Miet-E-Scooter in der Innenstadt

In der Innenstadt von Kassel dürfen Miet-E-Scooter nur auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

E-Scooter dürfen in der Kasseler City nur noch auf den markierten Flächen abgestellt werden.

Markierte Abstellflächen rund um die Innenstadt

Es gibt 27 definierte Standorte entlang des Kasseler Innenstadtrings. Die Flächen sind so positioniert, dass E-Scooter nicht in die Fußgängerzone fahren müssen. Dort geparkt, stellen sie dann keine zusätzlichen Hindernisse mehr für den Fuß- oder Radverkehr dar. Gleichzeitig sorgt die Dichte der Standorte für eine gute Erreichbarkeit aller Ziele in der City.

Die Abstellflächen für E-Scooter sind innerhalb des Innenstadtrings entlang der Straßen Steinweg, Frankfurter Straße, Fünffensterstraße, Ständeplatz, Scheidemannplatz, Rudolf-Schwander-Straße, Lutherstraße und Kurt-Schumacher-Straße und müssen sowohl von den Nutzenden als auch den Betreibenden verwendet werden. E-Scooter außerhalb der Flächen gelten als Behinderung. Die Stadt kann sie dann kostenpflichtig umstellen lassen.

Die Markierung von verpflichtenden Abstellflächen innerhalb des Innenstadtrings ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Mit der Integration der Abstellflächen kann die Stadt Kassel den öffentlichen Raum ordnen und für mehr Sicherheit sorgen.