PCR-Tests
- Anlaufstellen für PCR-Tests in Kassel sind die Hausarzt- bzw. Facharztpraxen sowie die Corona-Testcenter auf dem Gelände des Klinikum Kassel und der DRK-Kliniken Nordhessen (Fieberambulanz).
- Vor dem Besuch in einem Corona-Testcenter muss der Haus- bzw. Facharzt oder die Hotline 116 117 kontaktiert werden.
- Weder das Klinikum Kassel noch das Gesundheitsamt Region Kassel bieten Tests an.
Corona-Schnelltests
Wer positiv getestet wurde, muss sofort in Quarantäne, auch wenn sich das Gesundheitsamt noch nicht gemeldet hat.
Das Gesundheitsamt Region Kassel bittet alle Betroffenen darum, von weiteren Anrufen und Nachfragen abzusehen, um Testergebnisse in Erfahrung zu bringen. Negative Testergebnisse werden entweder von den Haus-, Facharztpraxen oder den Koordinierungszentren der KVH übermittelt.
Das Gesundheitsamt Region Kassel kontaktiert und informiert die Betroffenen umgehend, wenn ein positives Testergebnis vorliegt.
Corona-Teststellen in der Stadt Kassel
Seit Montag, 8. März 2021, haben Sie den Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn Sie keine Symptome haben. Die uns gemeldeten Teststellen finden Sie auf der Karte. Informationen zu Öffnungszeiten, Kontakt und Terminvereinbarungen können Sie dem entsprechenden Internetauftritt des Anbieters entnehmen, indem Sie auf "Weitere Informationen" klicken.
Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland liegt, dürfen Sie sich an eine beliebige Teststelle wenden. Die Teststelle muss nicht an Ihrem Wohnort liegen.
Falls Ihr Browser die Anwendung nicht unterstützt, klicken Sie bitte auf den Link.
Fragen und Antworten zum Schnelltest
Brauche ich in den Teststellen einen Termin?
Bitte schauen Sie bei der entsprechenden Teststelle nach, ob Sie einen Termin vereinbaren müssen.
Was muss ich zum Test mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Identitätsprüfung mit.
Wie läuft der Test ab?
Es wird ein Abstrich im Rachen oder in der Nase vorgenommen. Sie können das Testergebnis meist innerhalb von 15 bis 20 Minuten über einen Link oder QR-Code abrufen. An einigen Teststellen wird Ihnen das Ergebnis direkt vor Ort mitgeteilt.
Wie wird das Testergebnis dokumentiert?
Nach einem Schnelltest bekommen Sie ein ein Zeugnis, auf dem angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde.
Was passiert, wenn mein Testergebnis positiv ist?
Wenn das Ergebnis Ihres Schnelltests positiv ist, müssen Sie im Anschluss einen PCR‐Test durchführen lassen. Ein positives Ergebnis ist in jedem Fall meldepflichtig. Auch die Quarantäneregeln sind in diesem Fall einzuhalten.
Kann ich mich nur in einer Teststelle testen lassen, die sich an meinem Wohnsitz befindet?
Sie dürfen sich an eine beliebige Teststelle wenden, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Die Teststelle muss nicht an Ihrem Wohnort liegen.
Ein positiver Antigen-Schnelltest ist meldepflichtig
Meldeformular für positiv getestete PersonenQuellen
Corona-Test aufgrund von Symptomen
Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund von Symptomen befürchten, an COVID-19 erkrankt zu sein, wenden sich bitte zunächst telefonisch an ihre Haus- oder Facharztpraxis oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117. Wer aufgrund von Symptomen getestet wird, muss dafür eine Krankenkassenkarte vorlegen.
Testergebnis erfahren
(Fach-)Arztpraxis
Wurde der Test in einer (Fach-)Arztpraxis durchgeführt, regelt die Praxis auch das weitere Vorgehen und informiert darüber, wann und wie sie die Testergebnisse bekannt gibt.
Koordinierungscenter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)
Wurde der Test in einem Koordinierungscenter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) durchgeführt, dann,
- kontaktiert Sie das Gesundheitsamt bei einem positivem Testergebnis.
- informiert Sie die KVH per SMS und postalisch über ein negatives Testergebnis.
Quelle und weitere Informationen: Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Teststelle für Schnelltests
Wenn Sie in einer Teststelle einen kostenfreien Schnelltest durchführen lassen, erhalten Sie noch vor Ort das Ergebnis.
Mit der Corona-Warn-App erhalten Sie das Testergebnis in Echtzeit
Grundlage für die Übermittlung von Ihrem Testergebnis sind zwei zusammengehörenden QR-Codes. Wird bei Ihnen ein Abstrich genommen, erhalten Sie einen QR-Code. Der zweite Code wird zusammen mit der Probe an das Labor gesendet. Liegt der Befund vor, erhalten Sie eine Push-Nachricht.
Quelle: Webseite Bundesregierung
Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Labore an diese Technik angeschlossen sind.
Corona-Warn-App kostenfrei herunter laden
Quarantäneregelungen für positiv getestete Personen
Sie haben die Information erhalten, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden. Hieraus ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR-, als auch einen positiven Antigen-Test.
- Nach einem positiven Antigen-Selbsttest sind Sie zum einem PCR-Test verpflichtet.
- Wer positiv getestet wurde (Antigen-Test und PCR-Test), muss sofort in Quarantäne, auch wenn sich das Gesundheitsamt noch nicht gemeldet hat.
- Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen.
- Sie müssen umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Betroffene aus Kassel und der Region nutzen dazu bitte das folgende Meldeformular.
- Bei einem positiven PCR-Test müssen alle in Ihrem Haushalt lebende Personen ebenfalls in Quarantäne.
- Bei einem positiven Antigen-Schnelltest müssen nur Sie selbst sich in häusliche Quarantäne begeben.
- Diese Haushaltsquarantäne gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten bereits selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
- Bitte informieren Sie Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
- Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und kontaktieren telefonisch Ihren Hausarzt.
- Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Verpflichtung kann mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR belegt werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.
Quelle und weitere Informationen
Testpflicht und Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikogebieten / Risikovarianten-Gebieten
- Wenn Sie sich 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich direkt nach der Einreise für 10 Tage im eigenen Haushalt in Quarantäne begeben.
- Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.
- Alle Einreisenden, die per Flugzeug ab dem 30. März in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Siehe: Neue Testpflicht bei Flug-Einreisen
- Einreisende, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, wenden sich für eine Testung ausschließlich an ihre Hausarzt- oder Facharztpraxis oder an die Hotline 116 117 des Kassenärztlichen Vereinigung Hessen KVH.
- Frühestens ab dem 5. Tag kann eine Quarantäne durch ein negatives Testergebnis aufgehoben werden. Die Aufhebung erfolgt in diesem Fall automatisch, Sie müssen aber das Ergebnis aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können.
- Der Test darf frühestens ab 5. Tag erfolgen.
- Sie sind verpflichtet, Ihre Einreise unverzüglich dem Gesundheitsamt Region Kassel zu melden.
- Diese Meldung geschieht automatisch, wenn Sie die Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. https://einreiseanmeldung.de
- Bis das Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich an die Quarantäneregeln halten. In diesem Zeitraum ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören oder das Haus / die Wohnung zu verlassen.
- Seit dem 16. Dezember müssen Sie die Testkosten selbst übernehmen.
Quelle und weitere Informationen
Meldepflicht: Meldung über Einreise aus Risikogebiet online möglich
Damit die Gesundheitsämter die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren können, müssen Sie eine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Nachweis über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet
Der Nachweis über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet kann beispielsweise durch die Vorlage eines Boarding-Pass, eines Tickets, einer Hotelrechnung oder ähnlichem erbracht werden. Wichtig ist, dass der Einreisende glaubhaft machen kann, dass ein entsprechender Auslandsaufenthalt in den letzten 10 Tagen vor der Einreise stattgefunden hat.
Verschärfte Quarantäneverordnung für Einreisende aus Corona-Virusvariantengebiet
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikovarianten-Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Eine Verkürzung dieser Zeitspanne ist nicht möglich.
Quelle und weitere Informationen
Einreisende aus Nicht-Risikogebieten
Jeder, der aus einem Nicht-Risikogebiet nach Deutschland einreist, kann sich ebenfalls auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Der Test ist kostenpflichtig.
Die internationalen Risikogebiete werden fortlaufend auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aktualisiert und veröffentlicht.
Wer muss in Quarantäne?
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Hessen einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Corona- Risikogebiet aufgehalten haben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind.
Was bedeutet die Quarantäne?
Einreisende sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
Von wem werden Risikogebiete ausgewiesen?
Welche Gebiete Risikogebiete für Infektionen mit SARS-CoV-2 sind, wird durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat festgestellt und durch das Robert-Koch Institut veröffentlicht.
Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen zu Quarantänebestimmungen gibt es für Durchreisen, den Grenzverkehr, private Besuche, die berufliche Tätigkeit, Studio und Ausbildung. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Quarantänebestimmungen und Ausnahmeregelungen.
Neue Testpflicht bei Flug-Einreisen
Alle Einreisenden, die per Flugzeug ab dem 30. März in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind ausgenommen.
- Die Testung erfolgt an den zugelassenen Stellen im Ausland.
- Manche Airlines bieten Tests an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
- Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen und die Abstrichabnahme darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.
- Antikörper Tests (Selbsttests) werden nicht anerkannt. Die Testungen müssen von einem Dritten vorgenommen werden.
- Die Kosten sind selbst zu tragen.
- Wenn der Test positiv ausfällt ist den Airlines eine Beförderung nicht gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung und Kosten durchzuführen.
Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.
Quelle und weitere Informationen
Test für Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie Lehrkräfte
Alle Beschäftigte an hessischen Schulen sowie alle Fachkräfte und sonstigen Kräfte, die in einer Kita arbeiten und unmittelbar im Kinderdienst eingesetzt werden, sowie öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen, die aktuell Kinder betreuen, können sich kostenfrei einmal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen.
Die genannten Personengruppen können sich freiwillig und ohne expliziten Anlass auf das Coronavirus testen lassen. Hessen nutzt dazu die sogenannten PoC-Antigen-Schnelltests. Die Antigen-Schnelltests haben den Vorteil, dass das Ergebnis schneller vorliegt und sie nicht im Labor ausgewertet werden müssen.
Dieses Angebot gilt bis Ende April.
Kostenlose Selbsttests nach den Osterferien
1. Schulen
- Seit dem 19. April werden in den Schulen regelmäßige Tests durchgeführt.
- Am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügen, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegt.
- Sie müssen das Testergebnis auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder
in der Schule einen Antigen-Tests mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
2. Kitas
Kostenlose Selbsttests stehen außerdem für Personal in Kindertageseinrichtungen sowie für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.
Die Regelung ist bis zu den Sommerferien gültig. Auch in dieser Zeit bleibt der Anspruch auf den kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltest bestehen
Quelle und weitere Infos
Wer übernimmt die Kosten für einen Corona-Test
- Für Personen die aufgrund von Symptomen getestet werden, ist der Test kostenfrei.
- Antigen-Schnelltests sind einmal pro Woche kostenfrei.
- Einreisende aus Risikogebieten müssen seit dem 16. Dezember 2020 die Testkosten selbst übernehmen.
- Einreisende aus Nicht-Risikogebieten die sich freiwillig testen lassen, müssen die Kosten ebenfalls privat tragen.
Meldeformular für positiv getestete Personen/Kontaktpersonen
Sie haben nach einer PCR-Testung (Abstrich) oder einem Antigen-Schnelltest ein positives Testergebnis erhalten? Sie hatten in den letzten Tagen persönlichen und engeren Kontakt zu einer nachweislich mit SARS-CoV2- infizierten Person? In allen Fällen sind Sie verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden, sofern das Gesundheitsamt Sie noch nicht kontaktiert hat.