Verhalten auf Schulhöfen

Das Verhalten auf Schulhöfen der Stadt Kassel richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes, den Hausordnungen der jeweiligen Schulen sowie den Benutzungsregelungen und dem Hausrecht der Stadt Kassel.

Typische Verbote sind:

1. Rauchen und Drogen

Der Besitz, Handel und Konsum von Rauschmitteln, alkoholischen Getränken und das Rauchen (auch von E-Zigaretten und Vapes) sind untersagt.

2. Gewalt und Mobbing

Jegliche Form von Gewalt, Mobbing oder diskriminierendem Verhalten ist untersagt.​ Das Mitbringen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern, Messern und Laserpointern ist verboten.

3. Vandalismus und Sachbeschädigung

Beschädigung von Schulgebäuden, Bänken, Spielgeräten oder anderen Einrichtungen ist verboten.

Graffiti oder andere Formen von unerlaubten Markierungen sind nicht erlaubt.

4. Nutzung von Handys und elektronischen Geräten

In vielen Schulen gibt es ein Handyverbot während des Unterrichts und teilweise auch auf dem Schulhof.

Das unerlaubte Filmen oder Fotografieren von Personen ist verboten.

5. Müllentsorgung und Umwelt

Schulhöfe sind sauber und ordentlich zu halten und Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Unerlaubte Müllentsorgung ist verboten. Offenes Feuer ist verboten. Essensreste dürfen nicht einfach auf den Boden geworfen werden.

6. Lärmbelästigung und Störung des Schulbetriebs

Exzessiver Lärm oder laute Musik ist nicht erlaubt.

Unbefugtes Betreten des Schulgeländes außerhalb der genehmigten Zeiten ist verboten.

7. Fahrzeuge und Fortbewegungsmittel

Das Befahren der Schulhöfe mit Kraftfahrzeugen und Elektrofahrzeugen (zum Beispiel E-Scootern) ist nur in genehmigten Ausnahmefällen erlaubt. Fahrrad- und Rollerfahren ist auf vielen Schulhöfen nicht oder nur eingeschränkt gestattet.

8. Betreten bestimmter Bereiche

Bestimmte Zonen (zum Beispiel Lehrerparkplätze, Baustellen, gesperrte Bereiche) dürfen nicht betreten werden.

Die genauen Regeln können je nach Schule unterschiedlich sein, da jede Schule eine eigene Hausordnung hat. Die Stadt Kassel vertritt aber zum Schutz aller Nutzenden generelle Regelungen wie oben dargestellt.