Anerkennungsberatung

Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt und wollen diesen in Deutschland ausüben? Wir unterstützen Sie dabei!

Unser Angebot

Wenn Sie eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und nun den Berufseinstieg in Deutschland planen, begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur Anerkennung. Wir helfen Ihnen sich im Anerkennungsverfahren zu orientieren, beraten Sie in Fragen der Anerkennungswürdigkeit Ihres Berufs- oder Studienabschlusses und bieten bei bereits vorliegender Teilanerkennung ebenfalls eine individuelle Beratung an.

Unsere Leistungen im Detail

Individuelle Beratung 
Wir erklären Ihnen den Anerkennungsprozess Schritt für Schritt.

Dokumentencheck
Wir prüfen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Anerkennungsantrag
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare sowie bei der Antragsstellung und unterstützen Sie umfassend bei Ihrem Antragsverfahren.

Kontinuierliche Begleitung 
Wir stehen Ihnen bei allen organisatorischen und fachlichen Fragen zur Seite.

Beruflicher Einstieg 
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der beruflichen Orientierung auf Basis der im Ausland erworbenen Qualifikation bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen behilflich. 

Voraussetzungen

  • Sie leben in der Stadt Kassel.
  • Sie haben Nachweise über die Durchführung einer Berufsausbildung oder eines Studiums im Ausland oder können bereits eine Teilanerkennung Ihres Berufs nachweisen.
  • Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II / SGB III oder dem AsylbLG.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir helfen gerne weiter.

Weiterführendes

  • Beschleunigtes Verfahren zur Einreise von Fachkräften bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes.
  • Die Kommunale Arbeitsförderung im Sozialamt der Stadt Kassel gestaltet den innerstädtischen zweiten Arbeitsmarkt und entwickelt gemeinsam mit Kooperationspartnern Angebote zur Stabilisierung und Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit.

Wir befinden uns im 1. OG. Der Zutritt ist barrierefrei möglich. 

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Freizügigkeit (freizügig)

Freizügigkeit (freizügig)

Menschen aus der EU können nach Deutschland kommen.
Sie brauchen keinen Aufenthalts-Titel.
Sie können ohne so ein Papier in Deutschland leben.
Sie können auch ohne so ein Papier in Deutschland arbeiten.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Man darf immer in Deutschland bleiben.

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Eine Person hat eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragt.
Das bedeutet:
Diese Person darf in Deutschland leben.
Diese Person hat das Recht dazu.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; AdobeStock; Bild: OneLineStock
  • Stadt Kassel; Quelle: Adobe Stock; Grafik: Amari; generiert mit KI