- Anlaufstellen für PCR-Tests in Kassel sind die Hausarzt- bzw. Facharztpraxen.
- Zertifizierte Antigen-Schnelltests, kostenlose PCR-Nachtestungen sowie kostenpflichtige Antigen-und PCR-Tests finden Sie unter Corona-Teststellen in Kassel und im Landkreis
- Das Gesundheitsamt Region Kassel bietet selbst keine Tests an. Deshalb wird darum gebeten, von Anfragen abzusehen. Auskunft erhalten Sie von Ihrer Teststelle.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Alle Fragen rund um die Regelegung zum Bürgertest finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. (Öffnet in einem neuen Tab)
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besuchende und Behandelte oder Bewohnende in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
Corona-Teststellen in Kassel und im Landkreis
Fragen und Antworten zum Schnelltest
Corona-Test aufgrund von Symptomen
Testergebnis erfahren
Einreisen aus dem Ausland
Regeln für Schulen
Was ist ein Negativnachweis?
Isolation und Quarantäne
Für den medizinisch, pflegenden Bereich
Quarantäneregeln für pflegendes und medizinisch tätiges Personal
Im Fall einer Infektion gilt ein Tätigkeitsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Entbindungs-, Dialyse-, Reha- und sonstige Behandlungseinrichtungen, Pflege- und Rettungsdienste, Alten- und Pflegeheime). Die Tätigkeit mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten darf erst wieder frühestens nach 5 Tagen aufgenommen werden, wenn nachweislich keine ansteckende Infektion mehr vorliegt (negativer professioneller Antigentest oder PCR-Test mit CT-Wert über 30).
Das Testergebnis muss dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Am Schnellsten können Sie das negative Testergebnis digital übermitteln. Die Arbeit darf sofort wieder aufgenommen werden kann, wenn der negative Test vorliegt. Das Gesundheitsamt empfiehlt, der Einrichtungsleitung das Testergebnis vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Das Gesundheitsamt bestätigt die Freitestung nicht.