Bebauungsplan

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. III/70 "Ehlener Straße"

Nr. III/70 "Ehlener Straße"

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt.

Die Unterlagen sind vom 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 im Internet eingestellt. 

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich auf elektronischem Weg als E‐Mail an  bauleitplanungkasselde abgegeben werden. Sie können auch per Brief an die Abteilung Stadtplanung an unten genannter Adresse abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur öffentlichen Auslegung gem. § 4b BauGB einem privaten Dritten übertragen werden kann.

Öffnungszeiten
Termine können bei den angegebenen Kontakten innerhalb der Dienststunden vereinbart werden.
Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Adresse
Rathaus 2
Abteilung Stadtplanung
Friedrich-Ebert-Straße 160
34119 Kassel