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Umwelt- und Selbstschutz Vorlesen

Das Baugenehmigungsverfahren ist auch für Anlagen und Einrichtungen, von denen eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgeht, erforderlich.

Gemeint sind hier Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit Gefahren durch

  • atomare,
  • biologische,
  • chemische


Stoffe zu sehen sind. Diesbezüglich arbeitet die Feuerwehr Kassel im Baugenehmigungsverfahren nach

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Störfallverordnung
  • Strahlenschutzverordnung
  • Gentechnikgesetz
  • Biostoffverordnung


mit und berät die Betriebe bei der Gefahrenabwehrplanung.

Das Baugenehmigungsverfahren ist auch für Anlagen und Einrichtungen, von denen eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgeht, erforderlich.

Gemeint sind hier Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit Gefahren durch

  • atomare,
  • biologische,
  • chemische


Stoffe zu sehen sind. Diesbezüglich arbeitet die Feuerwehr Kassel im Baugenehmigungsverfahren nach

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Störfallverordnung
  • Strahlenschutzverordnung
  • Gentechnikgesetz
  • Biostoffverordnung


mit und berät die Betriebe bei der Gefahrenabwehrplanung.

Sachgebietsleiter "Umwelt- und Selbstschutz"

Portrait Uwe Kößler; © Feuerwehr Kassel
Ansprechpartner: Uwe Kößler
Telefon: 0561 / 7884-215
Telefax: 0561 / 7884-245
E-Mail: uwe.koessler@stadt-kassel.de
Büro: Feuerwache 2
Anschrift: Heinrich-Schütz-Allee 60
34134 Kassel

Postalische Anschrift:     Wolfhager Straße 25, 34117 Kassel

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