Aus dem sogenannten Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II) / "KIP macht Schule" stehen der Stadt Kassel Investitionsmittel in Höhe von insgesamt zirka 31,2 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Gesamtvolumen gliedert sich in zirka 23,4 Millionen Euro Bundesmittel und zirka 7,8 Millionen Euro als kommunaler Eigenanteil (Komplementärfinanzierung) und unterliegt den Förderbedingungen des Programms. Die Stadt Kassel erhält im Rahmen des KIP II ausschließlich Bundesmittel, flankierende Landesmittel fließen der Stadt Kassel – im Unterschied zum KIP I – nicht zu. Die in der "Projektliste KIP II Stadt Kassel" benannten Projekte sind auf den im Programm des Bundes formulierten Förderbereich abgestimmt. Der Förderbereich ergibt sich aus § 12 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes. In der Verwaltungsvereinbarung nach § 16 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes zwischen dem Bund und den Ländern werden Einzelheiten zur Durchführung des Programms geregelt und auch der Förderbereich konkretisiert, unter anderem:
Die Erweiterung von Schulgebäuden ist nur förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient (zum Beispiel Anbau eines Fachraums, einer Mensa) und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt. Neubauten und großflächige kapazitätsmäßige Erweiterungen sind somit nicht förderfähig.
Die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderliche Ausstattung ist nur förderfähig, soweit sie mit dem Gebäude als solches fest verbunden bzw. nicht beweglich ist. Nicht dem Förderzweck entsprechen somit insbesondere die Anschaffung digitaler Geräte, Mobiliar und sonstige bewegliche Ausstattungsgegenstände.
Bauliche Investitionen für Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte) sind förderfähig, wenn diese der Schule zugeordnet werden können. Nicht förderfähige Projektkosten (zum Beispiel für bewegliche Ausstattung) müssen aus städtischen Eigenmitteln zusätzlich zur oben genannten Komplementärfinanzierung finanziert werden. Entsprechende Mittel werden für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 angemeldet.
Nicht förderfähige Projektkosten (zum Beispiel für bewegliche Ausstattung) müssen aus städtischen Eigenmitteln zusätzlich zur oben genannten Komplementärfinanzierung finanziert werden. Entsprechende Mittel werden für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 angemeldet.