Einziehung eines öffentlichen Parkplatzes an der Damaschkestraße/ Ecke „Am Auestadion“

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Juni 2025 soll die im abgebildeten Lageplan grau umrandet und schraffiert dargestellte öffentliche Verkehrsfläche an der Damaschkestraße/ Ecke „Am Auestadion“, Gemarkung Kassel, Flur 52, Flurstück 24/72 teilweise, für jeglichen Verkehr eingezogen werden.

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Das Wohl der Allgemeinheit erfordert die Einziehung. Die Fläche wird im Rahmen der Erweiterung der Eissporthalle zu einer multifunktionalen Großveranstaltungshalle („Nordhessen-Arena“) zum Bau einer zweiten Eisfläche und zum Bau eines Parkhauses benötigt. Grundlage für das Vorhaben ist der Bebauungsplan Nr. I/15 „Nordhessen Arena am Auestadion“.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gemäß §6 Absatz 2 des Hessischen Straßengesetzes vom 8. Juni 2003 angekündigt.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 9 – 15 Uhr, Freitag von 9 – 12.30 Uhr) beim Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement, Obere Königsstraße 3-5, 34117 Kassel, 2. Obergeschoss, Zimmer VH 205, mündlich, schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch vorgebracht werden. Sie erreichen uns unter bauverwaltungsamtkasselde oder 0561/ 787-6019.

Der Plan zu dieser Ankündigung wird in der Zeit vom 8. September bis 21. September 2025 im Rathaus der Stadt Kassel, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel, Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr für Jedermann zur Einsicht ausgehängt. Der Aushang erfolgt in den Schaukästen „Bekanntmachungen der Stadt Kassel“, die sich im Flur der Ebene A (Zugang vom Haupteingang aus) zwischen den Büroräumen A1.008 und A1.004 befinden.

Die öffentliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung erfolgt gemäß §6 Abs. 2 des Hessischen Straßengesetzes vom 8. Juni 2003, §27a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 15. Januar 2010, gemäß §§1 und 3 der Bekanntmachungsverordnung Hessen vom 12. Oktober 1977, §7 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 7. März 2005 und gemäß §6 der Hauptsatzung der Stadt Kassel vom 16. Juni 1997, in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Ankündigung gilt am 22. September 2025 als bekannt gegeben.

Stadt Kassel, der Magistrat

- Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement