Zur Erleichterung der festgeschriebenen Meldepflicht können Sie hier Ihre Angaben einstellen und damit Ihre zweiwöchige Meldepflicht erfüllen.
Online Corona-Meldungen für medizinische Einrichtungen
Die Meldemöglichkeit ist gedacht für Institutionen im medizinischen Bereich, die aufgrund des §28b IfSG den Impfstatus und/oder die vorgeschriebenen Testungen der Mitarbeitenden an das Gesundheitsamt melden müssen.