Beschreibung
Die Betreuungsbehörde ist für Sie zuständig, wenn
- Sie wissen wollen, ob für einen hilflosen Menschen mit psychischen oder seelischen Erkrankungen eine rechtliche Betreuung erforderlich wäre
- Sie das Ehrenamt des Betreuers ausüben oder ausüben wollen
- Sie entsprechende Beratung und Unterstützung benötigen
- Sie Informationen über die Möglichkeiten der beruflichen Betreuungsführung erhalten möchten.
Die Betreuungsbehörde informiert durch öffentliche Veranstaltungen, Vorträge vor Gruppen und Einzelberatungen über Vorsorgevollmachten und hat die Befugnis, diese zu beglaubigen.