Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Kassel
Das "organisierte" Feuerlöschwesen der Stadt Kassel reicht zurück bis ins Mittelalter. So wird die erste feststellbare Feuerordnung für die Stadt Kassel am 14. September 1558 von Landgraf Philipp dem Großmütigen erlassen. Dieses geschieht wohl nicht zuletzt auf Grund eines verheerenden Brandes am alten Müllertor im Jahre 1521, bei dem nicht weniger als 306 meist mit Stroh bedeckte Häuser vernichtet werden.
In Ihren Grundzügen bleibt diese erste Feuerordnung richtungsweisend für alle folgenden novellierten Feuerordnungen bis zum Jahre 1818.
Ergänzt wird sie jedoch bereits 1567, als zur Beobachtung der Stadt zwei Türmer zur ständigen Besetzung des Martinsturms bestimmt werden. Diese haben im Brandfalle mittels Glocke akustischen und mittels Fahnen bzw. Laternen optischen Alarm zu geben. Dabei ist mit den genannten Mitteln auf die Richtung des Feuers hinzuweisen.
Die von Landgraf Wilhelm VI. erneuerte Feuerordnung von 1637 beinhaltet das geregelte Zusammenwirken der Rettungskräfte. Gleichzeitig wird mit dieser Feuerordnung eine städtebauliche Neuordnung geschaffen, indem man strohgedeckte Häuser in Zukunft nicht mehr duldet. Hierdurch wird ein Unsicherheitsfaktor, der als Grund mancher Brandausbreitung bisheriger Schadensfeuer anzusehen ist, endlich beseitigt.
Neben der "Mobiliserung der Kasseler Garnison für den Fall eines Feuerlärms" ist erstmals vom Einsatz von "Bürger- und Feuer-Compagnien" sowie "Schützen-Compagnien" in der von Friedrich II. am 13. Juni 1775 erlassenen Feuerordung die Rede. Die "Bürger- und Feuer-Compagnien", denen geeignete Bürger angehören, unterstehen dem Befehl des Stadtbaumeisters.
Die Stadt Kassel ist in acht Bezirke eingeteilt, an deren Spitze jeweils ein sogenannter Feuerherr steht.
Aus dieser Zeit stammende Dienstanweisungen weisen auf im Besitz der öffentlichen Hand befindliche Feuerlöschspritzen hin. Die Organisation des Feuerlöschdienstes besitzt militärischen Charakter. Jeder Berufsstand hat sowohl im Übungsdienst als auch bei Brandeinsätzen Aufgaben übertragen bekommen.
So ist in der allgemeinen Anweisung an die Feuerlöschmannschaften u. a. zu lesen:
"Damit auch keine Unordnung oder Confusion entstehen möge, so sollen nebst denen Feuerherren und übrigen von den Feuer Compagnien an jeden Posten bestellt Leute, in jeder Gemeinde die Braumeister und Brauknechte, sich nach dem Wasser und denjenigen Orten, wo sich solches wechselt, die Schuhmacher und Lohgerber nebst ihren Gesellen und Lehrjungen nach denen ledernen Eymern, die Schmiede, Schlosser und was im Feuer arbeitet, zu denen eisernen Haken und Leitern, Die Drechsler, Schreiner, Bötticher und Wagener nebst ihren Gesellen zu denen Feuerspritzen, die Seiler aber zur Herbeischaffung der nötigen Stricke und Seil zu denen Leitern verfügen, und keiner den anderem in demjenigen, was zu bestellet ist zu machen, sondern dasjenige, was ihm zu tun obliegt und wozu er von denen Feuer Offiziers oder Feuerherren angehalten wird, willigst auszurichten. Alle übrigen Dachdecker, Zimmermeister, Maurer und Schornsteinfeger, soweit diese nicht bereits bei den Feuer-Compagnien stehen, sollen sogleich mit ihren Feuerinstrumenten nach dem Feuer zu eilen und an schleunigste Hilfe und fleißige Arbeit nichts ermangeln lassen." Soweit der Auszug aus der Anweisung des Jahres 1775.
Zusammenfassend kann diese Feuerordnung einschließlich der Nachträge bis etwa 1790 als modern und fortschrittlich bezeichnet werden. Militärische Feuermobilmachung und bürgerlicher Feuerschutz ergänzen einander und stellen in dieser Verbindung eine Verbesserung dar.
Mit der am 8. Januar 1802 nochmals revidierten Feuerordnung wird erstmals in der Geschichte des Feuerlöschwesens der Residenzstadt die Verpflichtung der Stadt zur Vorhaltung der Löschgeräte festgelegt. So sollen "große, mittelmäßige und kleine Feuerspritzen..., dazu Bütten, Fässer, auch Feuerleitern, Feuerhaken und –gabeln, Äxte, Kreuzhacken und Schippen" aus den Mitteln der Stadt angeschafft und in geeigneter Weise auf das ganze Stadtgebiet verteilt werden.
Die Feuerordnung vom 24. September 1818.
Die große Reform des Feuerlöschwesens der Stadt Kassel beginnt mit der neuen "Feuerordnung" vom 24 September 1818.
Im ersten Abschnitt dieser "Feuerordnung" werden die "Vorsichtsmaasregeln zur Verhütung der Feuergefahr" beschrieben. Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit den Pflichten der Bürger (z.B. Bereithaltung von Ledereimern, Wasserversorgung).
"Von der Entdeckung und Bekanntmachung entstandener Feuersbrünste" handelt der dritte Abschnitt, in dem auch wieder die Türmer auf der Martinskirche erwähnt werden.
Der vierte Abschnitt regelt organisatorische Maßnahmen, wie z.B. das Schließen der Stadttore und die Pflichten der Bürger bei ausgebrochenem Schadenfeuer.
Den Schwerpunkt der Feuerordnung von 1818 bildet aber der fünfte Abschnitt, "von den Mitteln überhaupt, die entstandene Feuersbrunst zu löschen". In diesem Abschnitt wird die Einrichtung eines "Feuerlösch-Corps", das streng nach militärischen Regeln aufgestellt in eine herrschaftliche – und eine städtische Brigade unterteilt ist, behandelt.
Als weiteres Organ wird eine sogenannte "Rettungsgesellschaft" gegründet, die unabhängig ist und direkt dem Bürgermeister untersteht. Die Aufgabe dieser "Rettungsgesellschaft" ist das Retten von Personen und das Bergen von Sachwerten bei einer "Feuersbrunst".
Die organisatorischen Grundlagen sind hiermit gelegt.
Auf Grund der politischen Wirren und der schwierigen finanziellen Lage ist aber ein zufriedenstellendes Ergebnis noch nicht in Sicht. Dieses zeigt sich besonders bei mehreren Großbränden in den Jahren von 1853 bis 1860.
Am 29. Oktober 1853 kommen bei einem dieser Brände – in einer Färberei am Altmarkt – fünf Männer der Rettungsgesellschaft ums Leben. Darunter befindet sich auch deren Leiter, der Bürgermeister Karl Ludwig Henkel.
Turner-Feuerwehr.
Aufgrund der Erfahrungen aus den zuletzt genannten Großbränden will die Stadtverwaltung bereits im Jahre 1860 eine ständig besetzte Feuerwache mit jeweils acht Hauptamtlichen Kräften im 24-Stunden-Dienst einzurichten. Die Leitung und Ausbildung soll der damalige Turnlehrer Johann Konrad Boppenhausen übernehmen.
Boppenhausen erklärte sich zwar grundsätzlich bereit, dieses Amt zu übernehmen, schlägt der Stadt aber aus Kostengründen die Gründung einer freiwilligen Turner-Feuerwehr vor.
Die Stadtväter greifen diesen Vorschlag auf und treten mit Boppenhausen in weitere Verhandlungen, die zur Gründung der Freiwilligen Turner-Feuerwehr noch im Jahre 1860 führen. Diese darf zunächst nur Rettungsaufgaben, jedoch keine Löscharbeiten übernehmen.
Feuerwache Mauerstraße.
Im Jahre 1876 wird die Einrichtung einer Brandwache im Spritzenhaus Mauerstraße beschlossen. Außerdem werden die ersten 20 öffentlichen Feuermelder der Firma Siemens & Halske installiert.
Bei der Zusammenarbeit der Brandwache in der Mauerstraße, die nur nachts besetzt ist, kommt es zwischen der freiwilligen Turner-Feuerwehr und der Bürgerfeuerwehr (Pflichtfeuerwehr) immer wieder zu Reibereien. Diese führen dazu, daß in einer Dienstordnung für die Gesamtfeuerwehr im Jahre 1884 die Stadt in verschiedene Alarmbezirke eingeteilt wird.
In den Tagesstunden kommt es bei Feueralarm immer wieder zu Zeitverzögerungen, da die zentrale Brandwache Mauerstraße nicht besetzt ist. Dies veranlaßt die Polizeidirektion, dem Magistrat die Empfehlung zu geben, eine ständige Tag- und Nachtwache einzurichten.
Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Kassel
Das "organisierte" Feuerlöschwesen der Stadt Kassel reicht zurück bis ins Mittelalter. So wird die erste feststellbare Feuerordnung für die Stadt Kassel am 14. September 1558 von Landgraf Philipp dem Großmütigen erlassen. Dieses geschieht wohl nicht zuletzt auf Grund eines verheerenden Brandes am alten Müllertor im Jahre 1521, bei dem nicht weniger als 306 meist mit Stroh bedeckte Häuser vernichtet werden.
In Ihren Grundzügen bleibt diese erste Feuerordnung richtungsweisend für alle folgenden novellierten Feuerordnungen bis zum Jahre 1818.
Ergänzt wird sie jedoch bereits 1567, als zur Beobachtung der Stadt zwei Türmer zur ständigen Besetzung des Martinsturms bestimmt werden. Diese haben im Brandfalle mittels Glocke akustischen und mittels Fahnen bzw. Laternen optischen Alarm zu geben. Dabei ist mit den genannten Mitteln auf die Richtung des Feuers hinzuweisen.
Die von Landgraf Wilhelm VI. erneuerte Feuerordnung von 1637 beinhaltet das geregelte Zusammenwirken der Rettungskräfte. Gleichzeitig wird mit dieser Feuerordnung eine städtebauliche Neuordnung geschaffen, indem man strohgedeckte Häuser in Zukunft nicht mehr duldet. Hierdurch wird ein Unsicherheitsfaktor, der als Grund mancher Brandausbreitung bisheriger Schadensfeuer anzusehen ist, endlich beseitigt.
Neben der "Mobiliserung der Kasseler Garnison für den Fall eines Feuerlärms" ist erstmals vom Einsatz von "Bürger- und Feuer-Compagnien" sowie "Schützen-Compagnien" in der von Friedrich II. am 13. Juni 1775 erlassenen Feuerordung die Rede. Die "Bürger- und Feuer-Compagnien", denen geeignete Bürger angehören, unterstehen dem Befehl des Stadtbaumeisters.
Die Stadt Kassel ist in acht Bezirke eingeteilt, an deren Spitze jeweils ein sogenannter Feuerherr steht.
Aus dieser Zeit stammende Dienstanweisungen weisen auf im Besitz der öffentlichen Hand befindliche Feuerlöschspritzen hin. Die Organisation des Feuerlöschdienstes besitzt militärischen Charakter. Jeder Berufsstand hat sowohl im Übungsdienst als auch bei Brandeinsätzen Aufgaben übertragen bekommen.
So ist in der allgemeinen Anweisung an die Feuerlöschmannschaften u. a. zu lesen:
"Damit auch keine Unordnung oder Confusion entstehen möge, so sollen nebst denen Feuerherren und übrigen von den Feuer Compagnien an jeden Posten bestellt Leute, in jeder Gemeinde die Braumeister und Brauknechte, sich nach dem Wasser und denjenigen Orten, wo sich solches wechselt, die Schuhmacher und Lohgerber nebst ihren Gesellen und Lehrjungen nach denen ledernen Eymern, die Schmiede, Schlosser und was im Feuer arbeitet, zu denen eisernen Haken und Leitern, Die Drechsler, Schreiner, Bötticher und Wagener nebst ihren Gesellen zu denen Feuerspritzen, die Seiler aber zur Herbeischaffung der nötigen Stricke und Seil zu denen Leitern verfügen, und keiner den anderem in demjenigen, was zu bestellet ist zu machen, sondern dasjenige, was ihm zu tun obliegt und wozu er von denen Feuer Offiziers oder Feuerherren angehalten wird, willigst auszurichten. Alle übrigen Dachdecker, Zimmermeister, Maurer und Schornsteinfeger, soweit diese nicht bereits bei den Feuer-Compagnien stehen, sollen sogleich mit ihren Feuerinstrumenten nach dem Feuer zu eilen und an schleunigste Hilfe und fleißige Arbeit nichts ermangeln lassen." Soweit der Auszug aus der Anweisung des Jahres 1775.
Zusammenfassend kann diese Feuerordnung einschließlich der Nachträge bis etwa 1790 als modern und fortschrittlich bezeichnet werden. Militärische Feuermobilmachung und bürgerlicher Feuerschutz ergänzen einander und stellen in dieser Verbindung eine Verbesserung dar.
Mit der am 8. Januar 1802 nochmals revidierten Feuerordnung wird erstmals in der Geschichte des Feuerlöschwesens der Residenzstadt die Verpflichtung der Stadt zur Vorhaltung der Löschgeräte festgelegt. So sollen "große, mittelmäßige und kleine Feuerspritzen..., dazu Bütten, Fässer, auch Feuerleitern, Feuerhaken und –gabeln, Äxte, Kreuzhacken und Schippen" aus den Mitteln der Stadt angeschafft und in geeigneter Weise auf das ganze Stadtgebiet verteilt werden.
Die Feuerordnung vom 24. September 1818.
Die große Reform des Feuerlöschwesens der Stadt Kassel beginnt mit der neuen "Feuerordnung" vom 24 September 1818.
Im ersten Abschnitt dieser "Feuerordnung" werden die "Vorsichtsmaasregeln zur Verhütung der Feuergefahr" beschrieben. Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit den Pflichten der Bürger (z.B. Bereithaltung von Ledereimern, Wasserversorgung).
"Von der Entdeckung und Bekanntmachung entstandener Feuersbrünste" handelt der dritte Abschnitt, in dem auch wieder die Türmer auf der Martinskirche erwähnt werden.
Der vierte Abschnitt regelt organisatorische Maßnahmen, wie z.B. das Schließen der Stadttore und die Pflichten der Bürger bei ausgebrochenem Schadenfeuer.
Den Schwerpunkt der Feuerordnung von 1818 bildet aber der fünfte Abschnitt, "von den Mitteln überhaupt, die entstandene Feuersbrunst zu löschen". In diesem Abschnitt wird die Einrichtung eines "Feuerlösch-Corps", das streng nach militärischen Regeln aufgestellt in eine herrschaftliche – und eine städtische Brigade unterteilt ist, behandelt.
Als weiteres Organ wird eine sogenannte "Rettungsgesellschaft" gegründet, die unabhängig ist und direkt dem Bürgermeister untersteht. Die Aufgabe dieser "Rettungsgesellschaft" ist das Retten von Personen und das Bergen von Sachwerten bei einer "Feuersbrunst".
Die organisatorischen Grundlagen sind hiermit gelegt.
Auf Grund der politischen Wirren und der schwierigen finanziellen Lage ist aber ein zufriedenstellendes Ergebnis noch nicht in Sicht. Dieses zeigt sich besonders bei mehreren Großbränden in den Jahren von 1853 bis 1860.
Am 29. Oktober 1853 kommen bei einem dieser Brände – in einer Färberei am Altmarkt – fünf Männer der Rettungsgesellschaft ums Leben. Darunter befindet sich auch deren Leiter, der Bürgermeister Karl Ludwig Henkel.
Turner-Feuerwehr.
Aufgrund der Erfahrungen aus den zuletzt genannten Großbränden will die Stadtverwaltung bereits im Jahre 1860 eine ständig besetzte Feuerwache mit jeweils acht Hauptamtlichen Kräften im 24-Stunden-Dienst einzurichten. Die Leitung und Ausbildung soll der damalige Turnlehrer Johann Konrad Boppenhausen übernehmen.
Boppenhausen erklärte sich zwar grundsätzlich bereit, dieses Amt zu übernehmen, schlägt der Stadt aber aus Kostengründen die Gründung einer freiwilligen Turner-Feuerwehr vor.
Die Stadtväter greifen diesen Vorschlag auf und treten mit Boppenhausen in weitere Verhandlungen, die zur Gründung der Freiwilligen Turner-Feuerwehr noch im Jahre 1860 führen. Diese darf zunächst nur Rettungsaufgaben, jedoch keine Löscharbeiten übernehmen.
Feuerwache Mauerstraße.
Im Jahre 1876 wird die Einrichtung einer Brandwache im Spritzenhaus Mauerstraße beschlossen. Außerdem werden die ersten 20 öffentlichen Feuermelder der Firma Siemens & Halske installiert.
Bei der Zusammenarbeit der Brandwache in der Mauerstraße, die nur nachts besetzt ist, kommt es zwischen der freiwilligen Turner-Feuerwehr und der Bürgerfeuerwehr (Pflichtfeuerwehr) immer wieder zu Reibereien. Diese führen dazu, daß in einer Dienstordnung für die Gesamtfeuerwehr im Jahre 1884 die Stadt in verschiedene Alarmbezirke eingeteilt wird.
In den Tagesstunden kommt es bei Feueralarm immer wieder zu Zeitverzögerungen, da die zentrale Brandwache Mauerstraße nicht besetzt ist. Dies veranlaßt die Polizeidirektion, dem Magistrat die Empfehlung zu geben, eine ständige Tag- und Nachtwache einzurichten.