem hat die Stadt Kassel mehrfach gegenüber dem Land Hessen dargelegt, warum der Wohnungsmarkt im Stadtgebiet angespannt ist. Mehrere Wohnungsmarktindikatoren weisen darauf hin: Die marktaktive Leerstandsquote unterschreitet die notwendige Fluktuationsreserve von drei Prozent. 9,5 Prozent der Kasseler Wohnungen sind überlegt. Dennoch hat das Land Hessen die Stadt Kassel nicht als angespannten Wohnungsmarkt eingestuft.

Mit dem Auslaufen der Mieterschutzverordnung am 25. November 2026 wird das Land Hessen erneut Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt feststellen.