Anerkennungsberatung

Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt und wollen diesen in Deutschland ausüben? Wir unterstützen Sie dabei!

Unser Angebot

Wenn Sie im Ausland einen Beruf erlernt haben und diesen nun in Deutschland ausüben möchten, unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zur Anerkennung. Wir begleiten Sie beim Anerkennungsverfahren, helfen bei der Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses und stehen Ihnen auch bei einer Teilanerkennung zur Seite. Dazu zählen unter anderem die Organisation und Begleitung notwendiger Praktika sowie die Unterstützung bis zur vollständigen Anerkennung Ihres Berufs.

Voraussetzungen

  • Sie leben in der Stadt Kassel.
  • Sie haben Nachweise über die Durchführung einer Berufsausbildung oder eines Studiums im Ausland.

Unsere Unterstützung

  • Wir helfen Ihnen bei Fragen zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses. 
  • Wir bieten im Bedarfsfall eine Verweisberatung an (z.B. bei Studienabschlüssen).

Sie verfügen bereits über eine berufliche Teilanerkennung? 

Dann bieten wir Ihnen Unterstützung an, eine Nachqualifikationsstelle zu finden. Hierzu setzen wir jedoch das Deutschsprachniveau B1 voraus. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Qualifizierungsphase unterstützen wir Sie beim Beantragen der vollen Anerkennung Ihres Berufsabschlusses. Über den gesamten Zeitraum stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei allen Fragen - sprechen Sie uns einfach an!

Weiterführendes

  • Beschleunigtes Verfahren zur Einreise von Fachkräften bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Freizügigkeit (freizügig)

Freizügigkeit (freizügig)

Menschen aus der EU können nach Deutschland kommen.
Sie brauchen keinen Aufenthalts-Titel.
Sie können ohne so ein Papier in Deutschland leben.
Sie können auch ohne so ein Papier in Deutschland arbeiten.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Eine Person hat eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragt.
Das bedeutet:
Diese Person darf in Deutschland leben.
Diese Person hat das Recht dazu.

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Man darf immer in Deutschland bleiben.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Grafik: Yasmin Karim
  • Stadt Kassel; Quelle: Adobe Stock; Grafik: Amari; generiert mit KI