Auf der Grundlage des § 18 der Archivsatzung der Stadt Kassel vom 15. November 1993 in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Kassel vom 13. November 1995 in der Fassung der vierten Änderung vom 13. Dezember 2004 sind wir verpflichtet, gegebenenfalls Gebühren und Entgelte zu berechnen.