- Anlaufstellen für PCR-Tests in Kassel sind die Hausarzt- bzw. Facharztpraxen.
- PCR-Testzentrum für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder der Stadt und des Landkreises Kassel am Klinikum Kassel: Im Antigen-Schnelltest positiv getestete Kinder können im neuen GNH-Testzentrum am Möncheberg von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 12.30 Uhr einen kostenlosen PCR-Test bekommen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, müssen Testtermine über eine Online-Anmeldung gebucht werden: www.kassel.de/kinderpcr (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vor dem Besuch in einem Corona-Testcenter muss der Haus- bzw. Facharzt kontaktiert werden.
- Im Testzentrum (Öffnet in einem neuen Tab) im City Point Kassel werden neben Antigen-Schnelltests ausschließlich PCR‐Tests für Selbstzahler angeboten. Kostenfreie PCR‐Nachtestungen nach einem positiven Schnelltestergebnis werden nicht mehr durchgeführt.
- Das Gesundheitsamt Region Kassel bietet keine Tests an.
Teststellen in Ihrer Nähe
Wer positiv getestet wurde, muss sofort in Quarantäne.
Das Gesundheitsamt Region Kassel bittet alle Betroffenen darum, von weiteren Anrufen und Nachfragen abzusehen, um Testergebnisse in Erfahrung zu bringen. Testergebnisse werden von den testenden Stellen wie Haus-, Facharztpraxen oder den Koordinierungszentren der KVH (Öffnet in einem neuen Tab) übermittelt. Bitte fragen Sie ggf. nach, wie und wann Sie über Ihr Ergebnis informiert werden. Negative Testergebnisse müssen dem Gesundheitsamt Region Kassel grundsätzlich nicht gemeldet und können deshalb dort nicht erfragt werden.
Vorgehen bei Corona-Fällen in Kindertagesstätten
Eltern von positiv getesteten Kindern in Schulen und Kitas werden durch die betroffenen Einrichtungen und nicht mehr zusätzlich durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Alle Details unter:
Corona-Teststellen in Kassel und im Landkreis
Fragen und Antworten zum Schnelltest
Corona-Test aufgrund von Symptomen
Testergebnis erfahren
Einreisen aus dem Ausland
Regeln für Schulen und in Kitas
Was ist ein Negativnachweis?
Isolation und Quarantäne
Für den medizinisch, pflegenden Bereich
Quarantäneregeln für pflegendes und medizinisch tätiges Personal
Im Fall einer Infektion gilt ein Tätigkeitsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Entbindungs-, Dialyse-, Reha- und sonstige Behandlungseinrichtungen, Pflege- und Rettungsdienste, Alten- und Pflegeheime). Die Tätigkeit mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten darf erst wieder frühestens nach 5 Tagen aufgenommen werden, wenn nachweislich keine ansteckende Infektion mehr vorliegt (negativer professioneller Antigentest oder PCR-Test mit CT-Wert über 30).
Das Testergebnis muss dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Am Schnellsten können Sie das negative Testergebnis digital übermitteln. Die Arbeit darf sofort wieder aufgenommen werden kann, wenn der negative Test vorliegt. Das Gesundheitsamt empfiehlt, der Einrichtungsleitung das Testergebnis vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Das Gesundheitsamt bestätigt die Freitestung nicht.