Logo: Stadt Kassel
  • english
  • flag france
  • flag italy
  • flag spain
  • russian
  • turkey
  • flag japan
  • flag china
  • flag arabic
Stadtinformation > Mobil in Kassel > Weitere Informationen >

Kassels erste Fahrradstraße eingeweiht Vorlesen

Fahrradstraße Menzelstraße / Landaustraße; © Stadt Kassel - Straßenverkehrsamt
Fahrradstraße Menzelstraße / Landaustraße

Zwischen Auestadion und "An der Karlsaue" wurde am Freitag, 30. Oktober 2009, im Verlauf der Menzelstraße und Landaustraße Kassels erste Fahrradstraße eingeweiht.

Die Fahrradroute 8 - Oberzwehren, Niederzwehren, Südstadt, Innenstadt - sorgt schon heute für eine hohe Radverkehrsdichte. Studenten der Kunsthochschule, Besucher der Karlsaue, Fußball- und Eishockeyfans steigern die Radverkehrszahlen im Bereich der Menzelstraße zusätzlich. Jetzt wird die Fahrradstraße beschildert und mit großen Fahrrad-Piktogrammen auf der Fahrbahn ausgestattet. Durch diese Maßnahme soll der Radverkehr nun komfortabler und gemütlicher werden. Doch nach wie vor sollte der Kfz-Verkehr beachtet werden. Denn eine Fahrradstraße ist quasi ein Radweg, auf dem auch Autos fahren dürfen, wenn dies durch zusätzliche Beschilderung erlaubt ist.

Seit 1997 ist die Einrichtung von Fahrradstraßen in Deutschland erlaubt. Seitdem haben sie sich in vielen Städten bewährt und sollen nun auch in Kassel den Komfort und die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen. Die Verkehrszeichen "Beginn und Ende einer Fahrradstraße" wurden in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und in 2009 um den Passus ergänzt, dass Autofahrer nicht schneller als 30 km/h fahren und Radfahrer nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Kraftfahrzeugführer müssen die Geschwindigkeit, wenn nötig, weiter verringern. Weiterhin sagt die Straßenverkehrsordnung: Auch auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen.


Fahrradstraße - Was ist das?

; © Stadt Kassel - Straßenverkehrsamt
Fahrradstraße Anfang

Stark vereinfacht:
Eine Fahrradstraße ist ein Radweg, auf dem auch Autos fahren dürfen,
wenn dies durch zusätzliche Beschilderung erlaubt ist.

Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu:
Auch auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen.

Und was sind die Besonderheiten einer Fahrradstraße?

  • Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist.(In der Menzelstraße / Landaustraße wird das Verkehrszeichen "Anlieger frei" aufgestellt)
  • Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
    (Maximal sind 30 km/h erlaubt.)
  • Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren.
  • Gegenüber seitlichen Einmündungen kann die Fahrradstraße
    bevorrechtigt werden.

Fahrradstraßen können zur Bündelung des Radverkehrs auf Straßen, auf denen der Radverkehr überwiegt oder in Zukunft überwiegen soll, eingerichtet werden.

; © Stadt Kassel - Straßenverkehrsamt
Fahrradstraße Ende