Kassel vermietet fair

Die Initiative von Wohnungswirtschaft, Sozialwirtschaft und der Stadt Kassel setzt Standards für Diskriminierungsfreiheit am Wohnungsmarkt.

Start der Initiative „Kassel vermietet fair.“ 
Als erste hessische Kommune hat die Stadt Kassel gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft eine Selbstverpflichtung zum fairen Vermietungsprozess entwickelt:  zur Pressemitteilung.

Leitbild

Ein fairer Vermietungsprozess ist dann gegeben, wenn die Zugangsmöglichkeiten zu Wohnungsangeboten und Vergabekriterien nicht diskriminierend sind. Sie gelten für alle Bewerbenden ohne Ansehen der Person und der Vermietungsprozess schließt niemanden aus. Deshalb wurde „Kassel vermietet fair" im Kasseler Bündnis für bezahlbares Wohnen entwickelt.

Leitlinien

Vermietende in Kassel, die sich den Leitlinien verpflichtet sehen, beachten die folgenden Grundsätze:

  1. Für alle verständlich in leichter Sprache informieren und kommunizieren.
  2. Mietangebote niedrigschwellig und allgemein zugänglich machen.
  3. Vergabeprozesse diskriminierungsfrei gestalten und transparent machen.
  4. Barrierefreier Wohnraum sowie barrierearme Erdgeschosswohnungen werden soweit möglich an mobilitätseingeschränkte Personen vergeben.
  5. Aktive Förderung einer vielfältig zusammengesetzten Nachbarschaft in Hausgemeinschaften und Quartieren.
  6. Diskriminierungsbeschwerden im Vermietungsprozess ernst nehmen, bearbeiten und Möglichkeiten der Beschwerde (bei internen und externen Stellen) aufzeigen.
  7. Diskriminierung in Nachbarschaften sind zu verhindern. Vermietende und Hausverwaltungen reagieren bei Nachbarschaftskonflikten diskriminierungssensibel.

Fairmieter

Folgende Wohnungsunternehmen setzen „Kassel vermietet fair.“ um:

Durch diese Wohnungsunternehmen ist ein beachtlicher Teil der Kasseler Wohnungen abgebildet. Damit ist ein wichtiger Grundstein für die Rechte der Mietenden gesetzt. Weitere Vermietende sind herzlich willkommen, sich „Kassel vermietet fair.“ anzuschließen.

Diskriminierungsfreiheit beim Wohnen

„Kassel vermietet fair.“ widmet sich vier zentralen Punkten: Zugang, Vergabe, Beschwerdemöglichkeiten und Diskriminierungsfreiheit. Die Bildmarke repräsentiert diese vier Aspekte von Diskriminierungsfreiheit am Wohnungsmarkt.


Zugang zu Wohnraum

Der Zugang zu Wohnraum ist fair, wenn von Anfang an auf Diskriminierungsfreiheit geachtet wird. Diskriminierungsfreiheit beginnt damit bei der Wohnungssuche: Mietangebote werden niedrigschwellig und allgemein zugänglich gemacht. Es wird für alle verständlich in leichter Sprache informiert und kommuniziert.


Vergabe von Wohnraum

Vermietende gestalten den Vergabeprozess transparent und informieren über die Abläufe. Vermietende gestalten den Vergabeprozess fair, wenn dieser diskriminierungsfrei ist. Vermietende fördern aktiv eine vielfältig zusammengesetzte Nachbarschaft. Eine vielfältig zusammengesetzte Nachbarschaft zeigt sich in Hausgemeinschaften und Quartieren.

Eine Benachteiligung aus Gründen der rassistischen Zuschreibung oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist unzulässig. Die Vermieter bekennen sich zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG gilt für alle Vermieter. Es gilt auch für Vermieter, die sich nicht an „Kassel vermietet fair.“ beteiligen.


Beschwerdemöglichkeiten

Wer sich am Wohnungsmarkt diskriminiert fühlt, kann sich an Ansprechpartner wenden. Neben dem  Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Kassel haben die beteiligten Wohnungsunternehmen Ansprechpartner benannt. Diese Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Wohnungsunternehmens.


Diskriminierungsfreies Wohnen

Diskriminierungsfreies Wohnen endet nicht mit dem Einzug. Vermietende achten auch nach dem Einzug auf Diskriminierungsfreiheit. Diskriminierung in der Nachbarschaft sind zu verhindern. Vermietende und Hausverwaltungen reagieren bei Nachbarschaftskonflikten diskriminierungssensibel.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Foto: Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel; Grafik: Ilknur Kocer
  • Stadt Kassel; Grafik: Ilknur Kocer
  • Stadt Kassel; Grafik: Ilknur Kocer
  • Stadt Kassel; Grafik: Ilknur Kocer
  • Stadt Kassel; Grafik: Ilknur Kocer
  • Stadt Kassel
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes