Bebauungsplan

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. VII/6 "Koop-Quartier Hafenstraße"

Nr. VII/6 "Koop-Quartier Hafenstraße"

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat am 10.11.2025 die Aufstellung und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VII/6 „Koop-Quartier Hafenstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt werden.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert, sind der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und Gutachten in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 hier veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Möglichkeit der Einsichtnahme angeboten. Die Planunterlagen können nach Terminvereinbarung während der Dienststunden im Amt für Stadtplanung eingesehen werden.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich auf elektronischem Weg als E-Mail an bauleitplanungkasselde abgegeben werden. Sie können auch per Brief an die Abteilung Stadtplanung an unten genannter Adresse abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur öffentlichen Auslegung gem. § 4b BauGB einem privaten Dritten übertragen werden kann. 

Öffnungszeiten
Termine können bei den angegebenen Kontakten innerhalb der Dienststunden vereinbart werden.
Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Adresse
Rathaus 2
Abteilung Stadtplanung
Friedrich-Ebert-Straße 160
34119 Kassel