Sie haben ein Grundstück, ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie verkauft, übertragen oder gekauft.
Bitte nutzen Sie unseren Online-Service oder unsere Formulare und fügen diesen die entsprechenden Unterlagen in Kopie bei.
Der Bearbeitungszeitraum hängt je nach Menge und Umfang der eingehenden Eigentumsübergänge ab.
Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie alle erforderlichen Kopien der Unterlagen und Angaben vollständig einreichen.
- Kopien des notariell beurkundeten Kauf- bzw. Übertragungsvertrages
- Mitteilung des Tages der Kaufpreiszahlung, sofern dieser Termin für den Übergang von Nutzen und Lasten maßgebend ist
- Kopie des Übergabeprotokolls, sofern allein die Übergabe unabhängig von der Kaufpreiszahlung für den Übergang von Nutzen und Lasten maßgebend ist
- Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum aller vorhandener Wasserzähler, wenn auch Wasser- und Abwassergebühren betroffen sind
Die Unterlagen können sowohl durch die bisherigen Eigentümer als auch durch die neuen Eigentümer vorgelegt werden.
Eine Beendigung des Grundstücksabgabenkontos ist ohne die Übersendung der angeforderten Unterlagen leider nicht möglich.
Hinweis:
Wir benötigen grundsätzlich keine komplette Kopie des gesamten Grundstückskaufvertrages, jedoch hat die Praxis gezeigt, dass viele Abgabenpflichtige aus Vereinfachungsgründen lieber den kompletten Vertrag übersenden möchten. Dies vermeidet Rückfragen oder das Anfordern fehlender Seiten.
Sie können gerne unbenötigte Passagen des Vertrages schwärzen oder weglassen.
Zu welchem Zweck werden die Unterlagen angefordert?
Alle genannten Unterlagen werden benötigt, um die Grundstücksabgaben entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend der Abgabenordnung, des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) Hessen sowie der Gebührensatzungen vom bisherigen auf einen zukünftigen Eigentümer zutreffend umstellen zu können.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Umstellung der Gebühren für Niederschlagswasser, Abfall und Straßenreinigung zum Beginn des auf den Übergang von Nutzen und Lasten folgenden Kalendermonats. Die Umstellung der Grundsteuer erfolgt frühestens zum 1.1. des folgenden Kalenderjahres (siehe oben).
Sofern Sie neben dem notariellen Vertrag auch eine vollständig ausgefüllte Übernahmeerklärung mit einreichen, werden im Anschluss auf dieser Basis auch eventuell für das Objekt anfallende Wasser- und Schmutzwassergebühren umgestellt.
Die Umstellung der Grundstücksabgaben selbst ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie aber:
Der Grundstücksabgabenbescheid ist so lang gültig, bis ein neuer Bescheid ergeht. Ihre Zahlungspflicht endet, wenn Sie einen Grundstücksabgaben-
bescheid erhalten, aus dem das Ende der Steuer-/Gebührenpflicht hervorgeht.
Bitte beachten Sie also die dort angegebenen Fälligkeitstermine solange weiter, bis keine Beträge mehr fällig werden.
Die Abrechnung von Wasser- und Abwassergebühren kann zeitlich versetzt erfolgen.
Sollte sich ein Guthaben ergeben (Gutschriften sind gekennzeichnet durch ein Minuszeichen), ist darauf zu achten, ob im Bescheid eine Bankverbindung für Rückerstattungen angegeben ist. Fehlt diese, benötigen wir ein Schreiben oder eine Mail mit der Angabe von Kassenzeichen und Bankverbindung, um die Erstattung vornehmen zu können.
Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben.
Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen.
Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Stadt Kassel ist ebenfalls vorbehalten.