Leistungserbringer gemäß § 6 der Coronavirus-Testverordnung (TestV)
Leistungserbringer, die keine Beauftragung durch das Gesundheitsamt benötigen, sind:
Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren
Alle anderen Anbieter von PoC-Antigen-Testungen benötigen eine Einzelbeauftragung durch das Gesundheitsamt.
Die Beauftragung muss für jeden Leistungserbringer gesondert erfolgen.
Für die bisher als ärztlich oder zahnärztlich geführten Einrichtungen oder als weitere Anbieter beauftragten Dritten gilt ab dem 21. Juli 2021 Folgendes: Eine Beauftragung als weiterer Leistungserbringer erfolgt nur noch durch Einzelbeauftragung. Eine Beauftragung mittels Allgemeinverfügung wird mit Ablauf des 20. Juli 2021 unwirksam. Es ist eine Einzelbeauftragung durch das Gesundheitsamt erforderlich, in deren Bezirk der Leistungserbringer tätig ist, demnach die jeweilige Bürgertestung erfolgt.
Eine Einzelverfügung kann aufgehoben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen bei der Beauftragung nicht vorgelegen haben oder nachträglich entfallen.
Stellt ein beauftragter Leistungserbringer den Testbetrieb dauerhaft oder vorübergehend ein, nimmt er seine Tätigkeit nach ihrer Einstellung wieder auf oder ändern sich zugrundeliegenden Tatsachen, hat er dies unverzüglich der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzuzeigen.
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen TestV:
Fragen zur Anwendung, zum Umgang und zu sonstigen Anforderungen
Für allgemeine und spezielle Fragestellungen zum Medizinprodukterecht (z.B. Umgebungs- und Anwendungsbedingungen von Antigen-Schnelltests, Qualifikation des Personals, Test-Durchführung, sonstige einzuhaltende Anforderungen etc.) ist das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe beim Regierungspräsidium Kassel zuständig. Das Fachzentrum erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: mpg-64.5rpks.hessende
Hinweis: Grundsätzlich sind bei der Anwendung die Herstellervorgaben der jeweils verwendeten Tests zu beachten. Bei einigen Tests ist zum Beispiel die Nutzung im Freien nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, da gewisse Umgebungstemperaturen eingehalten werden müssen.
Meldepflichten
Für nicht ärztliche Testanbieter von PoC-Antigen-Tests gilt die Meldepflicht für den Testenden nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz).
Für Meldungen über von Ihnen positiv getestete Personen, nutzen Sie bitte den Meldebogen für nicht ärztliche Testanbieter. Senden Sie diesen Bogen an das Gesundheitsamt unter der Fax-Nummer 0561 787 1911. Der Vermerk, um welchen Test es sich genau gehandelt hat, ist notwendig für die Einordnung und Beurteilung der Ergebnisse.
Meldebogen für nicht ärztliche Testanbieter PDF-Datei 662 kB
Meldebogen für nicht ärztliche Testanbieter - am PC auszufüllen PDF-Datei 662 kB
Quarantänepflichten
Für mit einem Antigen-Schnelltest positiv Getestete besteht in Hessen die Verpflichtung, sich unverzüglich nach dem Erhalt eines positiven Testergebnisses in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben (§ 7 der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen).
Bitte informieren Sie die von Ihnen positiv getesteten Personen über die verpflichtende Quarantäne.
Nach derzeit gültiger Coronavirus-Schutzverordnung muss jeder positive Antigen-Schnelltest durch eine PCR-Testung nachgeprüft werden (z. B. beim Hausarzt oder in einem Testzentrum). Auch diese Verpflichtung, unverzüglich eine PCR-Testung durchführen lassen zu müssen, sollten Sie den positiv Getesteten bereits unmittelbar mitteilen.
Weitere Informationen zur Quarantäne nach positivem Antigen-Test finden Sie und die Betroffenen auf den Seiten des Hessischen Sozialministeriums (Öffnet in einem neuen Tab).
Quelle
Informationen des Landes Hessen
- HMSI - Leistungserbringer für Bürgertestungen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Datenschutz bei SARS-CoV-2 Schnelltests (Öffnet in einem neuen Tab)
- HMSI - Informationsblatt zu den Anforderungen für Testzentren für SARS-CoV-2PDF-Datei595 kB
- HMSI - Informationsblatt Meldepflichten und MeldewegePDF-Datei311 kB
- HMSI - Informationsblatt zu den Anforderungen nach Medizinprodukte-AbgabeverordnungPDF-Datei297 kB
- HMSI - Informationsblatt Digitale Testzertifikate (COVID-19-Testzertifikat) in HessenPDF-Datei223 kB
- HMSI - Digitale Testzertifikate InformationsschreibenPDF-Datei434 kB
- HMSI - Digitale Testzertifikate - InformationsblattPDF-Datei223 kB
- HMSI - Umsetzung der Neuregelung der Coronavirus-TestverordnungPDF-Datei348 kB
- HMSI - Mustervorlage: Antrag auf Beauftragung als BürgerteststellePDF-Datei303 kB
- HMSI - Mustervorlage: Meldungen der BürgerteststellePDF-Datei55 kB
Informationen weiterer Institutionen
- Coronavirus-TestverordnungPDF-Datei310 kB
- Bundesministerium für Gesundheit - Anlange zur Corona-Testverordnung: Vorlage TestzertifikatDOCX-Datei16 kB
- Bundesministerium für Gesundheit - TestzertifikatPDF-Datei26 kB
- Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2PDF-Datei177 kB
- Kassenärztliche Bundesvereinigung - Hinweise für die Erstellung einer elektronischen AusfüllhilfePDF-Datei3,7 MB
- Europäischer Rat - Infografik: Digitales COVID-Zertifikat der EU (Öffnet in einem neuen Tab)
- Europäischer Rat - Wie funktioniert das digitale COVID-Zertifikat der EU? (Öffnet in einem neuen Tab)
- Europäische Kommission - Liste von anerkannten PoC-Antigentests für das EU-konforme Testzertifikat, in englischer SprachePDF-Datei1,8 MB
- Corona-Warn-App - Schnellteststellensuche (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte beachten Sie:
Durch Anpassungen der Coronavirus‐Testverordnung oder der Corona‐Verordnungen des Landes Hessen können sich jederzeit inhaltliche Änderungen oder Neuerungen ergeben. Bitte beachten Sie den Stand der einzelnen Informationsblätter und informieren Sie sich und Ihre Kundinnen und Kunden über die aktuellen Regelungen auf den Seiten des zuständigen Ministeriums: https://soziales.hessen.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)